Zum Inhalt

Allgemeines Konsumentenrecht

All articles on the topic

Unzulässige Klauseln von Ö-Ticket bei Ed-Sheeran Konzert

Der VKI hatte die CTS Eventim Austria GmbH geklagt, die das Ticketservice "Ö-Ticket" betreibt. Gegenstand des Verfahrens waren Klauseln zur Personalisierung von Konzertkarten. Der VKI stellt einen kostenlosen Musterbrief zur Rückforderung zur Verfügung.

Unzulässige Klauseln von Ö-Ticket bei Ed-Sheeran Konzert

Der VKI hatte im Juni 2019 im Auftrag des Sozialministeriums die CTS Eventim Austria GmbH geklagt, die das Ticketservice "Ö-Ticket" betreibt. Gegenstand des Verfahrens sind Klauseln zur Personalisierung von Konzertkarten. Für bestimmte Konzerte werden die Eintrittskarten von Ö-Ticket mit dem Namen des Käufers personalisiert, auch wenn dieser mehrere Karten auf einmal erwirbt. Bei solchen Veranstaltungen wird Besuchern nur gemeinsam mit dem auf dem Ticket aufgedruckten Käufer Einlass gewährt. Eine Änderung der Personalisierung ist auch beim Kauf mehrerer Karten nur für den gesamten Auftrag möglich und Ö-Ticket verlangt dafür eine Gebühr in Höhe von 10 Euro pro Karte. Nach dem HG Wien erklärte nun auch das OLG Wien sämtliche vom VKI beanstandeten Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.

Unzulässige Klausel bei Reparatur von Hartlauer

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Hartlauer Handelsgesellschaft m.b.H wegen einer Klausel in deren Reparatur-Auftrag geklagt. Die beanstandete Klausel überträgt die Kosten für die Prüfung, ob bei einer Reparatur ein Gewährleistungs- oder ein Garantiefall vorliegt auf den Kunden, wenn es sich dabei nicht um einen Fall der Gewährleistung oder Garantie handelt. Der OGH bestätigte nun die Gesetzwidrigkeit dieser Bestimmung.

Unzulässige Klausel bei Reparatur von Hartlauer

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Hartlauer Handelsgesellschaft m.b.H wegen einer Klausel in deren Reparatur-Auftrag geklagt. Die beanstandete Klausel überträgt die Kosten für die Prüfung, ob bei einer Reparatur ein Gewährleistungs- oder ein Garantiefall vorliegt auf den Kunden, wenn es sich dabei nicht um einen Fall der Gewährleistung oder Garantie handelt. Der OGH bestätigte nun die Gesetzwidrigkeit dieser Bestimmung.

VKI gegen viagogo: OGH erklärt 42 Klauseln für unzulässig

Der VKI hatte im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten ein Verfahren gegen die Schweizer Ticket-Plattform viagogo AG wegen diverser Klauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte nun, dass 42 Klauseln gesetzwidrig sind. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

VKI gegen viagogo: OGH erklärt 42 Klauseln für unzulässig

Der VKI hatte im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten ein Verfahren gegen die Schweizer Ticket-Plattform viagogo AG wegen diverser Klauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt. Der OGH bestätigte nun, dass 42 Klauseln gesetzwidrig sind.

Entfall des FAGG-Rücktrittsrechts nach Leistungserbringung durch Makler

Eine Immobilienmaklerin begehrte Provision für die Vermittlung einer vom Beklagten gekauften Liegenschaft. Der Beklagte verweigerte die Zahlung mit der Begründung eines Rücktritts nach FAGG. Der Klage wurde stattgegeben; es lag eine Ausnahme vom Rücktrittsrecht (gemäß § 18 Abs 1 Z 1 FAGG) vor.

Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen Covid-19

Der VKI unterstützte eine Konsumentin erfolgreich bei der Abwehr einer Klage eines Limousinenvermieters. Beide Parteien gingen bei Vertragsabschluss Anfang Februar 2020 davon aus, dass das Mitfahren in einer Hummer-Limousine mit bis zu 16 Personen keine Gesundheitsgefährdung darstellt. Eine Fahrt in der gebuchten Limousine hätte allerdings am 14.03.2020 ein unzumutbares Gesundheitsrisiko beinhaltet. Es liegt daher ein Wegfall der Geschäftsgrundlage vor. Die Konsumentin muss keine Stornogebühren bezahlen.

Gewährleistungsfrist bei errichteter Anlage

Ansprüche aus der Gewährleistung verjähren bei beweglichen Sachen nach 2 Jahren und bei unbeweglichen Sachen nach 3 Jahren. Insofern kann die Einordnung einer Sache als beweglich oder unbeweglich von großer Bedeutung sein. In einer OGH-Entscheidung wurde eine Hochregalanlage, die vereinbarungsgemäß durch den Werkunternehmer fest mit dem Boden fest verbunden und montiert wurde, als unbewegliche Sache eingestuft.

EuGH-Vorlage zur Klagsbefugnis bei DSGVO-Verstößen

Der Anlassfall ist ein Verbandsverfahren nach § 28 KSchG des VKI. Es geht um zwei Klauseln eines Autovermieters. Der VKI brachte ua einen Verstoß gegen Art 25 Abs 2 DSGVO (Privacy by default; Grundsatz der Datenminierung) vor. Der OGH legte nun dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vor, ob die DSGVO nationalen Regelungen entgegensteht, die ua Verbänden die Befugnis einräumen, wegen Verstößen gegen die DSGVO unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte einzelner betroffener Personen im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten ua unter den Gesichtspunkten des Verbots der Verwendung unwirksamer AGB vorzugehen.

Was bringt das neue Jahr?

Wir bieten Ihnen einen Überblick, welche Gesetze mit Bezug zum Konsumentenschutz im Jahr 2021 geändert werden.

Weihnachtsgeschäft: Umtausch/Gewährleistung/Garantie/Rücktritt/Gutscheine

Vor dem 24. Dezember werden die Geschenke gekauft - nach dem 24.Dezember stellt sich die Frage: Was mache ich mit einem Geschenk, das nicht gefällt oder auch nicht funktioniert?
Sehr beliebte Weihnachtsgeschenke sind Gutscheine. Aber was passiert mit diesen, wenn der Unternehmer insolvent wird?

Urteil: Unzulässige Haftungseinschränkungen bei professionellem Schneeräumdienst

Bei Inanspruchnahme eines Winterdienstes dürfen Verbraucher mit einer den gesetzliche Vorgaben entsprechenden Räumung der vereinbarten Flächen rechnen. Abweichende Vereinbarungen sind laut HG Wien unzulässig. Das Gericht befand zahlreiche Vereinbarungen über Haftungsbeschränkungen für unzulässig sowie die verfahrensgegenständlichen AGB-Klauseln aufgrund der schlechten Lesbarkeit für intransparent.

Rechtmäßige Einwilligung in Datenverarbeitung

Im rumänischen Anlassfall arbeitet der EuGH verschiedene Kriterien für die Rechtmäßigkeit der Einwilligung in die Datenverarbeitung heraus. Die Beweislast für das Vorliegen einer gültigen Einwilligung obliegt dem für die Verarbeitung Verantwortlichen.

Kein Anspruch auf Arzthonorar bei berechtigtem Behandlungsabbruch

Der OGH verneint den Honoraranspruch eines Zahnarztes für die wegen des Behandlungsabbruchs durch die Patientin noch nicht von ihm erbrachten Leistungen, weil die Patientin wegen Vertrauensverlustes in Folge eines Kunst- und Aufklärungsfehlers die weitere Behandlung aus wichtigem Grund abbrach.

Sturz im Einkaufszentrum

Die Kundin eines Einkaufszentrums stürzte, weil sich eine Aufzugstür öffnete, obwohl sich die Kabine etwa 10 cm über dem Niveau des angefahrenen Stockwerks befand. Die Klage gegen die Betreiberin des Einkaufszentrums auf Schadenersatz wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten wurde abgewiesen, weil die Mitarbeiter der Beklagten die Aufzüge täglich mehrmals kontrollierten.

Unzulässige Klauseln von Ö-Ticket

Der VKI hatte im Juni 2019 im Auftrag des Sozialministeriums die CTS Eventim Austria GmbH geklagt, die das Ticketservice "Ö-Ticket" betreibt. Gegenstand des Verfahrens sind Klauseln zur Personalisierung von Konzertkarten. Für bestimmte Konzerte werden die Eintrittskarten von Ö-Ticket mit dem Namen des Käufers personalisiert, auch wenn dieser mehrere Karten auf einmal erwirbt. Bei solchen Veranstaltungen wird Besuchern nur gemeinsam mit dem auf dem Ticket aufgedruckten Käufer Einlass gewährt. Eine Änderung der Personalisierung ist auch beim Kauf mehrerer Karten nur für den gesamten Auftrag möglich und Ö-Ticket verlangt dafür eine Gebühr in Höhe von 10 Euro pro Karte. Das HG Wien erklärte jetzt sämtliche vom VKI beanstandeten Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

EuGH: Kein Rücktrittsrecht bei Kundenspezifikation

Bei "außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen" haben Verbraucher idR ein Rücktrittsrecht. Ein solches Rücktrittsrecht besteht aber nicht bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dazu führt der EuGH nun aus, dass diese Ausnahme vom Rücktrittsrecht unabhängig davon besteht, ob der Unternehmer mit der Herstellung der Ware begonnen hat oder nicht.

EuGH: Zeitanteiliger Wertersatz bei Rücktritt

Eine Verbraucherin trat nach 4 Tagen von einem auf ein Jahr abgeschlossenen Online-Partnervermittlungsvertrag mit Parship zurück. Parship verrechnete ihr für die vier Tage rund EUR 393,--. Der Gesamtpreis für ein Jahr betrug rund EUR 524. Parship rechtfertigte dies damit, dass zu Beginn der Vertragslaufzeit ein Großteil der Leistung erbracht wird. Dem erteilte der EuGH nun eine Abfuhr: Grundsätzlich kann in einem solchen Fall nur ein zeitanteiliger Wertersatz verrechnet werden. Eine Ausnahme davon gibt es nur dann, wenn der geschlossene Vertrag ausdrücklich vorsieht, dass Leistungen gleich zu Beginn der Vertragsausführung vollständig und gesondert zu einem getrennt zu zahlenden Preis erbracht werden.

Aufrechnungsverbot zwischen Verbrauchern

Ein zwischen Verbrauchern vereinbartes Kompensationsverbot in einem Mietvertrag auch für konnexe Gegenforderungen des Mieters gegen Mietzinsforderungen des Vermieters ist grundsätzlich zulässig.

Unzureichender Wartungshinweis kann Produkthaftung begründen

Der Käufer eines Ofens mit Schiebetür wurde nicht darauf hingewiesen, dass es bei unterlassener Schmierung des Gleitlagers zum plötzlichen Bersten des Schiebeglases kommen kann. Der OGH bejahte einen Instruktionsfehler wegen unzureichender Wartungshinweise und damit die Produkthaftung des Produzenten.

Kitzventure verpflichtet sich zur umfassenden Unterlassung

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums Klage gegen die kitzVenture GmbH eingebracht. Die kitzVenture GmbH hatte auf der Webseite mundschutzmasken24.com sowohl Desinfektionsmittel als auch Mundschutzmasken angeboten. Die Klage war vor allem gegen die mangelhafte Beschreibung der Produkte gerichtet. Weiters warf der VKI kitzventure beim Angebot von Desinfektionsmitteln Wucher vor. Kitzventure hat nun dazu vor Gericht einen rechtskräftigen Unterlassungsvergleich abgeschlossen.

VKI erfolgreich gegen Hartlauer

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Hartlauer Handelsgesellschaft mbH wegen einer Klausel in deren Formularvorlage für Reparatur-Aufträge geklagt. Die beanstandete Klausel überträgt die gesamten Kosten für die Prüfung, ob bei einer Reparatur ein Gewährleistungs- oder ein Garantiefall vorliegt, ohne Einschränkung auf die Kunden, sofern weder Gewährleistung noch Garantie greifen. Den Kunden wird dadurch ohne Abstellen auf deren Verschulden eine nicht abschätzbare Kostenbelastung aufgebürdet. Das Oberlandeslandesgericht (OLG) Linz beurteilte daher die Klausel für unzulässig.

Wucher bei "Erbensucher"

Das zweitinstanzliche Gericht bejahte das Vorliegen von Wucher bei einer Vereinbarung einer Vergütung von 25% vom zufallenden Nachlass. In Fällen, in denen der Erbe nach der ersten Kontaktaufnahme durch den Erbensucher mangels näherer Kenntnis nicht von sich aus an die Erbschaft gelangen kann, befindet sich der Erbe in einer Drucksituation und Zwangslage, in der eine ausgewogene Preisbildung für die angebotenen Erbrechtsinformationen nicht denkbar ist.

OGH zur Produkthaftung

In einem Verfahren um einen Unfall auf einer Leiter ging der Oberste Gerichtshof auf die einzelnen Fehlerarten nach dem Produkthaftungsgesetz, die Anforderungen an eine ausreichende Instruktion bei Produkten und die Beweislast bei der Produkthaftung ein.

Liftkarten eines Tarifverbunds

Schließt ein Skiliftbetreiber auch für andere Mitglieder eines Tarifverbundes Verträge ab, muss er das Vertretungsverhältnis bei Erwerb der Liftkarte eindeutig offenlegen. Davon ist die Frage nach der Bekanntgabe der Zuständigkeit im Haftungsfall zu unterscheiden.

Urteil: VKI-Erfolg gegen Apple

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Apple Distribution International (im Folgenden Apple) vor allem wegen der Verletzung der Informationspflicht bezüglich der gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Verbraucher.

VKI-Erfolg gegen Apple

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Apple Distribution International (im Folgenden Apple) vor allem wegen der Verletzung der Informationspflicht bezüglich der gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Verbraucher.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang