Gutgläubiger Erwerb bei Kauf von Kraftfahrzeugen?
Der OGH verneint den gutgläubigen Eigentumserwerb beim Handel mit Kraftfahrzeugen, denen ein Duplikat des Typenscheins des Verkäufers zugrunde liegt. Aufgrund der Tatsache, dass Kraftfahrzeuge häufig unter Eigentumsvorbehalt verkauft werden, besteht laut OGH eine besondere Sorgfaltspflicht des Käufers. Dieser hat sich zu vergewissern, dass er nicht in fremde Rechte eingreift und ist dadurch unter Umständen sogar zu Nachforschungen verpflichtet.