Recht auf Vertragsaufhebung wegen Gewährleistung bei Insektenschutzrollos
Der OGH bejahte das Wandlungsrecht des Verbrauchers, weil wegen eines Spalts Insekten durch die erworbenen Insektenschutzrollos durchdringen konnten und der Unternehmer Verbesserungshandlungen ablehnte.