Rückerstattungsanspruch für coronabedingt vorzeitig abgebrochene Skisaison
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums erfolgreich für Konsumenten die aliquote Rückerstattung für die coronabedingt vorzeitig abgebrochene Skisaison 2019/20 ein. Der VKI stellt einen kostenlosen MUSTERBRIEF zur Rückforderung zur Verfügung.