Zahlreiche Klauseln von E-Scooter-Verleiher Bird unzulässig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat die AGB der Bird Rides Austria GmbH (Bird) geprüft und anschließend im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage eingebracht. Die Klage richtete sich gegen 45 Klauseln. Zentraler Punkt der Beanstandung waren Klauseln, die die Haftung von Bird reduzierten bzw. die der ausleihenden Konsumentinnen und Konsumenten erheblich ausdehnten. Weiters waren etliche Klauseln nach Ansicht des VKI unverständlich. Bird verpflichtete sich vor dem Handelsgericht Wien, alle vom VKI beanstandeten Klauseln nicht mehr zu verwenden. Der Vergleich ist rechtskräftig.
