Urteil: Unlautere Geschäftspraktik des Maturareiseanbieters DocLX
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die DocLX Travel Events GmbH wegen aggressiver und irreführender Geschäftspraktiken. Das HG Wien gab dem VKI in allen Punkten Recht.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die DocLX Travel Events GmbH wegen aggressiver und irreführender Geschäftspraktiken. Das HG Wien gab dem VKI in allen Punkten Recht.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die DocLX Travel Events GmbH wegen aggressiver und irreführender Geschäftspraktiken. Das HG Wien gab dem VKI in allen Punkten Recht.
Über die Haas Elektro GmbH wurde am 25.10.2017 das Sanierungsverfahren eröffnet.
Das Oberlandesgericht Wien untersagt die Verpackungsgestaltung der Senseo Kaffeepads "Typ Cappuccino" und "Typ Café Latte" als irreführend. Grund: die Pads enthalten nur Löskaffee in geringen Mengen, der Verbraucher darf aber nach Ansicht der Gerichte durchaus mit Röstkaffee rechnen.
Der VKI hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums nach dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb auf Unterlassung geklagt.
HG Wien verurteilt Sky zur Unterlassung irreführender Werbeaussagen.
Eine Geschäftspraxis kann nach Anh 1 Z 14 der UGP-RL auch dann als "Schneeballsystem" eingestuft werden kann, wenn zwischen den Beiträgen, die neue Mitglieder an das System zahlen, und den Vergütungen, die die bereits vorhandenen Teilnehmer beziehen, nur ein mittelbarer Zusammenhang besteht.
Der EuGH befasste sich bei dieser belgischen Vorabentscheidung damit, ob eine Lottotippgemeinschaft ein unerlaubtes Schneeballsystem sein kann.
Die Kosten eines Anrufs zu einer Kundendienstnummer dürfen die Kosten eines gewöhnlichen Anrufs, dh zu einer Standard/geografischen Festnetz- oder einer Mobilfunknummer nicht übersteigen. Ob der Unternehmer einen Teil des Entgelts erhält oder nicht, ist unerheblich.
Mit an Kunden gerichteten Schreiben, wonach der Optima Eco Float Tarif mit 1.12.2016 neu berechnet wird und der Niedertarif künftig 20 % unter dem indexgebundenen Hochtarif liegt, möchte EVN nun eine einseitige Preiserhöhung vornehmen. Der VKI prüft diese Vorgangsweise sowie die zugrunde liegenden Klauseln.
Beworben wurde ein Kfz der Marke Fiat mit "500 Tage zum Nulltarif". Tatsächlich wurden aber EUR 200,-- an Spesen verrechnet. Außerdem fehlten im TV-Spot gesetzlich vorgesehene Informationen.
Beworben wurde ein Kfz der Marke Fiat mit "500 Tage zum Nulltarif". Tatsächlich wurden aber EUR 200,-- an Spesen verrechnet. Dies wurde in der Werbung mit keinem Wort erwähnt. Außerdem fehlten im TV-Spot gesetzlich vorgesehene Informationen.
Der bloße Erbringer von Logistik-Dienstleistungen haftet nicht für die Auszahlung des zugesagten Gewinns nach § 5c KSchG.
Die Werbung eines Möbelhauses "20 % Mehrwertsteuer geschenkt, auf ein Möbelstück ihrer Wahl" wurde als gesetzwidrig eingestuft.
Die Aufforderung an Kinder in einer Kinderzeitschrift, eine Mehrwertnummer zum Preis von 50 Cent/Anruf anzurufen, um an einem Gewinnspiel teilzunehmen, ist daher mangels Entgeltlichkeit keine direkte Kaufaufforderung iSd Z 28 Anh-UWG.
Die Aufforderung an Kinder in einer Kinderzeitschrift, eine Mehrwertnummer zum Preis von 50 Cent/Anruf anzurufen, um an einem Gewinnspiel teilzunehmen, ist daher mangels Entgeltlichkeit keine direkte Kaufaufforderung iSd Z 28 Anh-UWG.
Das LG Linz gibt dem VKI in einem vom Konsumentenschutzministerium beauftragten Verbandsverfahren gegen die RLB OÖ Recht.
Das LG Linz gibt dem VKI in einem vom Konsumentenschutzministerium beauftragten Verbandsverfahren gegen die RLB OÖ Recht.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - das Kartenbüro Europera Ticket GmbH wegen unzulässiger AGB und gesetzwidriger Praktiken geklagt. Das Unternehmen äußerte sich zu den Vorwürfen nicht, weshalb das HG Wien antragsgemäß ein Versäumungsurteil erließ. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - das Kartenbüro Europera Ticket GmbH wegen unzulässiger AGB und gesetzwidriger Praktiken geklagt. Das Unternehmen äußerte sich zu den Vorwürfen nicht, weshalb das HG Wien antragsgemäß ein Versäumungsurteil erließ. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Über das Salzburger Kartenbüro Polzer (Firmenbezeichnung: Travel und Ticketcenter GmbH & Co KG) - wurde am 29.6.2016 das Konkursverfahren eröffnet.
Das Wiener Oberlandesgericht beurteilt die Aufmachung des Patros-Schafskäse als irreführend (nicht rechtskräftig).
Der VKI klagte auf Unterlassung, weil die Aufmachung der Verpackung den Eindruck erweckt, der Käse stamme aus Griechenland. Tatsächlich handelt es sich aber um deutschen Käse.
Das Wiener Oberlandesgericht hält die Aufmachung des Patros-Schafskäse für irreführend (nicht rechtskräftig).
Der VKI kritisierte, dass der Käse vorgibt, ein griechischer zu sein, wenn er tatsächlich aus Deutschland stammt.
VKI gewinnt Verfahren gegen Care Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co KG - nunmehr Expertos Unternehmens- und Wirtschaftsberatungs GmbH & Co KG - wegen unzulässiger Geschäftspraktik und gesetzwidriger AGB.
VKI gewinnt Verfahren gegen Care Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co KG - nunmehr Expertos Unternehmens- und Wirtschaftsberatungs GmbH & Co KG - wegen unzulässiger Geschäftspraktik und gesetzwidriger AGB.
Zwar besteht nach § 18 Abs 1 Z 10 FAGG bei Hauslieferungen und Freizeit-Dienstleistungen kein Rücktrittsrecht. Es gibt aber keine sachliche Rechtfertigung dafür, wegen des fehlenden Rücktrittsrechts auch ein Umtauschrecht hinsichtlich derartiger Gutscheine auszuschließen.
In einer Werbung zu einem entgeltlichen Zahlungsaufschub wurden Spesen verrechnet, beworben wurde das Produkt aber mit "500 Tage zum Nulltarif". Überdies fehlten im TV-Spot gesetzlich vorgesehene Informationen.
Tatsächlich wurden Erhebungsspesen verrechnet. Dies ist irreführend.
Maturareiseveranstalter dürfen nicht ohne Erlaubnis an Schulen werben. Weil immer wieder Keiler an Schulen erwischt wurden, die unter bewusster Umgehung der jeweiligen Direktion trotzdem warben, klagte das Unterrichtsministerium (BMBF) auf Unterlassung und bekam in 1. Instanz Recht.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Firma Bauer Consulting GmbH (Trofaiach) nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) auf Unterlassung der pauschalen Behauptung geklagt, geschlossene Fonds seien eine sichere und rentable Veranlagung. Das Landesgericht Leoben hat dieser Klage in erster Instanz Recht gegeben.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Firma Bauer Consulting GmbH (Trofaiach) nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) auf Unterlassung der pauschalen Behauptung geklagt, geschlossene Fonds seien eine sichere und rentable Veranlagung. Das Landesgericht Leoben hat dieser Klage in erster Instanz Recht gegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Nach einer Vorabentscheidung des EuGH verstößt eine Etikettierung eines Lebensmittels, die durch Aussehen, Bezeichnung oder bildliche Darstellung den Eindruck erweckt, dass eine bestimmte Zutat enthalten ist, gegen EU-Recht, wenn diese Zutat tatsächlich nicht vorhanden ist und sich dies allein aus dem Zutatenverzeichnis auf der Verpackung ergibt.
Eine große Handelskette bewarb Waren mit einem zusätzlichen 25%igen Rabatt an bestimmten Tagen zusätzlich zu einer "2+1 gratis" - Aktion.
Das LG Salzburg untersagte einer großen Handelskette, Waren an bestimmten Tagen zusätzlich zu einer "2+1 gratis" - Aktion noch um 25% billiger zu bewerben, wenn tatsächlich diese Rabatte nicht gewährt würden.
Auf eine Verbandsklage des VKI hin verpflichtete sich die Raiffeisen NÖ-Wien zur Unterlassung aggressiver Schulwerbung. Unter anderem hatte sie während des Unterrichts Daten von minderjährigen Schülern gesammelt.
Das Handelsgericht Wien beanstandet eine Aussendung der Verlagsgruppe NEWS an Abonnenten aus dem Jahr 2013. Das Mitteilen einer Gewinnchance im Zusammenhang mit dem nachfolgenden Angebot einer Teilnahme an einer Lottospielgemeinschaft im Zuge der telefonischen Abfrage des potentiellen Gewinnes stellt eine unzulässige aggressive Geschäftspraktik dar.
Das OLG Wien gibt dem VKI in einem aktuellen Urteil Recht und untersagt einer auf Schulwerbung spezialisierten Agentur, Mitteilungshefte zu Werbezwecken an Volksschüler zu verteilen.
Die breit gestreuten Informationsmaßnahmen im Zuge der Pneumokokken-Kampagne aus den Jahren 2012 und 2013 stellen nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes keine unzulässige Arzneimittelwerbung dar, weil ein konkreter Impfstoff nicht ausdrücklich genannt wird.
Die Informationsmaßnahmen im Zuge der Pneumokokken-Kampagne aus den Jahren 2012 und 2013 stellen nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes keine unzulässige Arzneimittelwerbung dar, weil kein konkreter Impfstoff ausdrücklich genannt wird. Damit wird indirekter Werbung der Weg geebnet.
Gegen das Unternehmen "Edelweiß Versand", das mit Gewinnzusagen an Verbraucher herantritt liegt nunmehr ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil vor, in welchem dem Kläger rund EUR 24.000,-- zugesprochen werden.
VIP Management GmbH blitzt mit haarsträubendem Klagebegehren gegen Baby ab.
Übermäßige Werbung in Mitteilungsheften an Volksschüler stellt eine aggressive Geschäftspraktik gemäß § 1a UWG dar, entschied das HG Wien in einer aktuellen, nicht rechtskräftigen Entscheidung über eine Verbandsklage des VKI.
Das Handelsgericht Wien gab dem VKI in einem Gerichtsverfahren wegen aggressiver Werbung an Schulen Recht: Die Verteilung von Mitteilungsheften, die in nennenswertem Umfang Werbung enthalten, an Volksschüler ist unzulässig.
Unternehmer konnte sich nicht hinter dem Postfach 49 in Schärding verstecken - Gericht sah es als erwiesen an, dass er der Inhaber des Postfaches war.
Der Oberste Gerichtshof bewertet Werbung von Walt Disney Produkten als zulässige mittelbare Kaufaufforderung. In der Werbung würde nur auf den Gebrauch der Produkte hingewiesen werden. Der Link zu einem Internet Kaufforum mache die Werbung noch nicht unzulässig.
Der OGH untersagt Pearle Österreich GmbH Werbeversprechen in ihrer Fernsehwerbung wie "Sparen Sie jetzt 100 EUR", wenn dieser Rabatt tatsächlich nur bei Überschreitung eines bestimmten Mindestpreises gewährt wird und ein aufklärender Hinweis die Einschränkung nicht deutlich genug zur Kenntnis bringt.
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