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VKI-Erfolg zur vorzeitigen Kreditrückzahlung

Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums die Hypo-Bank Burgenland geklagt. Im Verfahren geht es darum, welche Kosten bei vorzeitiger Kreditrückzahlung von der Bank anteilig zurückzuerstatten sind. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte nun – wie auch bereits ein einem anderen VKI-Verfahren –, dass Kreditgeber auch die laufzeitunabhängigen Kosten aliquot an die Verbraucherinnen und Verbraucher zurückzuzahlen haben.

Österreichische Gerichte äußern sich zur vorzeitigen Kreditrückzahlung

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Hypo-Bank Burgenland AG und die Unicredit Bank Austria AG geklagt. In den Verfahren geht es jeweils darum, welche Kosten bei vorzeitiger Kreditrückzahlung von der Bank anteilig zurückzuerstatten sind. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte nun im Verfahren gegen die Bank Burgenland, dass Kreditgeber auch die laufzeitunabhängigen Kosten aliquot an die Verbraucherinnen und Verbraucher zurückzuzahlen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Verfahren gegen die Unicredit hingegen unterbrach der Oberste Gerichtshof (OGH) das Verfahren und legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vor, ob dies auch für Hypothekarkredite gelte.

Unzulässige Revision im Verbandsverfahren

Der Obersten Gerichtshof (OGH) hat klargestellt, dass eine Revision – auch entgegen dem Ausspruch des Berufungsgerichts nach § 508a Abs 1 ZPO – nicht zulässig ist, wenn weder in der zweitinstanzlichen Zulassungsbegründung noch im Rechtsmittel eine erhebliche Rechtsfrage ausgeführt wurde. Der OGH ist zur Auslegung von AGB-Klauseln nicht „jedenfalls“, sondern nur dann berufen, wenn die zweite Instanz Grundsätze höchstgerichtlicher Rechtsprechung missachtete oder für die Rechtseinheit und Rechtsentwicklung bedeutsame Fragen zu lösen sind. Das war im gegenständlichen Verfahren nicht der Fall.

OGH: Kein Lagezuschlag bei hoher Lärmbelastung und Kleinkriminalität in Wohngegend

Im Altbau dürfen Vermieter nicht frei über den Mietzins entscheiden, sondern sind an gesetzliche Vorgaben gebunden. Der Obersten Gerichtshof (OGH) hatte daher über einen sogenannten Lagezuschlag für eine Wohnung innerhalb des Gürtels mit ausgezeichneter Verkehrsanbindung zu entscheiden. Unter Berücksichtigung der hohen Lärmbelastung und der Kleinkriminalität in der Wohngegend, wurde ein Lagezuschlag im Ergebnis aber verneint.

BGH zu Dieselskandal - VW muss Minderwert ersetzen

Der BGH verurteilt VW zur Zahlung von Schadenersatz. Betroffene Käufer können ihr Fahrzeug behalten und von VW den Betrag ersetzt verlangen, um den sie das Fahrzeug zu teuer erworben haben.

Rechtsschutzdeckung für Amtshaftungsverfahren

Wird ein Amtshaftungsanspruch ausschließlich auf die Fehlbeurteilung von Streitigkeiten (Rechtsfrage) gestützt, für deren Durchsetzung wegen Vorvertraglichkeit keine Rechtsschutzdeckung besteht, so besteht auch für dessen beabsichtigte Geltendmachung kein Deckungsanspruch, weil der vorvertragliche Verstoß dafür mitverantwortlich und damit für das Amtshaftungsverfahren adäquat kausal ist.

Waldbrände in Griechenland, Türkei, Italien – Reiserücktritt?

Medienberichten zufolge wüten in mehreren Regionen in Südeuropa Waldbrände. Von bereits gebuchten und unmittelbar anzutretenden Urlaubsreisen in betroffene Regionen kann unter bestimmten Voraussetzungen aus Sicht des VKI ein kostenloser Vertragsrücktritt erklärt werden.

OGH zur Bonitätsprüfung bei Kreditvergabe an zwei Kreditnehmer

Nehmen zwei Verbraucher gemeinsam einen Kredit auf, so ist im Rahmen der Bonitätsprüfung zu prüfen, ob sie gemeinsam zur Rückzahlung des Kredits in der Lage sind und nicht, ob jeder einzelne die gesamte Kreditrückzahlung auch alleine tragen kann.

Vorvertragliche Anzeigepflicht in der Krankenzusatzversicherung

Versicherungsnehmer/innen haben bei Abschluss einer Krankenzusatzversicherung die ihnen zum Zeitpunkt der Beantwortung der Antragsfragen bekannten gefahrenerheblichen Umstände, daher auch die ihnen bekannten Diagnosen, anzuzeigen. Wird nach bestimmten Erkrankungen gefragt, ist eine zu diesem Zeitpunkt bei den Versicherungsnehmer/innen diagnostizierte Erkrankung anzugeben. Darauf, ob sich die Diagnose später als unrichtig herausstellen sollte, kommt es hingegen nicht an.

VKI-Erfolg gegen Hygiene Austria

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Hygiene Austria LP GmbH (Hygiene Austria) wegen der Bewerbung von FFP2-Masken als „Made in Austria“. Nach dem Urteil des Handelsgerichts Wien muss es die Hygiene Austria unterlassen, den unrichtigen Eindruck zu erwecken, ihre Masken wären in Österreich hergestellt worden, insbesondere durch deren Bewerbung als „Made in Austria“, wenn sie tatsächlich auch Masken in Verkehr bringt, die außerhalb Österreichs, etwa in China, angefertigt wurden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

VKI-Klage gegen irreführende Aussagen von Hygiene Austria erfolgreich

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ging im März dieses Jahres im Auftrag des Sozialministeriums mit Klage gegen die Bewerbung von FFP2-Masken der Hygiene Austria LP GmbH (Hygiene Austria) als „Made in Austria“ vor. Hintergrund war die massive Kritik am Vorgehen der Hygiene Austria im Zusammenhang mit der teilweisen Auslagerung der Produktion auf einen chinesischen Lohnfabrikanten. Ob derartige Masken als „Made in Austria“ vertrieben werden dürfen, sollte gerichtlich geklärt werden. Das aktuelle Urteil des Handelsgerichts Wien (HG Wien) verbietet derartige Werbung, nachdem die Hygiene Austria die Beanstandungen in der Klage anerkannt hatte.

Unzulässige Klauseln von Laudamotion

In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen die Laudamotion GmbH wurden insgesamt 36 Klauseln eingeklagt. Das Berufungsgericht sah davon fünf Klauseln für gesetzeskonform an. Diese fünf Klauseln waren nun Gegenstand des Revisionsverfahrens vor dem OGH. Lauf OGH sind drei der Klauseln gesetzwidrig.

Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes

Bezieht sich ein Kredit auf Vermietungstätigkeit der Kreditnehmer zur einer Liegenschaft mit einem Supermarkt und zwölf bis dreizehn Wohnungen, die zum Großteil vermietet sind und die Mieten über das Kontokorrentkreditkonto abgewickelt werden, sind die Kreditnehmer als Unternehmer zu qualifizieren.

Hofer wies nicht ausreichend auf Gewährleistung hin

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums Klage gegen die Hofer KG eingebracht. Anlass für die Klage war, dass Hofer auf seiner Website blickfangartig auf die Garantie hinwies. Die gesetzlich bestehende Gewährleistung hingegen war nur in den AGB und in einer über einen eigenen Link aufzumachenden „Garantiekarte“ enthalten, ohne dass es einen Hinweis auf den Auffindungsort dieser Information gab. Das Landesgericht (LG) Wels gab diesem Klagebegehren statt. Abgewiesen wurde hingegen ein Klagebegehren dazu, dass Hofer – nach Ansicht des VKI in irreführender Weise – damit warb, dass die Hofer-Garantie „weitreichende“ Vorteile gegenüber der gesetzlichen Gewährleistung böte.

Hofer wies nicht ausreichend auf Gewährleistung hin

Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums Klage gegen die Hofer KG eingebracht. Anlass für die Klage war, dass Hofer auf seiner Website blickfangartig auf die Garantie hinwies. Die gesetzlich bestehende Gewährleistung hingegen war nur in den AGB und in einer über einen eigenen Link aufzumachenden „Garantiekarte“ enthalten, ohne dass es einen Hinweis auf den Auffindungsort dieser Information gab. Das Landesgericht (LG) Wels gab diesem Klagebegehren statt. Abgewiesen wurde hingegen ein Klagebegehren dazu, dass Hofer – nach Ansicht des VKI in irreführender Weise – damit warb, dass die Hofer-Garantie „weitreichende“ Vorteile gegenüber der gesetzlichen Gewährleistung böte.

Ausgleichszahlung bei annulliertem Anschlussflug

Ein Fluggast hatte mit einer einheitlichen Buchung einen aus zwei Teilflügen bestehenden Flug gebucht. Da der zweite Teilflug annulliert wurde, kam er mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Zielort an. Gebucht hatte er den gesamten Flug bei der Fluglinie des ersten Teilfluges und über einen Reiseveranstalter. Mit der Fluglinie des zweiten Teilfluges hatte er keinen eigenen Beförderungsvertrag abgeschlossen. Dennoch kann er von der Fluglinie, die den zweiten Teilflug annulliert hatte, die Ausgleichzahlung nach der Fluggastrechte-VO verlangen; berechnet wird die Ausgleichszahlung, deren Höhe von der Entfernung des Fluges abhängt, auf der Grundlage der Gesamtentfernung vom Abflugort des ersten Teilflugs bis zum Ankunftsort des zweiten Teilflugs.

VKI gegen Eurowings: Ausgleichszahlung für Rückflug-Odyssee

Der VKI hat erfolgreich für zwei Konsumenten die deutsche Fluglinie Eurowings GmbH geklagt. Die Verbraucher hatten einen Flug von Punta Cana nach Wien mit Umsteigen in Köln gebucht. Da der Flug von Punta Cana nach Köln mehr als eine Stunde Verspätung hatte und den Fluggästen das direkte Durchchecken des Reisegepäcks von Punta Cana nach Wien verwehrt wurde – weswegen sie ihr Gepäck in Köln holen mussten – versäumten sie ihren Anschlussflug und kamen mit mehr als fünfstündiger Verspätung in Wien an. Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums auf eine Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung und bekam vom Bezirksgericht (BG) Schwechat Recht. Eurowings muss den Konsumenten 1.200 Euro zahlen.

Gewährleistung: Neuerungen ab 2022

Das vor kurzem beschlossene Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (GRUG) setzt die EU-Richtlinien Warenkauf 2019/771 und Digitale Inhalte 2019/770 um und reformiert das österreichische Gewährleistungsrecht. Die neue Rechtslage ist auf Verträge anzuwenden, die ab 1.1.2022 abgeschlossen werden. Wir stellen die wesentlichen Neuerungen im Überblick dar.

Super Ski Card: Snow Space nimmt Rückzahlung nach Klagseinbringung vor

Nachdem alle Skigebiet im Frühjahr 2020 aufgrund der Covid-19-Pandemie schließen mussten, verkürzte sich die Wintersaison für viele Wintersportlerinnen und Wintersportler erheblich. Trotz eines rechtskräftigen Urteils des Landesgerichts Salzburg (53 R 18/21k) weigern sich viele Mitglieder des Kartenverbundes Super Ski Card weiterhin gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten, den anteiligen Preis für das vorzeitige Saisonende zurückzuzahlen.
Der VKI hat für eine Familie eine Musterklage eingebracht. Das Skigebiet hat daraufhin den anteiligen Kartenpreis zurückgezahlt.

OGH: Unzulässige Klauseln bei GOLDATO

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die GOLDATO Handels GmbH geklagt. Das Unternehmen betreibt Handel mit Edelmetallen und bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern auch sogenannte „Goldkaufpläne“ zum langfristigen Erwerb von Gold an. Gegenstand des Verfahrens waren 27 Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unter anderem die Bezahlung von Gebühren und Entgelten mittels eingelagertem Gold sowie Modalitäten der Abrechnung zu Gunsten des Unternehmens vorsahen. Für 5 der angefochtenen Klauseln war bereits in der ersten Instanz ein Teilanerkenntnisurteil erfolgt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jetzt die Gesetzwidrigkeit aller verbliebenen 22 Klauseln bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig.

OGH: Unzulässige Klauseln bei GOLDATO

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die GOLDATO Handels GmbH geklagt. Das Unternehmen betreibt Handel mit Edelmetallen und bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern auch sogenannte „Goldkaufpläne“ zum langfristigen Erwerb von Gold an. Gegenstand des Verfahrens waren 27 Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unter anderem die Bezahlung von Gebühren und Entgelten mittels eingelagertem Gold sowie Modalitäten der Abrechnung zu Gunsten des Unternehmens vorsahen. Für 5 der angefochtenen Klauseln war bereits in der ersten Instanz ein Teilanerkenntnisurteil erfolgt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jetzt die Gesetzwidrigkeit aller verbliebenen 22 Klauseln bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Erhebung der Parteiaffinität durch die Österreichische Post AG

Der OGH legt die Frage, ob bereits eine bloße Verletzung von Datenschutzbestimmungen nach der DSGVO als solche für die Zuerkennung von Schadenersatz ausreicht, dem EuGH vor. Weiters war laut OGH die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen ua die politische Meinung hervorgeht, rechtswidrig.

Privathaftpflichtversicherung: „Gefahr des täglichen Lebens“

Bei einem äußerst waghalsigen Fahrmanöver mit einem leistungsstarken Motorboot im alkoholisierten Zustand, bei dem ein Mitfahrer ins Wasser fiel und von der Schiffsschraube des sich rückwärts bewegenden Motorboots erfasst und tödlich verletzt wurde, handelt es sich nicht um eine „Gefahr des täglichen Lebens“.

VKI-Verfahren gegen Lufthansa

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Deutsche Lufthansa AG wegen Klauseln aus deren Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck (ABB Flugpassage). Der VKI hatte insgesamt 48 Klauseln eingeklagt. Einige davon wurden bereits nach den Unterinstanzen rechtskräftig und waren daher nicht mehr Gegenstand der Beurteilung durch den Obersten Gerichtshof.

VKI-Verfahren gegen Lufthansa

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Deutsche Lufthansa AG wegen Klauseln aus deren Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck (ABB Flugpassage). Der VKI hatte insgesamt 48 Klauseln eingeklagt. Einige davon wurden bereits nach den Unterinstanzen rechtskräftig und waren daher nicht mehr Gegenstand der Beurteilung durch den Obersten Gerichtshof.

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