Liftkarten eines Tarifverbunds
Schließt ein Skiliftbetreiber auch für andere Mitglieder eines Tarifverbundes Verträge ab, muss er das Vertretungsverhältnis bei Erwerb der Liftkarte eindeutig offenlegen. Davon ist die Frage nach der Bekanntgabe der Zuständigkeit im Haftungsfall zu unterscheiden.