Allgemein-zivilrechtliche Prospekthaftung für Werbeprospekte
Erwirbt ein Anleger aufgrund schuldhaft irreführender Angaben im Werbeprospekt die darin beworbenen Papiere, besteht im Rahmen der allgemein-zivilrechtlichen Prospekthaftung eine Haftung all jener, die dem äußeren Erscheinen nach an der Prospektgestaltung mitgewirkt haben und die Fehlerhaftigkeit der Angaben kennen mussten.