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Gerichte untersagen reihenweise gesetzwidrige Klauseln bei Kreditkarten und Handyzahlen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Sozialministeriums (Diners Club und PayLife) bzw der Arbeiterkammer Kärnten (Paybox) -Verbandsklagen gegen drei Zahlungsdiensteanbieter wegen unzulässiger Klauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nun liegen Entscheidungen des Handelsgerichtes Wien (PayLife) und des OLG Wien als Berufungsgericht (Diners Club und Paybox) vor. Nahezu alle vom VKI eingeklagten typischen Klauseln im Zahlungsverkehr mit Karten oder mit dem Handy wurden von den Gerichten als gesetzwidrig und nichtig angesehen. Alle drei Urteile sind nicht rechtskräftig.

Paybox: Zustimmung durch Verschweigen unzulässig

Der VKI hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten - Paybox wegen einer "Verschweigung-Klausel" geklagt, nach der Paybox seinen Kunden eine Vertragsänderung mitteilen konnte und diese wirksam wurde, falls die Kunden nicht binnen zwei Monaten widersprachen. Diese Klausel ist gesetzwidrig.

OLG Wien: 10 Klauseln der Diners Club Bank AG sind rechtswidrig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Sozialministeriumsministeriums - gegen die Diners Club Bank AG eine Verbandsklage wegen gesetzwidriger Klauseln. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) gab dem VKI bei 10 von 11 Klauseln Recht, das OLG Wien bestätigte nun dieses Urteil.

HG Wien: 8 Klauseln der paylife-Geschenkkarte sind gesetzwidrig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Firma paylife bezüglich ihrer ABGs für die Geschenkkarte. Das HG Wien hat nun alle beanstandeten Klauseln für gesetzwidrig erklärt.

HG Wien: 10 von 11 Klauseln bei Amazon gesetzwidrig

Der VKI führt - im Auftrag des Sozialministeriums - eine Verbandsklage gegen Amazon, die sich gegen - aus unserer Sicht - unzulässige AGB-Klauseln in den Verträgen des Online-Versandhändlers richtet.

Irreführung mit "unlimitiert surfen"

Der VKI gewinnt eine Klage auf Unterlassung gegen T-Mobile in erster Instanz. "Unlimitiertes Surfen" anzukündigen und dann aber ab einem Verbrauch von 3 GB die Geschwindigkeit der Datenübertragung auf 64 kb pro Sekunde zu senken, ist irreführend.

BGHS Wien: Keine Maklerprovision bei Rücktritt von der Vermittlungsgebührenvereinbarung

Das BGHS Wien hat der - im Auftrag des Sozialministeriums geführten - Klage des VKI in einem Musterprozess vollinhaltlich stattgegeben: Blue Vest als Versicherungsvermittler hat nach Rücktritt des Konsumenten von der Vermittlungsgebührenvereinbarung (§ 12 VKrG) weder einen Provisionsanspruch noch einen bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Vergütung.

19,90 EUR - ein Leben lang?

A1 warb für die aonKombi mit einem einem fixen Aktionspreis "ein Leben lang" - um dann 2011 eine zusätzliche jährliche Internet-Servicepauschale einzuführen. Die Arbeiterkammer klagte wegen unlauteren Wettbewerbs und bekam nun vom OGH Recht.

OGH: VKI gewinnt gegen Lebenshilfe Wien wegen intransparenter Klauseln in Heimverträgen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - einen Musterprozeß gegen die Lebenshilfe Wien geführt und auf Zurückzahlung von zu Unrecht bezahlten Beträgen geklagt. Diese Beträge wurden aufgrund eines mit der Heimbewohnerin abgeschlossenen Heimvertrages verlangt, der dem KSchG nicht entspricht. Der OGH gab dem VKI nun vollinhaltlich Recht, nachdem die ersten beiden Instanzen zu Gunsten der Lebenshilfe entschieden hatten.

Schifffonds taugen nicht zur Altersvorsorge

Nach einer aktuellen deutschen Entscheidung sind Beteiligungen an geschlossenen Schiffs- und Immobilienfonds kein geeignetes Produkt zur Altersvorsorge. Die beratende Bank haftet wegen nicht anlegergerechter Beratung, wenn sie die Produkte zur Altersvorsorge empfiehlt.

Verbesserter Schutz von Schuldnern bei Inkassobüros von Berufungsgericht bestätigt

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums gegen Klauseln in einem Vertragsformblatt eines Inkassobüros mit Verbandsklage vor. Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat nun bestätigt, dass auf Ratenzahlungsvereinbarungen, die im vorliegenden Fall und in der Praxis regelmäßig einen entgeltlichen Zahlungsaufschub darstellen, das am 11.6.2010 in Kraft getretene Verbraucherkreditgesetz anzuwenden ist.

Allgemein-zivilrechtliche Prospekthaftung für Werbeprospekte

Erwirbt ein Anleger aufgrund schuldhaft irreführender Angaben im Werbeprospekt die darin beworbenen Papiere, besteht im Rahmen der allgemein-zivilrechtlichen Prospekthaftung eine Haftung all jener, die dem äußeren Erscheinen nach an der Prospektgestaltung mitgewirkt haben und die Fehlerhaftigkeit der Angaben kennen mussten.

Anlageberaterhaftung: Verjährung und Mitverschulden

Der OGH stellt klar, dass der Schadenersatzanspruch aus fehlerhafter Anlageberatung nicht verjährt ist, wenn die Geltendmachung mittels Feststellungsklage zwar unzulässig ist, aber innerhalb der Verjährungsfrist erfolgte, auch wenn das Leistungsbegehren eventualiter außerhalb der Verjährungsfrist erhoben wurde. Ein Mitverschulden des Anlegers ist dann zu verneinen, wenn der Berater die Bedeutung der schriftlichen Unterlagen herunterspielt und ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht.

Anlageberaterhaftung: Zurechnung und Mitverschulden

Die Entscheidung bestätigt die neuere Jud zur Zurechnung des selbständigen Anlageberaters an die Bank und verneint ein Mitverschulden des unerfahrenen Anlegers wegen Nichtlesens klein gedruckter Risikohinweise.

OLG Wien: Gesetzwidrige Klauseln in der Unfallversicherung

Das OLG Wien beurteilt vier Klauseln in Unfall-Versicherungsbedingungen als gesetzwidrig. Betroffen sind Anpassungen bei nachträglichen Gefahrenerhöhungen, Regelungen zur Obduktion und Nachzahlungspflichten betreffend Kosten, die der Versicherer bei Vertragsbeginn übernommen hat.

VKI-Sammelaktion zu Verbraucherkrediten der Santander Bank

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte, im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums, gegen die Santander Consumer Bank GmbH eine Verbandsklage wegen falscher Angaben zum effektiven Jahreszinssatz bei Verbraucherkrediten. Der OGH untersagt der Bank die weitere Verwendung und Berufung auf die gesetzwidrige Klausel und eine Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes ohne die Berücksichtigung der Kosten einer (Kredit-)Restschuldversicherung, die gemeinsam mit dem Kreditvertrag abgeschlossen wird oder - als bestehende Versicherung - zur Besicherung des Kredites verwendet wird. Die gesetzliche Folge der Angabe eines zu geringen effektiven Jahreszinssatzes ist, dass der vertraglich vereinbarte Sollzinssatz so zu verringern ist, dass er dem angegeben effektiven Jahreszinssatz entspricht. Die Bank hat allen Kunden die neuen (geringeren) Raten bekanntzugeben. Der VKI führt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Sammelaktion der betroffenen Kreditnehmer durch und wird diesen bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegen die Bank zur Seite stehen. Betroffen sind Kreditabschlüsse ab dem 11.6.2010. Nähere Informationen findet man auf www.verbraucherrecht.at/santander.

Paybox Bank: Verschweigungsklausel in AGB unwirksam

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten - eine Verbandsklage gegen die paybox Bank eingebracht und auf Unterlassung der Verwendung einer "Verschweigungsklausel" in den AGB geklagt. Das HG Wien gab dem VKI in erster Instanz vollinhaltlich Recht.

Verrechnung von Inkassokosten setzt konkreten Schaden des Gläubigers voraus

In einem Musterprozess des VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums hält das BG Innere Stadt Wien fest, dass einem säumigen Schuldner nur dann Inkassokosten in Rechnung gestellt werden dürfen, wenn das Inkassobüro dem Gläubiger diese Kosten tatsächlich in Rechnung stellt und ihm dadurch ein konkreter Schaden entstanden ist. Fiktive Inkassokosten können vom Schuldner nicht verlangt werden.

Haftung der Bank für Veranlagung in Schifffonds

Nachdem das HG Wien die Haftung der Bank für die Fehlberatung bei Erwerb der Beteiligung am HCI Shipping Select 26 schon im März 2013 bejaht hatte, hat das OLG Wien nun in zweiter Instanz bestätigt.

OLG Linz: 30-jährige Vertragsbindung von Cordial Ferienclub-AG ist rechtswidrig

Der VKI führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Unterlassungsklage gegen die Cordial Ferienclub AG, ein Unternehmen der Imperial-Gruppe, deren AGB für Beherbergungsverträge mit Verbrauchern eine Vertragsdauer von 30 Jahren normieren, während der eine ordentliche Kündigung durch den Verbraucher ausgeschlossen sein soll. Das LG Linz gab dem VKI bereits im August letzten Jahres vollinhaltlich Recht. Das OLG Linz als Berufungsgericht hat nun bestätigt: Eine 30-jährige Bindung des Verbrauchers ist unzulässig.

EuGH: Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen

Nach dem EuGH ist eine Regelung, die das grundlose Rücktrittsrecht des Verbrauchers vom Lebensversicherungsvertrag auf ein Jahr beschränkt, unionsrechtswidrig, wenn sie auch für den Fall fehlender Belehrung über das Rücktrittsrecht gelten soll.

EuGH zur Emittentenhaftung gegenüber Aktienerwerber: Prospekthaftung hat Vorrang vor Kapitalerhaltung

Zum viel diskutierten Spannungsverhältnis von Kapitalerhaltung und Prospekthaftung hat der EuGH nun auch auf unionsrechtlicher Ebene klargestellt, dass die Prospekt- (2003/71/EG), Transparenz- (2004/109/EG) und Marktmissbrauchs-RL (2003/6/EG) einer Haftung der Aktiengesellschaft als Emittentin wegen Verletzung von Informationspflichten gegenüber einem Erwerber von Aktien ebenso wenig entgegen stehen wie ihrer schadenersatzrechtlichen Verpflichtung zu Zahlung des Erwerbspreises und Rücknahme der erworbenen Aktien.

Raiffeisenbanken Vorarlberg: Zinsenreduktion und Rückvergütung

Die Raiffeisen Bankengruppe Vorarlberg verwendet seit vielen Jahren als Indikator für Kredite den sogenannten "RZB-Referenzsatz". Dieser widerspiegelt im Gegensatz zu EURIBOR und LIBOR die tatsächlichen Refinanzierungskosten. Der RZB-Referenzsatz wurde im Jahr 2007 mit der Arbeiterkammer Vorarlberg und dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) diskutiert.

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