Unzulässige Arzneimittelwerbung bei Pneumokokken-Kampagne
Die Informationsmaßnahmen im Zuge der Pneumokokken-Kampagne aus den Jahren 2012 und 2013 stellen eine unzulässige Arzneimittelwerbung für den Impfstoff Prevenar 13 dar, auch wenn dieser nicht direkt genannt wird.