LG Salzburg: 8 von 9 Klauseln in AGB von Parkgaragenunternehmen sind gesetzwidrig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Contipark International Austria GmbH. Ausschlaggebend für das Vorgehen gegen das Parkgaragenunternehmen waren vor allem die Verrechnung von Bearbeitungsentgelten für die Zahlung ohne Lastschrifteinzugsverfahren sowie die Verrechnung von Bearbeitungsentgelten bei fehlender Bekanntgabe einer gültigen E-Mailadresse.
