Versicherungsmakler Mag. Steiner haftet für Beratungsfehler
Der Vermögensberater und Versicherungsmakler Mag. Steiner haftet für einen Beratungsfehler im Zusammenhang mit einem Finanzprodukt, bei dem die Prämien eines langfristigen Versicherungsvertrages durch die Aufnahme von kurzfristigen Privatkrediten finanziert werden sollen.