Zum Inhalt

Allgemeines Konsumentenrecht

All articles on the topic

DSGVO-Auskunftsrecht auf konkreten Empfänger

Der EuGH nimmt deutlich Stellung: Es reicht idR nicht aus, nach einem Auskunftsbegehren eines Betroffenen nur die Empfängerkategorie bekannt zu geben; vielmehr muss idR über die konkreten Empfänger der personenbezogenen Daten informiert werden.

Veranstaltungsabsagen 2020 bis Mitte 2021: Gutscheine müssen jetzt ausbezahlt werden

Im Jahr 2020 wurde ein Gesetz beschlossen, durch welches die Veranstalter:innen von Kunst-, Kultur- und Sportereignissen nicht mehr der sonst geltenden gesetzlichen Regelung entsprechend bei Entfall der Veranstaltung aufgrund der Covid-19-Pandemie das bereits empfangene Geld zurückzahlen müssen, sondern den Kund:innen stattdessen - großteils - Gutscheine ausgeben konnten. Mit 1.1.2023 müssen bisher nicht eingelöste Gutscheine, die auf Grundlage dieses Gesetztes für abgesagte Veranstaltungen im Jahr 2020 oder im ersten Halbjahr 2021 ausgestellt wurden, nach Aufforderung unverzüglich ausbezahlt werden.

VKI-Erfolg gegen WhatsApp

Der VKI hatte die WhatsApp Ireland Limited geklagt. Anlass für die Klage war eine Änderung der Nutzungsbedingungen von WhatsApp im Jahr 2021. Das OLG Wien beurteilte nun sowohl die Anlassklausel als auch fünf Klauseln aus den Nutzungsbedingungen für unzulässig.

VKI-Erfolg gegen WhatsApp

Der VKI hatte die WhatsApp Ireland Limited geklagt. Anlass für die Klage war eine Änderung der Nutzungsbedingungen von WhatsApp im Jahr 2021. Das OLG Wien beurteilte nun sowohl die Anlassklausel als auch fünf Klauseln aus den Nutzungsbedingungen für unzulässig.

Servicepauschale und 12-monatige Vertragsbindung bei Fitnesscenter unzulässig

Zusatzgebühren verteuern das Training in Fitnessstudios erheblich. Eine Preisaufsplittung, die der Verein für Konsumenteninformation (VKI) für unzulässig erachtet. Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die WBQ Fitness GmbH, einen „Clever-fit“- Franchisenehmer, wegen solcher Zusatzgebühren. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Rechtsansicht des VKI jetzt rechtskräftig bestätigt. Betroffene Konsumentinnen und Konsumenten haben als Folge einen Rückzahlungsanspruch. Das Urteil strahlt zudem auf unzählige Fitnessverträge in ganz Österreich aus.

Servicepauschale und 12-monatige Vertragsbindung bei Fitnesscenter unzulässig

Zusatzgebühren verteuern das Training in Fitnessstudios erheblich. Eine Preisaufsplittung, die der Verein für Konsumenteninformation (VKI) für unzulässig erachtet. Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die WBQ Fitness GmbH, einen „Clever-fit“- Franchisenehmer, wegen solcher Zusatzgebühren. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Rechtsansicht des VKI jetzt rechtskräftig bestätigt. Betroffene Konsumentinnen und Konsumenten haben als Folge einen Rückzahlungsanspruch. Das Urteil strahlt zudem auf unzählige Fitnessverträge in ganz Österreich aus.

EuGH: Keine Haftung des Verbrauchers bei missbräuchlicher Haftungsklausel

Im Vorlageverfahren "Gupfinger" stellt der EuGH erstmals auch zum österreichischen Recht klar, dass sich ein Unternehmer nach Wegfall einer missbräuchlichen Schadenersatzklausel nicht auf das dispositive Recht berufen und auf dieser Grundlage Schadenersatz vom Verbraucher verlangen kann. Einer „geltungserhaltenden Klauselabgrenzung“ durch Teilung von Klauseln in ihre zulässigen und unzulässigen Regelungsbestandteile schiebt der EuGH einen Riegel vor.
Damit liegt erstmals Rechtsprechung des EuGH zum österreichischen Recht vor. Dem Urteil kommt für österreichische Verbraucher:innen grundlegende Bedeutung zu.

Automatische Vertragsverlängerung bei Parship und Elitepartner unzulässig

Der VKI hatte die PE Digital GmbH geklagt. Anlass für die Klage waren zahlreiche Beschwerden von Konsument:innen, deren Premium-Mitgliedschaft bei Parship und Elitepartner automatisch um 12 Monate verlängert wurde. Das OLG Wien erklärte nicht nur mehrere Vorgehensweisen der PE Digital GmbH im Zusammenhang mit der automatischen Vertragsverlängerung für gesetzwidrig, sondern auch eine zweijährige Bindungsfrist ohne Kündigungsmöglichkeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Automatische Vertragsverlängerung bei Parship und Elitepartner unzulässig

Der VKI hatte die PE Digital GmbH geklagt. Anlass für die Klage waren zahlreiche Beschwerden von Konsument:innen, deren Premium-Mitgliedschaft bei Parship und Elitepartner automatisch um 12 Monate verlängert wurde. Das OLG Wien erklärte nicht nur mehrere Vorgehensweisen der PE Digital GmbH im Zusammenhang mit der automatischen Vertragsverlängerung für gesetzwidrig, sondern auch eine zweijährige Bindungsfrist ohne Kündigungsmöglichkeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Datenerfassung für Direktwerbung bei FlixBus unzulässig

Der VKI hatte die Flix SE iZm der obligatorischen Eingabe der Email-Adresse beim Buchungsvorgang und einer Klausel, die die Nutzung der E-Mail-Adresse für die Zusendung von "zusätzlichen Angaben rund um das Reisen" vorsah. Das OLG Wien gab der Unterlassungsklage statt.

Mehrere Gesetzesverstöße der Flix SE

Der VKI hatte die Flix SE iZm der obligatorischen Eingabe der Email-Adresse beim Buchungsvorgang und einer Klausel, die die Nutzung der E-Mail-Adresse für die Zusendung von "zusätzlichen Angaben rund um das Reisen" vorsah. Das OLG Wien gab der Unterlassungsklage statt.

Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetze

In Umsetzung der Modernisierungs-Richtlinie wurden in Österreich mehrere verbraucherrechtlich relevante Gesetze geändert. Die Umsetzung fand durch das MORUG I und das MORUG II statt, beide traten am 20.7.2022 in Kraft.

Produkthaftung des Quasi-Herstellers

Eine fehlerhafte Kaffeemaschine hatte einen Schaden verursacht. In dem Verfahren um Schadenersatz wegen Produkthaftung ging es um die Frage, ob neben dem Anbringen einer Marke auf einem Produkt sonstige Kriterien erforderlich sind, damit der Markeninhaber als Hersteller iS der Produkthaftung gilt und damit haftet. Der EuGH verneinte dies.

Vorlage an EuGH zur automatischen Vertragsverlängerung

In einem vom VKI im Auftrag des Sozialministeriums geführten Verfahren geht es um die Frage, ob bei einer automatischen Vertragsverlängerung eines Fernabsatzvertrages dem Verbraucher erneut ein Widerrufsrecht zukommt.

Informationspflicht des Werkunternehmers bei Ausbleiben der Leistung

Storniert ein Werkbesteller eine Leistung, hat der Werkunternehmer meist dennoch das Recht, einen (eingeschränkten) Werklohn zu fordern. Er muss sich aber anrechnen lassen, was er sich infolge Unterbleibens der Arbeit erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat. Verlangt er vom Verbraucher dennoch das vereinbarte Entgelt, hat er dem Verbraucher die Gründe dafür mitzuteilen, dass er infolge Unterbleibens der Arbeit weder etwas erspart noch durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat.

Haftung bei Unfall im Supermarkt

Der OGH spricht hier aus, dass der konkrete Inhalt einer Verkehrssicherungspflicht immer von den Umständen des Einzelfalls abhängt; im konkreten Fall wurde die Haftung bejaht, aber ein Drittel Mitverschulden der Kundin bestätigt.

VW-Dieselskandal: Thermofenster laut EuGH unzulässig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt, dass es sich beim sogenannten „Thermofenster“ um eine unzulässige Abschalteinrichtung von Kraftfahrzeugen handelt. Das Thermofenster ist eine Software, die die Funktionsfähigkeit des Abgasrückführungssystems innerhalb eines Temperaturfensters regelt.

Mehrere gesetzwidrige Klauseln bei Veranstalter Barracuda

Der VKI hatte die Barracuda Music GmbH wegen mehrerer Klauseln in den AGB geklagt. Die beanstandeten Bestimmungen betreffen vor allem die Absage von Veranstaltungen. Das HG Wien gab jetzt der Klage des VKI zu fünf Klauseln statt. 

OLG Wien: unzulässige Klauseln beim PlayStation-Network (PSN)

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Sony Interactive Entertainment Europe Limited (SIEE) und die Sony Interactive Entertainment Network Europe Limited (SIENE) wegen diverser Klauseln in den unterschiedlichen Geschäftsbedingungen geklagt. Das OLG Wien beurteilte alle 40 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.

OLG Wien: unzulässige Klauseln beim PlayStation-Network (PSN)

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Sony Interactive Entertainment Europe Limited (SIEE) und die Sony Interactive Entertainment Network Europe Limited (SIENE) wegen diverser Klauseln in den unterschiedlichen Geschäftsbedingungen geklagt.
Die Klauseln befinden sich in den nachfolgenden AGB: „PSN-Nutzungsbedingungen“, „Softwarenutzungsbedingungen“, „Allgemeine E-Mail-Nutzungsbedingungen“, „Bedingungen für PSN-Gutscheincodes“, „Stornierungsbedingungen des PlayStation Store“.
Die Klauseln betrafen ua den Verfall von Guthaben und Klauseln, welche eine Haftung der Eltern für Verhalten ihrer Kinder normierten, sowie weitreichende und unbeschränkte Leistungsänderungs- und Leistungseinschränkungsklauseln.
Das Oberlandesgericht Wien (OLG) beurteilte – wie bereits das HG Wien - alle 40 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.

EuGH-Generalanwalt zu datenschutzrechtlichem Auskunftsrecht

Bei der Erfüllung des Auskunftsrechts nach der DSGVO hat – laut EuGH-Generalanwalt – der Verantwortliche die konkreten Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind, bekannt zu geben. Die Angabe nur von Kategorien von Empfängern reicht nur dann aus, wenn es aus tatsächlichen Gründen unmöglich ist, die konkreten Empfänger zu bestimmen, oder wenn der Verantwortliche nachweist, dass die Anträge der Auskunft begehrenden Person offensichtlich unbegründet oder exzessiv sind.

KuKuSpoSiG: Vermittler

Ein Vermittler der von Verbraucher:innen erworbenen Veranstaltungstickets ist vom persönlichen Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst. Weder für die Ausstellung und Übersendung noch für die Einlösung eines Gutscheins dürfen Besucher:innen oder Teilnehmer:innen einer Veranstaltung oder späteren Inhaber:innen des Gutscheins Kosten angelastet werden.

Zulässigkeit von neuer Strom-Messeinrichtung

Mit dem Einbau und der Verwendung einer Messeinrichtung (in der Opt out-Variante) ist weder eine der DSGVO widersprechende Datenverarbeitung noch eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Geheimsphäre (§ 16 ABGB) verbunden, die ihren Einbau oder ihre Verwendung unzulässig machen würden.

FAGG-Rücktrittsrecht bei Dachstuhlumbau

Ein Konsument beauftragte ein Unternehmen mit der Entfernung des alten Daches samt Herstellung des neuen Daches. Der OGH bejahte hier das Vorliegen eines FAGG-Rücktrittsrechts. Die FAGG-Ausnahme „erhebliche Umbaumaßnahme“ ist nicht gegeben.

EuGH zur Informationspflicht über eine Herstellergarantie

Ein Unternehmer hat dem Verbraucher vorvertragliche Informationen zu einer gewerblichen Garantie des Herstellers zur Verfügung zu stellen, wenn der Verbraucher ein berechtigtes Interesse daran hat, um die Entscheidung treffen zu können, ob er sich vertraglich an den Unternehmer binden möchte.

Fitnesscenter muss Mitgliedsbeiträge für Schließungszeiten zurückzahlen

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hatte über die Zahlungspflicht bei coronabedingter Schließung eines Fitnessstudios zu entscheiden und gab der Klage des Kunden auf Rückzahlung der Mitgliedsbeiträge statt; Kunden müssen sich nicht mit einer Verlängerung der Vertragslaufzeit zufriedengeben.

Verbandsklage bei DSGVO-Verstößen

Nach einem deutschen Vorlageersuchen beantwortete der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute die Frage, ob einem Verband seit Inkrafttreten der DSGVO noch die Befugnis zustehe, wegen Verstößen gegen diese Verordnung unabhängig von der konkreten Verletzung von Rechten einzelner betroffener Personen und ohne deren Auftrag nach dem UWG, wegen eines Verstoßes gegen ein Verbraucherschutzgesetz oder der Verwendung unwirksamer AGB im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten vorzugehen. Dies bejahte der EuGH.

Erfolgreiche VKI-Klage gegen WhatsApp

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministerium die WhatsApp Ireland Limited (WhatsApp) geklagt. Anlass für die Klage war die Änderung der Nutzungsbedingungen von Whatsapp Anfang 2021.

Erfolgreiche VKI-Klage gegen WhatsApp

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministerium die WhatsApp Ireland Limited (WhatsApp) geklagt. Anlass für die Klage war die Änderung der Nutzungsbedingungen von Whatsapp Anfang 2021.

EuGH: Kein Rücktrittsrecht bei Kartenkauf über Vermittler

Verbraucher:innen, die mit einem Vermittler einen Fernabsatzvertrag über ein Veranstaltungsticket abgeschlossen haben, können von diesem Vertrag nicht zurücktreten, wenn den Veranstalter das wirtschaftliche Risiko des Rücktritts treffen würde.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang