Urteil: Bürgschaft - Informationspflicht der Bank nach § KSchG - Fall 1
Die Bank muss keine besonderen Nachforschungen hinsichtlich der Vermögenslage des Kreditnehmers anstellen, wenn besondere Umstände beim Bürgen vorliegen.
Die Bank muss keine besonderen Nachforschungen hinsichtlich der Vermögenslage des Kreditnehmers anstellen, wenn besondere Umstände beim Bürgen vorliegen.
OLG Wien zu Kreditverträgen der Bank Austria: Die "Aufrundungsspirale" in der Zinsgleitklausel ist gesetzwidrig; Klauseln zur vorzeitigen Fälligstellung sind intransparent, Kostenüberwälzung auf Kreditnehmer ist unwirksam.
Die Bank muss gemäß § 25c KSchG den Bürgschaftsvertrag so gestalten, dass dem Bürgen das Ausmaß seiner Verpflichtung klar ist.
Das OLG Wien bestätigt als Berufungsgericht die Rechtsansicht des VKI zu "neuen" Zinsgleitklauseln: Die "Aufrundungsklausel" ist gesetzwidrig und die Bank muss Zinssätze und Kapitaltilgung bei laufenden Krediten von sich aus richtig stellen.
Der OGH hat die Revision der geschädigten Anleger als unzulässig zurückgewiesen. Somit haftet die Republik Österreich nicht für allfällige Verfehlungen der Bankenaufsicht im Zusammenhang mit der Riegerbank-Anleihe.
Der VKI prüft Schadenersatzansprüche von Bankkunden gegen Banken wegen gesetzwidriger Absprachen im Lombardclub-Kartell und verlangt dazu Akteneinsicht bei der EU Kommission.
Mangelhafte Produktinformation, wenig Transparenz bei Leistung und Spesen
Der OGH hat in einem Verbandsklagsverfahren wegen einer Tarifanpassungsklausel in Krankenversicherungsverträgen die Klage des VKI abgewiesen und damit der ex-ante-Kontrolle defacto eine Abfuhr erteilt.
Versicherung kapituliert bei Streit um Rückforderung des Dauerrabattes.
Die CA zahlt erhöhte Kontogebühr zurück, um einen Musterprozess zu vermeiden.
Das Landesgericht für ZRS Graz hat festgehalten, dass § 25c KSchG auch auf Pfandbestellungen anwendbar ist.
Das BGHS Wien erklärt die alte Zinsanpassungsklausel für unwirksam und rechnet den Kredit nach der neuen Zinsgleitklausel nach. Das Ergebnis: rund 8000 € Rückerstattung. Dazu weiters: Die Verjährung beträgt zumindest 30 Jahre.
Der OGH fällte in einem Musterprozess des VKI ein weitreichendes Urteil: Die Bank muss gemäß § 25c KSchG einen Bürgen auf die schlechte wirtschaftliche Lage des Hauptschuldners hinweisen, ansonsten haftet der Bürge für die Schuld nicht, die er - bei korrekter Information - nicht übernommen hätte.
Bank muss Bürgen aufklären
Der VKI hat - im Auftrag des BMJ - PSK, Bank Austria (CA) und RLB NÖ-Wien wegen ihrer seit 1.3.1997 verwendeten Zinsgleitklauseln mit "Aufrundungsspirale" geklagt und in erster Instanz Recht bekommen.
VKI gewinnt gegen Bank Austria und CA
Neben dem von der BAWAG an alle Rechtsanwälte versendeten rechtskräftige Urteil des HG Wien gibt es zwischenzeitlich zwei weitere Beschlüsse von Instanzgerichten.
Weicht der Inhalt einer Unfallversicherungspolizze vom Antrag ab, muss der Kunde auf diese Abweichung aufmerksam gemacht werden. Geschieht dies nicht, gilt der Inhalt des Versicherungsantrages als vereinbart.
Der VKI erzielt einen Teilerfolg in der Sammelklage gegen die BAWAG: Zwischenanträge auf Feststellung zurückgewiesen.
Die BAWAG feiert ein für sie positives Berufungsurteil des HG Wien im Streit um die Verrechnung von Kreditzinsen. Das Urteil ist ein Ausreißer, da es eher die Fehler in der Prozessführung des Klägers dokumentiert. Für die Musterprozesse und Sammelklagen des VKI ist es ohne jede Vorbildwirkung.
Handelsgericht Wien beurteilt erneut dreizehn von neunzehn Klauseln als gesetzwidrig
Der VKI geht nunmehr - im Auftrag des BMJ - auch gegen einige lokale Raiffeisenbanken wegen zuviel verrechneter Kreditzinsen in Kreditverträgen aus den Jahren vor 1997 mit Musterprozessen vor.
Der OGH geht davon aus, dass die Bank bei Auslandsüberweisungen für Drittbanken nicht wie für Erfüllungsgehilfen, sondern nur für Auswahlverschulden haftet.
Der VKI hat die BAWAG wegen zuviel kassierter Zinsen aus Krediten vor 1997 mit einer Sammelklage geklagt. Diese Sammelklage wird nunmehr von 2 auf über 8 Millionen Schilling (€ 581.382,67) aufgestockt.
Mit Unterstützung des VKI wurde die Klage einer Bank gegen die mithaftende Ehegattin erfolgreich abgewehrt.
Keine Einwände gegen die Kontoauszüge? In einer richtungsweisenden Entscheidung hat der OGH zu der Wirkung des Saldoanerkenntnisses Stellung genommen. Diese Klarstellung beendet eine langjährige uneinheitliche Rechtsprechung.
Zuviel verrechnete Kreditzinsen - die Gerichtsverfahren gegen Banken nehmen zu. Hier die Pro- und Kontra- Argumente in Kurzform.
Zinssätze wurden nicht den Schwankungen der Geld- und Kapitalmärkte angepasst
Seit 1.3.1997 verwenden die Banken nachvollziehbare Zinsgleitklauseln. Doch viele dieser Klauseln haben dennoch einen Haken: Die Banken - nicht alle, aber viele - sehen in der Klausel vor, bei jeder Zinsänderung regelmäßig auf den nächsten Achtel-Prozentpunkt aufzurunden - zu Lasten der Konsumenten.
Wann akzeptiert ein Kreditkunde die Abrechnung der Bank? Der Oberste Gerichtshof hat nun klargestellt, dass das Schweigen des Kunden zu seinem Kontoabschluss allein noch keine Zustimmung bedeutet. Saldoanerkenntnis sei kein konstitutives Anerkenntnis.
Immobilienbeteiligungen an der KRECO Realitäten AG wurden nicht korrekt abgeschichtet. Ein Musterprozess der Bundesarbeitskammer (BAK) endete mit Submissionsvergleich.
Die Einlagensicherung verrechnet - zu Unrecht - Vorschusszinsen. Der VKI prüft einen Musterprozess.
Seit Ende Jänner ist die Sammelklage des VKI (in Zusammenarbeit mit der AK Kärnten, AK Vorarlberg und AK Tirol) gegen die BAWAG um Rückzahlungen von zuviel verrechneten Zinsen aus Verbraucherkrediten aus der Zeit vor 1997 bei Gericht anhängig.
Die Creditanstalt verwendet in ihren Geschäftsbedingungen für Girokonten Klauseln, die gesetz- und sittenwidrig sind. Der VKI hatte die CA - im Auftrag des BMJ (Sektion Konsumentenschutz) - abgemahnt und eine Unterlassungserklärung gefordert. Diese wurde verweigert. Im nachfolgenden Verbandsklageverfahren konnte die CA in den Unterinstanzen bei einigen Klauseln sogar zunächst ihren Standpunkt durchsetzen, bis nunmehr der OGH der Klage des VKI in allen Punkten stattgegeben hat.
Das BGHS Wien wies die Klage eines - von der AKNÖ unterstützen - Kunden auf Rückzahlung von rund 60.000.- öS aus zuviel verrechneten Zinsen aus einem Kreditvertrag aus dem Jahr 1991 ab.
Seit 1.3.1997 verwenden die Banken zwar nachvollziehbare Zinsgleitklauseln, doch viele dieser Klauseln haben dennoch einen Haken: Die Banken sehen in der Klausel vor, bei jeder Zinsänderung regelmäßig auf den nächsten Achtel-Prozentpunkt aufzurunden.
Die Banken tauschen - im Lichte von Verbandsklagen des VKI (im Auftrag des BMJ) - die alten AGBKU aus dem Jahre 1979 (mit 55 gesetzwidrigen Klauseln) gegen neue AGB aus.
Die BAWAG hat am 26.4.2001 mitgeteilt, sie habe ein Verfahren um die Zinsabrechnung aus "Altverträgen" gewonnen.
Es geht um einen Verbraucherkredit aus dem Jahr 1991.Der Kunde zahlte unregelmäßig, die Bank stellte den Kredit fällig und klagte das Geld schließlich ein. In diesem Verfahren behandelte der Oberste Gerichtshof (OGH) nebenbei und ohne in die Tiefe zu gehen auch die Zulässigkeit von Zinsgleitklauseln
Prof. Wilhelm greift in ecolex 3/2001 das heiße Thema "Zinsgleitklauseln" noch einmal auf (siehe auch Informationen zum Verbraucherrecht 3/2001 zu ecolex 2/2001).
Die von den Banken seit 1.3.1997 verwendeten Zinsgleitklauseln bauen auf klaren Parametern (SMR-VIBOR) auf. Sie sind erheblich klarer gestaltet, als dies vor 1997 der Fall war. Dennoch gibt es Klauseln, bei denen "der Teufel im Detail steckt".
Der vorliegende Fall zeigt die Funktionsweise der sogenannten UKV-Liste (Liste der unerwünschten Kontoverbindungen der Banken) auf. Diese Liste wird vom Kreditschutzverband (KSV) im Auftrag der Banken geführt.
Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und der Tarife verstoßen gegen das Konsumentenschutzgesetz
Wer sein Fahrrad nicht "im Blick" behält hätte keinen Anspruch auf Zahlung der Versicherungssumme. Dieses Argument hielt einem Musterprozess des VKI nicht stand.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen die BAWAG die erste Sammelklage wegen unfairer Verrechnung von Kreditzinsen eingebracht. Weitere Klagen werden folgen. Beteiligung an Sammelklagen noch bis 15.3.2001 möglich.
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