OGH-Urteil: Unterschiedlicher Haben- und Sollzinssatz am Girokonto zulässig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Unicredit Bank Austria wegen Klauseln zu unterschiedlichen Haben- und Sollzinssätzen geklagt. Sie wurden als zulässig beurteilt.