OGH verneint beschränkte Gesamtwirkung eines Vergleichs bei Solidarschuldnern
Der OGH hat entschieden, dass der Abschluss eines Vergleichs mit dem Anlageberater einer nachfolgenden Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Bank, die sich dessen Fehlberatung gem § 1313a ABGB zurechnen lassen muss, nicht entgegen steht.