Geschlossene Fonds: Verjährungsfrage zugunsten der Anleger entschieden
OLG Wien stellt in einem ausführlich und dogmatisch konzis begründeten Urteil klar, dass Schadenersatzansprüche aufgrund mehrerer unterschiedlicher Beratungsfehler - hier: gegen die beratende Bank iZm der Vermittlung von Anteilen an "geschlossenen Fonds" - jeweils gesonderten Verjährungsfristen unterliegen.