BUWOG gibt Unterlassungserklärung ab
Der VKI hat die BUWOG - Bauen und Wohnen Gesellschaft mbH (BUWOG) bezüglich insgesamt 25 Klauseln in einem Mietvertragsformblatt abgemahnt. Diese 25 Klauseln verstoßen nach Ansicht des VKI zusammengefasst gegen das Konsumentenschutzgesetz, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Mietrechtsgesetz und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Die BUWOG hat reagiert und sich zur Unterlassung verpflichtet.