FWK I: Fehlende Angabe der Gesamtbelastung führt nicht zur Nichtigkeit
Der Verstoß gegen die Pflicht, die Gesamtbelastung gemäß § 33 Abs 2 Z 1 lit a BWG im (Fremdwährungs-) Kreditvertrag (FWK) anzugeben, zieht keine Nichtigkeit nach § 879 Abs 1 ABGB nach sich. Mit der hM ist von irrtums- und schadenersatzrechtlichen Konsequenzen auszugehen.
