Kombinationsverbot von Fluggutscheinen bei Airberlin unzulässig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Airberlin PLC & Co Luftverkehrs KG wegen rechtswidriger Klauseln in den Fluggutscheinbedingungen eine Verbandsklage. Das nun vorliegende Urteil des OLG Wien erklärte - wie auch schon das HG Wien - eine von drei eingeklagten Klauseln für unzulässig.