OLG Wien zu MPC-Fonds: Rechtsschutzversicherer ARAG auch für Prospekthaftungsansprüche deckungspflichtig
OLG Wien stellt klar, dass die ARAG SE hinsichtlich des Erwerbs von Anteilen an Geschlossenen Immobilienfonds auch für eine mögliche Prospekthaftung der MPC-Gruppe deckungspflichtig ist. Zuvor hatten OGH und OLG Wien die Deckungspflicht des Rechtsschutzversicherers bereits für die Beraterhaftung bejaht.
