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Urteile

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Unzulässiger Deckungsausschluss: Hoheitsverwaltungsklausel

Der VKI hatte die ARAG SE Direktion für Österreich wegen drei Ausschlussklauseln in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 2020) geklagt. Gegenstand des Verfahrens vor dem OGH war nur noch eine Klausel davon, nämlich die sog Hoheitsverwaltungsklausel.

EuGH zum Widerruf nach Vertragsverlängerung

Der EuGH hat zu einem Verfahren, das der VKI im Auftrag des Sozialministeriums führt, Stellung genommen zur Frage, ob Verbraucher:innen nach einer automatischen Vertragsverlängerung eines Fernabsatzvertrages erneut ein Widerrufsrecht zukommt.

OLG Wien bestätigt Unzulässigkeit einer Preisklausel der Verbund AG

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die Entscheidung des Handelsgericht Wien (HG Wien) bestätigt, wonach eine Preisänderungsklausel der Verbund AG (Verbund) aus dem Jahr 2022 unzulässig ist. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums das Energieunternehmen wegen einer Preisänderungsklausel geklagt. Gestützt auf diese Klausel hatte der Verbund am 01.05.2022 eine Preiserhöhung durchgeführt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Gesetzwidrige Klauseln bei Veranstalter Barracuda

Der VKI die Barracuda Music GmbH wegen mehrerer Klauseln in den AGB geklagt. Die beanstandeten Bestimmungen betreffen vor allem die Absage von Veranstaltungen. Der OGH erklärte alle im Revisionsverfahren noch anhängigen Klauseln für unzulässig.

Gericht bejaht Rücktrittsrecht bei Online-Versteigerungen

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums insgesamt 27 Klauseln aus den AGB der Aurena GmbH – einem Veranstalter von Online-Versteigerungen – abgemahnt. Die Aurena GmbH war in Folge bereit, zu 22 Klauseln eine Unterlassungserklärung abzugeben, bestritt aber die Gesetzwidrigkeit der übrigen fünf Klauseln, woraufhin der VKI eine Klage einbrachte. Zentrales Thema im Verfahren um diese Klauseln war die Frage, ob Verbraucher:innen bei einem Kauf im Rahmen einer Auktion der Aurena GmbH ein Rücktrittsrecht haben. In den AGB wurde ein solches Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Das LG Leoben gab nun dem VKI zur Gänze recht und erklärte die fünf eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Unzulässiger Stornoabzug bei UNIQA-Lebensversicherung

Der VKI hatte die UNIQA Österreich Versicherungen AG geklagt. Inhalt der Klage waren 18 Klauseln aus den AVB für Lebensversicherungen. Während der VKI bereits in den Unterinstanzen die Mehrzahl der Klauseln rechtskräftig gewonnen hatte, waren noch drei Klauseln Gegenstand des Verfahrens vor dem OGH. Der OGH bestätigte nun auch die Gesetzwidrigkeit dieser Klauseln.

OLG Wien untersagt 20 Klauseln von GoStudent

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums das Online-Nachhilfeunternehmen GoStudent GmbH (GoStudent) geklagt. Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat nun 20,5 der 22 vom VKI beanstandeten Klauseln für unzulässig erklärt. Damit fallen Klauseln zur einseitigen AGB- und Leistungs-Änderung, zum Verfall von bezahlten Nachhilfeeinheiten und zur automatischen Vertragsverlängerung von GoStudent weg. Das Urteil ist rechtskräftig.

XXXLutz–Werbung für 25 Prozent-Rabattaktion war irreführend

Der VKI hatte die XXXLutz KG geklagt. Grund für die Klage war eine Werbebotschaft, bei der ein aufklärender Hinweis – in Flüsterlautstärke – deutlich leiser war als die vorangegangene Information. Das LG Wels gab dem VKI Recht und beurteilte die Werbung als irreführend.

Unzulässige Klausel zum Kundendatenabgleich bei Sky Österreich

Der VKI hatte die Sky geklagt, nachdem diese ihren Kund:innen angekündigt hatte, personenbezogene Daten mit der Österreichischen Post abgleichen zu wollen. Der OGH wertete die zugrundeliegende Vertragsbedingung und zwei weitere Datenschutzklauseln von Sky für unzulässig.

Urteil LG Klagenfurt: unzulässige Klauseln im Heimvertrag AHA Seniorenzentrum Grafendorf

Der VKI ging gegen die AGB des AHA Seniorenzentrums Grafendorf vor, wobei aus ursprünglich 25 Klauseln der Abmahnung mangels uneingeschränkter Unterlassungserklärung wegen 7 Klauseln die Klage eingebracht wurde. Hinsichtlich 2 Klauseln kam es im Laufe des Verfahrens zu einem Anerkenntnis der Beklagten, die restlichen 5 eingeklagten Klauseln hat das LG Klagenfurt nun rechtskräftig für gesetzwidrig erklärt.

Unzulässige Klauseln in Entschädigungsbedingungen der WESTbahn

Der VKI hat Westbahn wegen drei Klauseln in ihren Entschädigungsbedingungen abgemahnt, ua. eine Klausel, die einen Höchstbetrag von EUR 80 für das Hotel im Fall einer Übernachtung wegen Ausfall, Verspätung oder Versäumnis des letzten Anschlusses am selben Tag vorsieht. Die Westbahn hat zu allen Klauseln eine Unterlassungserklärung abgegeben.

VKI: Mehrere Klauseln der Allgemeinen Versicherungsbedingungen von UNIQA gesetzwidrig

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministerium die UNIQA geklagt. Gegenstand des Verbandsverfahrens waren 18 Klauseln in den Versicherungsbedingungen der UNIQA. Bereits in den Unterinstanzen wurden 11,5 Klauseln, unter anderem eine Klausel zum Unterjährigkeitszuschlag, rechtskräftig für unzulässig erklärt. Gegenstand des noch anhängigen Verfahrens vor dem OGH sind nur noch drei in zweiter Instanz für unzulässig erklärte Klauseln. Betroffene Konsument:innen können nach Ansicht des VKI die verrechneten Unterjährigkeitszuschläge zurückfordern, wofür der VKI einen Musterbrief kostenlos zur Verfügung stellt.

vr: Unzulässige automatische Vertragsverlängerung einer Skiversicherung (U)

Der VKI hatte den deutschen Verein „DSV aktiv/Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband“ geklagt. Im Anlassfall ging es um die automatische Vertragsverlängerung bei einer Skiversicherung. Der OGH beurteilte die zugrundeliegende sowie auch die übrigen sechs eingeklagten Klauseln für unzulässig.

HG Wien: Preisänderungsklausel der Verbund AG von 2022 unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums das Energieunternehmen Verbund AG (Verbund) wegen einer Preisänderungsklausel geklagt, in der Preisänderungen an den ÖSPI gekoppelt wurden. Auf Grundlage dieser Klausel hatte der Verbund zum 01.05.2022 eine Preiserhöhung durchgeführt. Die Klausel wurde jetzt vom Handelsgericht Wien (HG Wien) für unzulässig erklärt. Damit fällt die Rechtsgrundlage für die seit Mai 2022 verrechneten erhöhten Tarife weg. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

VW-Vertragshändler muss mangelhaften VW Golf 8 gegen Neuwagen tauschen

Bei einem neuen VW Golf 8 kam es bereits nach wenigen Wochen wiederholt zu Störungen der elektronischen Funktionen. Der Mangel konnte im Rahmen von Softwareupdates durch den Vertragshändler nicht behoben werden. Daraufhin machte der Konsument gerichtlich Gewährleistungsansprüche geltend.

Datenschutzklausel von Laudamotion gesetzwidrig

Der VKI hatte die Laudamotion GmbH (Laudamotion) wegen diverser Klauseln in deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen geklagt. Nun wurde noch die letzte der eingeklagten Klauseln, eine Datenschutzklausel, rechtskräftig für unzulässig erklärt.

Klauseln aus Rechtschutzversicherung

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft wegen unterschiedlicher Klauseln in deren „Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung“ (ARB 2018).

Rückerstattungsklauseln bei SWISS sind gesetzwidrig

In der EU haben Fluggäste eine Vielzahl an Schutzrechten. Bei gestrichenen Flügen kommt es dennoch öfter zu Problemen. Rückzahlungen kommen mitunter nicht bei den Verbraucher:innen an. Bei einigen Fluglinien regeln eigene Klauseln, wie eine Rückerstattung erfolgen soll – so auch bei der Swiss International Air Lines AG (SWISS). Drei dieser Rückerstattungsklauseln wurden vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums beanstandet. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die Ansicht des VKI jetzt bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Landesgericht Feldkirch bestätigt Schadenersatzanspruch gegen Maxenergy

Obwohl Konsument:innen bei Vertragsschluss eine 18-monatige Preisgarantie versprochen worden war, wurden sie von Maxenergy nach 12 Monaten gekündigt. Einige Konsument:innen brachten daher Klage gegen den Energieversorger in Vorarlberg ein. Im Verfahren ist der VKI auf Seiten der Kläger:innen dem Streit beigetreten und hat sich für die Rechte der Konsument:innen eingesetzt. Dass den Betroffenen ein Schadenersatzanspruch zusteht, hat das LG Feldkirch nunmehr bestätigt. Ein Rechtmittel gegen dieses Urteil ist nicht mehr möglich.

VKI-Erfolg gegen WhatsApp

Der VKI hatte die WhatsApp Ireland Limited geklagt. Anlass für die Klage war eine Änderung der Nutzungsbedingungen von WhatsApp im Jahr 2021. Das OLG Wien beurteilte nun sowohl die Anlassklausel als auch fünf Klauseln aus den Nutzungsbedingungen für unzulässig.

Servicepauschale und 12-monatige Vertragsbindung bei Fitnesscenter unzulässig

Zusatzgebühren verteuern das Training in Fitnessstudios erheblich. Eine Preisaufsplittung, die der Verein für Konsumenteninformation (VKI) für unzulässig erachtet. Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die WBQ Fitness GmbH, einen „Clever-fit“- Franchisenehmer, wegen solcher Zusatzgebühren. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Rechtsansicht des VKI jetzt rechtskräftig bestätigt. Betroffene Konsumentinnen und Konsumenten haben als Folge einen Rückzahlungsanspruch. Das Urteil strahlt zudem auf unzählige Fitnessverträge in ganz Österreich aus.

OGH: Ausnahmesituationsklausel der Generali unzulässig

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG (Generali) wegen Klauseln aus deren Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung geklagt. Anlass für die Verbandsklage war unter anderem eine Klausel, die es der Generali erlaubt, Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Der OGH bestätigte nun die Gesetzwidrigkeit dieser und einer weiteren Klausel.

Unzulässige Ausschlussklauseln in ARAG-Rechtsschutzversicherung

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums den Versicherer "ARAG" wegen Klauseln geklagt, auf die sich Rechtsschutzversicherer stützen, um Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten nach zB Reiserücktritten, Flugausfällen oder Veranstaltungsabsagen abzulehnen. Das HG Wien erklärte diese Klauseln nun für gesetzwidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Unzulässige automatische Vertragsverlängerung bei Skiversicherung

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums den deutschen Verein „Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband“ geklagt. Im Anlassfall ging es um die automatische Vertragsverlängerung bei einer Skiversicherung. Das OLG Wien beurteilte die zugrundeliegende sowie fünf weitere Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Automatische Vertragsverlängerung bei Parship und Elitepartner unzulässig

Der VKI hatte die PE Digital GmbH geklagt. Anlass für die Klage waren zahlreiche Beschwerden von Konsument:innen, deren Premium-Mitgliedschaft bei Parship und Elitepartner automatisch um 12 Monate verlängert wurde. Das OLG Wien erklärte nicht nur mehrere Vorgehensweisen der PE Digital GmbH im Zusammenhang mit der automatischen Vertragsverlängerung für gesetzwidrig, sondern auch eine zweijährige Bindungsfrist ohne Kündigungsmöglichkeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

VKI: Vernetzte Autos – OGH erklärt Datenschutzklauseln von AVIS für unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die AVIS Autovermietung Gesellschaft mbH (AVIS) wegen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geklagt. Zuvor hatte das Unternehmen zum Großteil der vom VKI abgemahnten Klauseln bereits eine Unterlassungserklärung abgeben. Hinsichtlich der nicht unterlassenen Klauseln, welche Regelungen zum Datenschutz bei vernetzten Autos enthielten, brachte der VKI in weiterer Folge eine Verbandsklage ein. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte die eingeklagten Klauseln nun für gesetzwidrig.

OGH: Zustimmungsfiktionsklausel unzulässig

Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums ein Verbandsverfahren gegen die Easybank AG wegen mehrerer Klauseln in Geschäftsbedingungen ua für die easy Karte und für Kreditkarten. Die meisten eingeklagten Klauseln wurden vom Obersten Gerichtshof (OGH) bereits mittels Teilurteil entschieden. Zu einer Klausel war das Verfahren vom Berufungsgericht unterbrochen worden. Nun liegt die Entscheidung des OGH zur letzten noch verbliebenen Klausel vor.

EuGH zu missbräuchlichen Klauseln in Fremdwährungskrediten

Wird eine missbräuchliche Klausel als nichtig erklärt, dann darf ein nationales Gericht nicht bloß den tatsächlich missbräuchlichen Teil der Klausel aufheben und sie im Übrigen unwirksam lassen, sofern eine solche Aufhebung den Inhalt der Klausel grundlegend ändern würde.

Mehrere Gesetzesverstöße der Flix SE

Der VKI hatte die Flix SE iZm der obligatorischen Eingabe der Email-Adresse beim Buchungsvorgang und einer Klausel, die die Nutzung der E-Mail-Adresse für die Zusendung von "zusätzlichen Angaben rund um das Reisen" vorsah. Das OLG Wien gab der Unterlassungsklage statt.

Irreführende Werbung mit Gratishandy

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die A1 Telekom Austria AG (A1) wegen diverser Werbeschaltungen mit einem „Null-Euro“-Handy geklagt. In der Werbung war nach Ansicht des VKI nicht oder nicht ausreichend auf die Servicepauschale, die Aktivierungsgebühr, die 24-monatige Bindungsdauer und den Tarif hingewiesen worden. Das Handelsgericht (HG) Wien bestätigte jetzt eine irreführende Geschäftspraktik. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Irreführende Werbung: VKI gewinnt Verfahren gegen Neuro Socks

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Neuro Socks GmbH (Neuro Socks) wegen irreführender Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben geklagt. Das Landesgericht (LG) Wiener Neustadt gab dem VKI Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

OLG Wien: Ausschlussklauseln in Rechtsschutzversicherung unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die D.A.S. Rechtsschutz AG (D.A.S.) wegen zweier Klauseln geklagt, auf die sich Rechtsschutzversicherer stützen, um Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte nun die Gesetzwidrigkeit dieser Klauseln. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Irreführung bei befristeten Sonderangeboten

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums T-Mobile wegen der Befristung einer Aktion geklagt, bei der nach Ende der Aktion Kundinnen und Kunden weiterhin denselben oder sogar noch einen höheren Aktionsnachlass bekamen. Das HG Wien bestätigte die Irreführung der ursprünglichen Werbung.

OGH erklärt mehrere Klauseln von S-Leasing für unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums das Leasingunternehmern Erste Bank und Sparkassen Leasing GmbH (S-Leasing) wegen unzulässiger Klauseln geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte nunmehr alle vom VKI eingeklagten Klauseln für unzulässig.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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