Rentenoptionsklausel der Ergo Versicherung AG
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Ergo Versicherung AG im Zusammenhang mit einer Rentenoptionsklausel geklagt.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Ergo Versicherung AG im Zusammenhang mit einer Rentenoptionsklausel geklagt.
BAWAG P.S.K./easybank verrechnete unzulässigerweise während covidbedingter gesetzlicher Kreditstundungen weiterhin Sollzinsen. Der VKI konnte einen Vergleich über deren Rückzahlung erzielen.
In einem Verfahren auf Rechtschutzdeckung wies der OGH die Klage ab. Es ging um die Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlung für die Anmietung eines Ferienhauses.
Der VKI klagte die Allianz Elementar Versicherungs-AG wegen unterschiedlicher Klauseln in deren „Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung“ (ARB 2018).
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft wegen unterschiedlicher Klauseln in deren „Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung“ (ARB 2018).
Der VKI hatte die Wiener Städtische Versicherung AG wegen Klauseln in deren Datenschutzhinweis geklagt. Der OGH erklärte alle sechs eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig.
Der VKI hatte die Wiener Städtische Versicherung AG wegen Klauseln in deren Datenschutzhinweis geklagt. Der OGH erklärte alle sechs eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig.
VKI fordert nach VfGH-Entscheidung Banken zur automatischen Rückzahlung an Betroffene auf
Der VfGH hat den Antrag der Banken auf Aufhebung einer Bestimmung aus dem Kreditmoratorium abgewiesen.
Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die DONAU Versicherung wegen deren „Dauerrabattklausel“. Der OGH gab dem VKI Recht und erklärte die Klausel für unzulässig.
Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die DONAU Versicherung wegen deren „Dauerrabattklausel“. Der OGH gab dem VKI Recht und erklärte die Klausel für unzulässig.
Ende November 2022 erhielten hunderte Verbraucherinnen und Verbraucher vom zuständigen Insolvenzverwalter die Aufforderung, bei sonstiger Klage die erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von bis zu etwa 14 Prozent des Zeichnungskapitals bis zum 09.12.2022 zurückzuzahlen oder einen Verjährungsverzicht abzugeben.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG (Generali) wegen Klauseln aus deren Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung geklagt. Anlass für die Verbandsklage war unter anderem eine Klausel, die es der Generali erlaubt, Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Der OGH bestätigte nun die Gesetzwidrigkeit dieser und einer weiteren Klausel.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG (Generali) wegen Klauseln aus deren Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung geklagt. Anlass für die Verbandsklage war unter anderem eine Klausel, die es der Generali erlaubt, Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Der OGH bestätigte nun die Gesetzwidrigkeit dieser und einer weiteren Klausel.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums den Versicherer "ARAG" wegen Klauseln geklagt, auf die sich Rechtsschutzversicherer stützen, um Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten nach zB Reiserücktritten, Flugausfällen oder Veranstaltungsabsagen abzulehnen. Das HG Wien erklärte diese Klauseln nun für gesetzwidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums den Versicherer "ARAG" wegen Klauseln geklagt, auf die sich Rechtsschutzversicherer stützen, um Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten nach zB Reiserücktritten, Flugausfällen oder Veranstaltungsabsagen abzulehnen. Das HG Wien erklärte diese Klauseln nun für gesetzwidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Grundsätzlich sind bei Insolvenz eines Kreditinstituts durch die Einlagensicherung 100.000 EUR pro Einleger:in gedeckt. Unter gewissen Voraussetzungen ist aber ein Betrag bis zu 500.000 EUR pro Einleger:in geschützt. Der OGH beschäftigte sich in einem Fall mit diesen Voraussetzungen einer erhöhten Haftungssumme.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums den deutschen Verein „Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband“ geklagt. Im Anlassfall ging es um die automatische Vertragsverlängerung bei einer Skiversicherung. Das OLG Wien beurteilte die zugrundeliegende sowie fünf weitere Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums den deutschen Verein „Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband“ geklagt. Im Anlassfall ging es um die automatische Vertragsverlängerung bei einer Skiversicherung. Das OLG Wien beurteilte die zugrundeliegende sowie fünf weitere Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die AVIS Autovermietung Gesellschaft mbH (AVIS) wegen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geklagt. Zuvor hatte das Unternehmen zum Großteil der vom VKI abgemahnten Klauseln bereits eine Unterlassungserklärung abgeben. Hinsichtlich der nicht unterlassenen Klauseln, welche Regelungen zum Datenschutz bei vernetzten Autos enthielten, brachte der VKI in weiterer Folge eine Verbandsklage ein. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte die eingeklagten Klauseln nun für gesetzwidrig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die AVIS Autovermietung Gesellschaft mbH (AVIS) wegen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geklagt. Zuvor hatte das Unternehmen zum Großteil der vom VKI abgemahnten Klauseln bereits eine Unterlassungserklärung abgeben. Hinsichtlich der nicht unterlassenen Klauseln, welche Regelungen zum Datenschutz bei vernetzten Autos enthielten, brachte der VKI in weiterer Folge eine Verbandsklage ein. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte die eingeklagten Klauseln nun für gesetzwidrig.
Am 27.9.2022 findet die Verhandlung vor dem VfGH statt.
Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums ein Verbandsverfahren gegen die Easybank AG wegen mehrerer Klauseln in Geschäftsbedingungen ua für die easy Karte und für Kreditkarten. Die meisten eingeklagten Klauseln wurden vom Obersten Gerichtshof (OGH) bereits mittels Teilurteil entschieden. Zu einer Klausel war das Verfahren vom Berufungsgericht unterbrochen worden. Nun liegt die Entscheidung des OGH zur letzten noch verbliebenen Klausel vor.
Wird eine missbräuchliche Klausel als nichtig erklärt, dann darf ein nationales Gericht nicht bloß den tatsächlich missbräuchlichen Teil der Klausel aufheben und sie im Übrigen unwirksam lassen, sofern eine solche Aufhebung den Inhalt der Klausel grundlegend ändern würde.
Die Klage eines Versicherungsnehmers gegen den Versicherer wurde abgewiesen. Es ging um einen Schaden, der durch einen Wassereintritt durch eine nicht fachgerecht hergestellte Fuge zwischen der Wandverfliesung und der Duschtrennwand entstand.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die D.A.S. Rechtsschutz AG (D.A.S.) wegen zweier Klauseln geklagt, auf die sich Rechtsschutzversicherer stützen, um Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte nun die Gesetzwidrigkeit dieser Klauseln. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die D.A.S. Rechtsschutz AG (D.A.S.) wegen zweier Klauseln geklagt, auf die sich Rechtsschutzversicherer stützen, um Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte nun die Gesetzwidrigkeit dieser Klauseln. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Bundesarbeiterkammer führte ein Verbandsverfahren gegen ein Kreditinstitut wegen Klauseln aus dessen AGB und Geschäftsbedingungen für Kreditkarten (GB KK). Vom OGH waren noch 9 Klauseln zu beurteilen.
Santander verrechnete unzulässigerweise während covidbedingter gesetzlicher Kreditstundungen weiterhin Sollzinsen. Der VKI konnte einen Vergleich über deren Rückzahlung erzielen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums das Leasingunternehmern Erste Bank und Sparkassen Leasing GmbH (S-Leasing) wegen unzulässiger Klauseln geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte nunmehr alle vom VKI eingeklagten Klauseln für unzulässig. Dabei ging es unter anderem um Klauseln, die Verzugsfolgen und weitere Gebühren regeln, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu entrichten waren. Auch die Klausel, dass „sämtliche Verwertungskosten“ zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbrauchern gehen, ist unzulässig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums das Leasingunternehmern Erste Bank und Sparkassen Leasing GmbH (S-Leasing) wegen unzulässiger Klauseln geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte nunmehr alle vom VKI eingeklagten Klauseln für unzulässig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group (DONAU) wegen deren „Dauerrabattklausel“. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab dem VKI Recht und erklärte die Klausel für unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group (DONAU) wegen deren „Dauerrabattklausel“. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab dem VKI Recht und erklärte die Klausel für unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministerium die Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG wegen fünf Klauseln geklagt. Insgesamt wurden vier Klauseln für unzulässig erklärt, unter anderem eine Klausel zu den Folgen beim Zahlungsverzug. Hingegen sah der OGH eine Klausel im Zusammenhang mit der vorzeitigen Kreditrückzahlung für wirksam an. Demnach müssen die Banken bei vorzeitiger Rückzahlung von Altverträgen im Anwendungsbereich des VKrG laufzeitunabhängige Kosten nicht aliquot ersetzen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die Helvetia Versicherungen AG wegen folgender Klausel geklagt: „Die Höchststandsgarantie entfällt außerdem, wenn die im Rahmen dieses Produkts vorgesehenen Fonds – aus welchen Gründen auch immer – für die Helvetia Versicherungen AG nicht mehr verfügbar sind.“ Das HG Wien erachtete die Klausel als intransparent und daher unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.
Generali muss Renten neu berechnen. VKI bietet betroffenen Konsument:innen Unterstützung an.
Ein Anspruch auf Leistung für dauernde Invalidität ist innerhalb von 15 Monaten vom Unfalltag beim Versicherer unter Vorlage eines ärztlichen Befundberichtes geltend zu machen. Versäumt der Versicherungsnehmer dieser Frist, erlischt der Anspruch der Entschädigungsanspruch des Unfallversicherten.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die AVIS Autovermietung Gesellschaft mbH wegen unzulässiger Klauseln in den AGB.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) verhalf im Auftrag des Sozialministeriums einem Konsumenten gegen die SquareTrade Europe Limited (SquareTrade) zu seinem Recht. Anlass war eine nach Ansicht des VKI zu Unrecht erfolgte Deckungsablehnung nach einem Handydiebstahl. SquareTrade äußerte sich im Gerichtsverfahren nicht, weshalb ein Versäumungsurteil erging. Der Versicherer lenkte daraufhin ein und stellte dem Versicherungsnehmer vertragsgemäß ein neues Mobiltelefon gegen Zahlung eines Selbstbehaltes in Höhe von EUR 99,00 zur Verfügung.
In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen einen Zahlungsdienstleister wegen unzulässiger Klauseln zu Zahlungsdienstleistungen erging nun das Urteil des OGH, in dem einige Klauseln als unzulässig beurteilt wurden.
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