Bergbahn Aktiengesellschaft Kitzbühel muss 17 Klauseln unterlassen
Der VKI hat die Bergbahn Aktiengesellschaft Kitzbühel auf Unterlassung von 17 Klauseln geklagt. Die Bergbahnen wollten das Verfahren möglichst schnell beenden und ließen sich daher nicht auf das Verfahren ein. Es erging ein – mittlerweile rechtskräftiges – Versäumnisurteil.
