OGH: Unzulässige Klausel in Fremdwährungskrediten
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die UniCredit Bank Austria AG. Eine Klausel, wonach die Rückführung des Kredits „in der jeweiligen ausgenützten Währung“ erfolgt, ist intransparent iSd § 6 Abs 3 KSchG, weil dem durchschnittlichen Kreditnehmer, der sich den Kredit in Euro auszahlen lässt, nicht klar ist, dass auch hier die „ausgenützte“ Währung der Schweizer Franken (CHF) sein soll.