VW-Dieselskandal: BGH spricht grundsätzlich Anspruch des Minderwerts zu
Für die Bemessung ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgeblich. Die Klägerin machte Ansprüche im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal geltend. Sie beantragte den Ersatz des Minderwertes in der Höhe von mindestens 25% des Kaufpreises. Dieser Wertverlust aufgrund des Einsatzes der Motorsteuerungssoftware würde alle Fahrzeuge der Produktionslinie betreffen.