Ausgleichsanspruch bei Flugannullierung wegen Streiks
Der EuGH setzt sich in einer aktuellen Entscheidung ausführlich damit auseinander, wann ein Streik einen „außergewöhnlichen Umstand“ im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung darstellt, sodass das Flugunternehmen bei einer Annullierung keine Ausgleichszahlung zu leisten hat. Im konkreten Fall (Streik zur Durchsetzung einer Gehaltserhöhung für das Kabinenpersonal) wurde das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstands verneint.
