Ausnahmesituationsklausel in Rechtsschutzversicherungen ist unwirksam
Coronabedingte Deckungsablehnungen sind zu Unrecht erfolgt – das ist die Konsequenz eines aktuellen Urteils des Handelsgerichts (HG) Wien in einem vom VKI im Auftrag des Sozialministeriums gegen die UNIQA geführten Verfahren.