VKI-Klage gegen irreführende Aussagen von Hygiene Austria erfolgreich
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ging im März dieses Jahres im Auftrag des Sozialministeriums mit Klage gegen die Bewerbung von FFP2-Masken der Hygiene Austria LP GmbH (Hygiene Austria) als „Made in Austria“ vor. Hintergrund war die massive Kritik am Vorgehen der Hygiene Austria im Zusammenhang mit der teilweisen Auslagerung der Produktion auf einen chinesischen Lohnfabrikanten. Ob derartige Masken als „Made in Austria“ vertrieben werden dürfen, sollte gerichtlich geklärt werden. Das aktuelle Urteil des Handelsgerichts Wien (HG Wien) verbietet derartige Werbung, nachdem die Hygiene Austria die Beanstandungen in der Klage anerkannt hatte.