Das neue TKG aus verbraucherrechtlicher Sicht
Das neue TKG (Telekommunikationsgesetz) bringt einige Veränderungen für Konsumentinnen und Konsumenten. Ein Überblick über wichtige Neuerungen.
Das neue TKG (Telekommunikationsgesetz) bringt einige Veränderungen für Konsumentinnen und Konsumenten. Ein Überblick über wichtige Neuerungen.
Der OGH verneint den gutgläubigen Eigentumserwerb beim Handel mit Kraftfahrzeugen, denen ein Duplikat des Typenscheins des Verkäufers zugrunde liegt. Aufgrund der Tatsache, dass Kraftfahrzeuge häufig unter Eigentumsvorbehalt verkauft werden, besteht laut OGH eine besondere Sorgfaltspflicht des Käufers. Dieser hat sich zu vergewissern, dass er nicht in fremde Rechte eingreift und ist dadurch unter Umständen sogar zu Nachforschungen verpflichtet.
Vor allem geht es bei den Vorlagefragen darum, ob sich ein Unternehmer nach Wegfall einer missbräuchlichen Klausel, die unter anderem einen Schadenersatzanspruch beinhaltet hatte, auf die dispositiven nationalen Regelungen berufen und auf ihrer Grundlage Schadenersatz verlangen kann.
Im Sommer 2015 verletzte sich eine Konsumentin schwer, da während einer Fahrt mit ihrem Scooter die Vordergabel brach und sie daraufhin zu Sturz kam. Der VKI sah einen Produkthaftungsfall und klagte den Importeuer des Scooters. Das HG Wien bestätigt eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Ein Mitverschulden der Konsumentin liegt nicht vor.
Der EuGH setzt sich in einer aktuellen Entscheidung ausführlich damit auseinander, wann ein Streik einen „außergewöhnlichen Umstand“ im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung darstellt, sodass das Flugunternehmen bei einer Annullierung keine Ausgleichszahlung zu leisten hat. Im konkreten Fall (Streik zur Durchsetzung einer Gehaltserhöhung für das Kabinenpersonal) wurde das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstands verneint.
Im Zuge von coronabedingten Flugabsagen verlangten zahlreiche Konsument/innen die Flugscheinkosten von der AUA (Austrian Airlines AG) zurück. Die AUA verweigerte aber vielen Fluggästen eine direkte Rückzahlung unter Verweis auf eine Klausel, die einen sogenannten „Erstattungsbeschränkungsvermerk“ vorsah. Die Konsument/innen sollten sich an den Vermittler, bei dem sie das Ticket gekauft hatten, wenden.
Online-Reisevermittler locken mit attraktiven Angeboten, dahinter verbergen sich jedoch oft Extra-Kosten wie beispielsweise Service- und Gepäckgebühren. Das deutsche Höchstgericht schob derartigen intransparenten Buchungsvorgängen von Travel24 nun einen Riegel vor.
Der Generalanwalt des EuGH führte in seinen Schlussanträgen aus, dass die Vorverlegung eines Flugs um mehr als zwei Stunden einer Annullierung im Sinne der Fluggastrechte-VO gleichkommt. Ein Urteil des EuGH liegt noch nicht vor. Der EuGH muss sich bei seinem Urteil nicht an die Schlussanträge des Generalanwalts halten, entscheidet aber doch oft in Übereinstimmung mit diesem.
Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat mit seinen heutigen Schlussanträgen eine weitere Klarstellung zum VW-Abgas-Skandal vorgenommen. Die verwendete temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung ist illegal.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Hutchison Drei Austria GmbH (Hutchison). Im Verfahren ging es um eine Werbung mit einem „ab“-Preis für einen Internet-Tarif, ohne deutlichen Hinweis, dass jedenfalls noch weitere regelmäßig zu entrichtenden Kosten, nämlich die Servicepauschale, hinzukamen. Gab es im Haushalt des Kunden keinen Handyvertrag bei Hutchison verteuerte sich der Preis um zusätzliche 14,-- Euro. Auch dafür gab es keinen ausreichenden Hinweis. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte eine irreführende Geschäftspraktik. Das Urteil ist rechtskräftig.
Aufgrund zahlreicher Beschwerden hat der VKI Musterprozesse bezüglich der vorzeitig abgebrochenen Skisaison 2019/20 geführt und Rückerstattungen für betroffene Konsumentinnen und Konsumenten gegenüber verschiedenen Skigebieten durchgesetzt. Dennoch erreichen den VKI nach wie vor Beschwerden. Der VKI bietet einen MUSTERBRIEF an.
Aufgrund einer Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung führt der VKI im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Merkur Versicherung AG. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte die Ansicht des Handelsgerichts Wien, wonach die automatische Tarifumstellung mit Vollendung des 18. Lebensjahres unzulässig ist.
Der OGH bejahte das Wandlungsrecht des Verbrauchers, weil wegen eines Spalts Insekten durch die erworbenen Insektenschutzrollos durchdringen konnten und der Unternehmer Verbesserungshandlungen ablehnte.
Eine irische Schifffahrtsgesellschaft (Irish Ferries Ltd) hatte ein Schiff bestellt, das mit einigen Monaten Verspätung geliefert wurde. Daher annullierte die Schifffahrtsgesellschaft im April 2018 bereits gebuchte Überfahren auf einer neuen Verbindung Frankreich und Irland für Juli 2018. In einem Rechtsstreit zwischen der Schifffahrtsgesellschaft und der irischen Transportbehörde beschäftigte sich der EuGH mit mehreren Fragen rund um die Fahrgastrechte-Verordnung für den Schiffsverkehr (VO [EU] 1177/2010).
Der EuGH geht in einer aktuellen Entscheidung zu deutschen Anlassfällen darauf ein, wie genau der Verzugszinssatz und die bei vorzeitiger Kreditrückzahlung zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung im Kreditvertrag angegeben werden müssen. Weiters bestätigt er, dass Verbraucher weiterhin ein Rücktrittsrecht haben, wenn eine der nach der Verbraucherkredit-RL im Kreditvertrag zu erteilende Information nicht dort oder nachträglich ordnungsgemäß mitgeteilt wurde.
Der Obersten Gerichtshof (OGH) hat erneut entschieden, dass die Zustimmung des Vermieters zum Einbau einer Klimaanlage gerichtlich nicht ersetzt werden kann, wenn die konkret beabsichtigte Änderung in ihrer geplanten Ausgestaltung als solche nicht verkehrsüblich ist. Es reicht daher nicht aus, dass Klimaanlagen in Wohnungen allgemein verkehrsüblich sind. Ebenso wenig ist es ausreichende, dass ein wichtiges Interesse – wie etwa Schlafstörungen durch nächtliche Hitze – vorliegt.
In einem Verfahren beschäftigte sich der OGH mit der Frage, ob bzw wann eine Auskunftei über Kreditverhältnisse die gespeicherten Daten einer Betroffenen zu löschen hat. Die Klage auf Löschung wurde abgewiesen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Hypo-Bank Burgenland AG und die Unicredit Bank Austria AG geklagt. In den Verfahren geht es jeweils darum, welche Kosten bei vorzeitiger Kreditrückzahlung von der Bank anteilig zurückzuerstatten sind. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte nun im Verfahren gegen die Bank Burgenland, dass Kreditgeber auch die laufzeitunabhängigen Kosten aliquot an die Verbraucherinnen und Verbraucher zurückzuzahlen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Verfahren gegen die Unicredit hingegen unterbrach der Oberste Gerichtshof (OGH) das Verfahren und legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vor, ob dies auch für Hypothekarkredite gelte.
Der Obersten Gerichtshof (OGH) hat klargestellt, dass eine Revision – auch entgegen dem Ausspruch des Berufungsgerichts nach § 508a Abs 1 ZPO – nicht zulässig ist, wenn weder in der zweitinstanzlichen Zulassungsbegründung noch im Rechtsmittel eine erhebliche Rechtsfrage ausgeführt wurde. Der OGH ist zur Auslegung von AGB-Klauseln nicht „jedenfalls“, sondern nur dann berufen, wenn die zweite Instanz Grundsätze höchstgerichtlicher Rechtsprechung missachtete oder für die Rechtseinheit und Rechtsentwicklung bedeutsame Fragen zu lösen sind. Das war im gegenständlichen Verfahren nicht der Fall.
Im Altbau dürfen Vermieter nicht frei über den Mietzins entscheiden, sondern sind an gesetzliche Vorgaben gebunden. Der Obersten Gerichtshof (OGH) hatte daher über einen sogenannten Lagezuschlag für eine Wohnung innerhalb des Gürtels mit ausgezeichneter Verkehrsanbindung zu entscheiden. Unter Berücksichtigung der hohen Lärmbelastung und der Kleinkriminalität in der Wohngegend, wurde ein Lagezuschlag im Ergebnis aber verneint.
Bahnreisende der Deutschen Bahn müssen erneut wegen Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) viel Geduld mitbringen. Der Personenverkehr wird von Donnerstag, 02.09. ab 02:00 Uhr bis Dienstag, 07.09.2021 02:00 Uhr lahmgelegt.
Der BGH verurteilt VW zur Zahlung von Schadenersatz. Betroffene Käufer können ihr Fahrzeug behalten und von VW den Betrag ersetzt verlangen, um den sie das Fahrzeug zu teuer erworben haben.
Wird ein Amtshaftungsanspruch ausschließlich auf die Fehlbeurteilung von Streitigkeiten (Rechtsfrage) gestützt, für deren Durchsetzung wegen Vorvertraglichkeit keine Rechtsschutzdeckung besteht, so besteht auch für dessen beabsichtigte Geltendmachung kein Deckungsanspruch, weil der vorvertragliche Verstoß dafür mitverantwortlich und damit für das Amtshaftungsverfahren adäquat kausal ist.
Medienberichten zufolge wüten in mehreren Regionen in Südeuropa Waldbrände. Von bereits gebuchten und unmittelbar anzutretenden Urlaubsreisen in betroffene Regionen kann unter bestimmten Voraussetzungen aus Sicht des VKI ein kostenloser Vertragsrücktritt erklärt werden.
Nehmen zwei Verbraucher gemeinsam einen Kredit auf, so ist im Rahmen der Bonitätsprüfung zu prüfen, ob sie gemeinsam zur Rückzahlung des Kredits in der Lage sind und nicht, ob jeder einzelne die gesamte Kreditrückzahlung auch alleine tragen kann.
Versicherungsnehmer/innen haben bei Abschluss einer Krankenzusatzversicherung die ihnen zum Zeitpunkt der Beantwortung der Antragsfragen bekannten gefahrenerheblichen Umstände, daher auch die ihnen bekannten Diagnosen, anzuzeigen. Wird nach bestimmten Erkrankungen gefragt, ist eine zu diesem Zeitpunkt bei den Versicherungsnehmer/innen diagnostizierte Erkrankung anzugeben. Darauf, ob sich die Diagnose später als unrichtig herausstellen sollte, kommt es hingegen nicht an.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ging im März dieses Jahres im Auftrag des Sozialministeriums mit Klage gegen die Bewerbung von FFP2-Masken der Hygiene Austria LP GmbH (Hygiene Austria) als „Made in Austria“ vor. Hintergrund war die massive Kritik am Vorgehen der Hygiene Austria im Zusammenhang mit der teilweisen Auslagerung der Produktion auf einen chinesischen Lohnfabrikanten. Ob derartige Masken als „Made in Austria“ vertrieben werden dürfen, sollte gerichtlich geklärt werden. Das aktuelle Urteil des Handelsgerichts Wien (HG Wien) verbietet derartige Werbung, nachdem die Hygiene Austria die Beanstandungen in der Klage anerkannt hatte.
In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen die Laudamotion GmbH wurden insgesamt 36 Klauseln eingeklagt. Das Berufungsgericht sah davon fünf Klauseln für gesetzeskonform an. Diese fünf Klauseln waren nun Gegenstand des Revisionsverfahrens vor dem OGH. Lauf OGH sind drei der Klauseln gesetzwidrig.
Der VKI klagte für einen Konsumenten auf Zahlung von rd EUR 1.330,-- für bereits entstandene Verfahrenskosten und auf Feststellung der Deckung der Rechtsschutzversicherung für ein Exekutionsverfahren.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass in Mietverträgen eine Klausel, die dem Mieter einen drei- oder fünfjährigen Kündigungsverzicht auferlegt, unzulässig ist. Das Urteil ist rechtskräftig.
Bezieht sich ein Kredit auf Vermietungstätigkeit der Kreditnehmer zur einer Liegenschaft mit einem Supermarkt und zwölf bis dreizehn Wohnungen, die zum Großteil vermietet sind und die Mieten über das Kontokorrentkreditkonto abgewickelt werden, sind die Kreditnehmer als Unternehmer zu qualifizieren.
Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums Klage gegen die Hofer KG eingebracht. Anlass für die Klage war, dass Hofer auf seiner Website blickfangartig auf die Garantie hinwies. Die gesetzlich bestehende Gewährleistung hingegen war nur in den AGB und in einer über einen eigenen Link aufzumachenden „Garantiekarte“ enthalten, ohne dass es einen Hinweis auf den Auffindungsort dieser Information gab. Das Landesgericht (LG) Wels gab diesem Klagebegehren statt. Abgewiesen wurde hingegen ein Klagebegehren dazu, dass Hofer – nach Ansicht des VKI in irreführender Weise – damit warb, dass die Hofer-Garantie „weitreichende“ Vorteile gegenüber der gesetzlichen Gewährleistung böte.
Ein Fluggast hatte mit einer einheitlichen Buchung einen aus zwei Teilflügen bestehenden Flug gebucht. Da der zweite Teilflug annulliert wurde, kam er mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Zielort an. Gebucht hatte er den gesamten Flug bei der Fluglinie des ersten Teilfluges und über einen Reiseveranstalter. Mit der Fluglinie des zweiten Teilfluges hatte er keinen eigenen Beförderungsvertrag abgeschlossen. Dennoch kann er von der Fluglinie, die den zweiten Teilflug annulliert hatte, die Ausgleichzahlung nach der Fluggastrechte-VO verlangen; berechnet wird die Ausgleichszahlung, deren Höhe von der Entfernung des Fluges abhängt, auf der Grundlage der Gesamtentfernung vom Abflugort des ersten Teilflugs bis zum Ankunftsort des zweiten Teilflugs.
Das vor kurzem beschlossene Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (GRUG) setzt die EU-Richtlinien Warenkauf 2019/771 und Digitale Inhalte 2019/770 um und reformiert das österreichische Gewährleistungsrecht. Die neue Rechtslage ist auf Verträge anzuwenden, die ab 1.1.2022 abgeschlossen werden. Wir stellen die wesentlichen Neuerungen im Überblick dar.
Nachdem alle Skigebiet im Frühjahr 2020 aufgrund der Covid-19-Pandemie schließen mussten, verkürzte sich die Wintersaison für viele Wintersportlerinnen und Wintersportler erheblich. Trotz eines rechtskräftigen Urteils des Landesgerichts Salzburg (53 R 18/21k) weigern sich viele Mitglieder des Kartenverbundes Super Ski Card weiterhin gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten, den anteiligen Preis für das vorzeitige Saisonende zurückzuzahlen.
Der VKI hat für eine Familie eine Musterklage eingebracht. Das Skigebiet hat daraufhin den anteiligen Kartenpreis zurückgezahlt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die GOLDATO Handels GmbH geklagt. Das Unternehmen betreibt Handel mit Edelmetallen und bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern auch sogenannte „Goldkaufpläne“ zum langfristigen Erwerb von Gold an. Gegenstand des Verfahrens waren 27 Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unter anderem die Bezahlung von Gebühren und Entgelten mittels eingelagertem Gold sowie Modalitäten der Abrechnung zu Gunsten des Unternehmens vorsahen. Für 5 der angefochtenen Klauseln war bereits in der ersten Instanz ein Teilanerkenntnisurteil erfolgt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jetzt die Gesetzwidrigkeit aller verbliebenen 22 Klauseln bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Bei einem äußerst waghalsigen Fahrmanöver mit einem leistungsstarken Motorboot im alkoholisierten Zustand, bei dem ein Mitfahrer ins Wasser fiel und von der Schiffsschraube des sich rückwärts bewegenden Motorboots erfasst und tödlich verletzt wurde, handelt es sich nicht um eine „Gefahr des täglichen Lebens“.
Der Risikoausschluss, wonach kein Versicherungsschutz für Unfälle besteht, die beim Versuch oder der Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch die versicherte Person eintreten, für die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist, ist rechtskonform.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Deutsche Lufthansa AG wegen Klauseln aus deren Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck (ABB Flugpassage). Der VKI hatte insgesamt 48 Klauseln eingeklagt. Einige davon wurden bereits nach den Unterinstanzen rechtskräftig und waren daher nicht mehr Gegenstand der Beurteilung durch den Obersten Gerichtshof.
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