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VKI-Verfahren gegen Lufthansa

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Deutsche Lufthansa AG wegen Klauseln aus deren Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck (ABB Flugpassage). Der VKI hatte insgesamt 48 Klauseln eingeklagt. Einige davon wurden bereits nach den Unterinstanzen rechtskräftig und waren daher nicht mehr Gegenstand der Beurteilung durch den Obersten Gerichtshof.

OGH zur Mitwirkungspflicht des Käufers bei Gewährleistung

Den Käufer trifft im Rahmen der Gewährleistung die Obliegenheit, dem Verkäufer die Überprüfung des behaupteten Mangels zu ermöglichen und bei Tunlichkeit die Sache an den Verkäufer zu übersenden, oder bei Wahl des Verkäufers diesem die Abholung der Sache zu gestatten.

Veranstaltungsabsagen: Gutscheinübergaben als Voraussetzung für Sonderregelung gemäß KuKuSpoSiG

Für viele Musikbegeisterte ist das dreitägige FM4 Frequency-Festival ein Fixpunkt im Festivalsommer. Wie viele andere Veranstaltungen musste das Festival aufgrund der Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 abgesagt werden. Damit haben Karteninhaber einen Anspruch auf Rückerstattung der Festivalkarten. Unter welchen Voraussetzungen der Veranstalter Rückerstattungen nach den Vorgaben des KuKuSpoSiG erfüllen darf, war jetzt Gegenstand eines Gerichtsverfahrens.

Preisminderung und Schadenersatz bei Reisemangel

Der VKI half im Auftrag des Sozialministeriums erfolgreich einer Konsumentin, deren Flug bei einer geplanten einwöchigen Rundreise 22 Stunden Verspätung hatte und deren Gepäck noch dazu verschwand.

ENSTROGA unterlässt bisherige Preisänderungsklausel

Der VKI hat die Preisänderungsklausel und die Information über eine aktuelle Preisänderung der ENSTROGA GmbH abgemahnt. Das Unternehmen hat daraufhin gegenüber dem VKI eine vollständige Unterlassungserklärung abgegeben.

Unzulässige Klauseln in den Geschäftsbedingungen der Erste Bank

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG geklagt. Gegenstand des Verfahrens waren Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Online-Banking „George“ sowie zu Sparbüchern. Dabei wurden vor allem Vertragsbestimmungen zur Haftung der Kundinnen und Kunden in Missbrauchsfällen, unzulässige Anzeigepflichten sowie Klauseln zur Verzinsung von Sparbüchern beanstandet. Bereits das Oberlandesgericht (OLG) Wien hatte 14 Klauseln für unzulässig erklärt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab der dagegen eingebrachten Revision der Erste Bank in keinem einzigen Punkt Recht, sondern bestätigte die Gesetzwidrigkeit der 14 Klauseln. 

Lockdown von Fitnessstudios (inkl. MUSTERBRIEF)

Der Unmut über die Vorgehensweise einiger Fitnessstudios in den letzten Monaten groß. Den VKI (Verein für Konsumenteninformation) erreichten zahlreiche Beschwerden darüber, dass Fitnessstudios auch während der Schließzeiten weiterhin Beiträge eingezogen haben oder die Zeiten der coronabedingten Betriebsschließung hinten an die Vertragsbindung anhängen wollen. Ärgernisse für viele Konsumentinnen und Konsumenten, die im Gesetz nach Ansicht des VKI keine Deckung finden.

OLG Wien bestätigt Gesetzwidrigkeit der Ausnahmesituationsklausel in der Rechtsschutzversicherung

Bereits Ende letzten Jahres erklärte das Handelsgericht (HG) Wien die Klausel in einem vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums geführten Verfahren für gesetzwidrig. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte das Urteil nun. Rechtsschutzversicherer dürfen die Klausel daher nicht als Grund für Deckungsablehnungen heranziehen. Das bedeutet, dass Versicherer coronabedingte Rechtsstreitigkeiten in vielen Fällen zu Unrecht ablehn(t)en. Das Urteil ist rechtskräftig.

Irreführende Werbung von T-Mobile mit „Gratis“-Handy

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums den Telekommunikationsanbieter T-Mobile wegen irreführender Bewerbung der „5G-Ready“-Tarife geklagt. Der VKI beanstandete unter anderem, dass die „5G-Ready“-Tarife als Kombinationsangebot „Tarif plus Gratis-Handy“ angeboten wurden, obwohl die Grundgebühr höher war als beim Vergleichstarif ohne Handy. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab dem VKI nun in zweiter Instanz Recht und sah in der Bewerbung des Handys als „gratis“ einen Wettbewerbsverstoß.

19 unzulässige Klauseln der Laudamotion GmbH

Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums ein Verfahren gegen die Laudamotion GmbH wegen diverser Klauseln in deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Ein zentraler Punkt der Beanstandungen betrifft Klauseln, die es den Reisenden erschweren sollen, ihre Rechte gegen Laudamotion durchzusetzen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien erklärte nun 19 Klauseln für unzulässig.

Erfolg gegen Wizz Air bei Rückforderung wegen Flugstornierung

Zwei Konsumenten buchten im Februar 2020 Hin- und Retourflüge von Wien nach Lissabon. Geplanter Reisezeitraum war Anfang Mai 2020. Aufgrund des Ausbruchs der Corona-Pandemie stornierten sie ihre Flüge, Wizz Air erstattete ihnen das Geld allerdings nicht zurück. Der VKI klagte daher im Auftrag des Sozialministeriums für die beiden Konsumenten dieses Geld ein und war damit beim Bezirksgericht Schwechat erfolgreich: Die beiden Konsumenten erhielten von Wizz Air den kompletten Betrag für die Flugtickets (ca. € 350,-) zurück.

Organisierter Pilotenstreik berechtigt Fluglinie nicht zur Verweigerung von Ausgleichszahlung

Ein von einer Gewerkschaft von Beschäftigten eines Luftfahrtunternehmens organisierter Streik, mit dem ua Gehaltserhöhungen durchgesetzt werden sollen, und bei dem die Anforderungen des nationalen Rechts, insb die darin für die Vorankündigung vorgesehene Frist, beachtet wird, ist kein „außergewöhnlicher Umstand“, der die Fluggesellschaft von ihrer Verpflichtung zur Leistung von Ausgleichszahlungen wegen Annullierung oder großer Verspätung der betroffenen Flüge befreit.

Klauseln des Internetbanking-Schutzpakets der Unicredit unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Unicredit Bank Austria AG wegen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Internetbanking Schutzpaket „JUST-IN-CASE“. Dieses Produkt soll Verbraucher im Internetbanking gegen finanzielle Schäden durch Internetkriminalität absichern. Dabei klärte die Bank aber nicht ausreichend darüber auf, wann die Kunden nach dem Gesetz ohnehin keine Haftung trifft. Das Handelsgericht Wien (HG) hat nun alle eingeklagten Klauseln als unzulässig beurteilt. Das Urteil ist nur teilweise rechtskräftig, da die Beklagte zu einer Klausel Berufung erhoben hat

Unzulässige Klauseln von Ö-Ticket bei Ed-Sheeran Konzert

Der VKI hatte die CTS Eventim Austria GmbH geklagt, die das Ticketservice "Ö-Ticket" betreibt. Gegenstand des Verfahrens waren Klauseln zur Personalisierung von Konzertkarten. Der VKI stellt einen kostenlosen Musterbrief zur Rückforderung zur Verfügung.

Urteil zur vorzeitigen Kreditrückzahlung

Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums ein Verfahren gegen die Unicredit Bank Austria AG. Es geht in dem Verfahren um die Frage, ob bei vorzeitiger Kreditrückzahlung auch die laufzeitunabhängigen Kosten anteilig zurückerstattet werden müssen und ob dies auch für die Rechtslage vor dem 1.1.2021 gilt. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab dem VKI Recht und bestätigte, dass auch nach der alten Rechtslage bei vorzeitiger Kreditrückzahlung nicht nur die laufzeitabhängigen Kosten, sondern auch die laufzeitunabhängigen Kosten anteilig von der Bank zurückzuerstatten sind. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Unzulässige Klausel bei Reparatur von Hartlauer

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Hartlauer Handelsgesellschaft m.b.H wegen einer Klausel in deren Reparatur-Auftrag geklagt. Die beanstandete Klausel überträgt die Kosten für die Prüfung, ob bei einer Reparatur ein Gewährleistungs- oder ein Garantiefall vorliegt auf den Kunden, wenn es sich dabei nicht um einen Fall der Gewährleistung oder Garantie handelt. Der OGH bestätigte nun die Gesetzwidrigkeit dieser Bestimmung.

VKI gegen viagogo: OGH erklärt 42 Klauseln für unzulässig

Der VKI hatte im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten ein Verfahren gegen die Schweizer Ticket-Plattform viagogo AG wegen diverser Klauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte nun, dass 42 Klauseln gesetzwidrig sind. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

VKI-Erfolg gegen Online-Broker DEGIRO

DEGIRO B.V. ist ein international tätiger Web-Trader mit Sitz in den Niederlanden, der auf „degiro.at“ eine Online-Trading-Plattform anbietet, über die Kundinnen und Kunden Wertpapiere erwerben können. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums DEGIRO wegen diverser Klauseln in den Geschäftsbedingungen geklagt. Nachdem bereits das Handelsgericht Wien und das Oberlandesgericht Wien dutzende Klauseln als unzulässig beurteilt haben, liegt nun die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) vor: Das Höchstgericht erachtet 48 Klauseln als gesetzwidrig.

Flugstornierung wegen COVID-19-Pandemie – AUA zahlt Flugpreis zurück

Der VKI hat erfolgreich zwei Konsumenten unterstützt, die einen im Jahr 2019 gebuchten Flug der Austrian Airlines AG (AUA) in die USA Ende August 2020 wegen der COVID-19-Pandemie stornieren wollten. Den Konsumenten wurde nur die Refundierung eines kleinen Teils des Flugpreises in Aussicht gestellt. Nachdem mit Hilfe des VKI eine Klage eingebracht wurde, zahlte die AUA nun den Reisepreis zur Gänze zurück.
Vorsichtig sein, heißt es bei Flügen, die während der Pandemie gebucht werden, warnt der VKI.

Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen Covid-19

Der VKI unterstützte eine Konsumentin erfolgreich bei der Abwehr einer Klage eines Limousinenvermieters. Beide Parteien gingen bei Vertragsabschluss Anfang Februar 2020 davon aus, dass das Mitfahren in einer Hummer-Limousine mit bis zu 16 Personen keine Gesundheitsgefährdung darstellt. Eine Fahrt in der gebuchten Limousine hätte allerdings am 14.03.2020 ein unzumutbares Gesundheitsrisiko beinhaltet. Es liegt daher ein Wegfall der Geschäftsgrundlage vor. Die Konsumentin muss keine Stornogebühren bezahlen.

Weiterer Erfolg bei „Garantieklauseln“ in fondsgebundenen Lebensversicherungen

Der Versicherer darf die von ihm gewährte Kapitalgarantie nicht durch Kostenabzüge (Abschlusskosten, Verwaltungskosten) schmälern, wenn er diese Kosten nicht transparent und für den Verbraucher vorhersehbar dargestellt hat. Das urteilte das Handelsgericht (HG) Wien in dem vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums geführten Musterverfahren gegen die UNIQA.

Gesetzwidrige Klauseln zur Sitzplatzreservierung der Laudamotion

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Laudamotion GmbH. Verfahrensgegenstand sind insgesamt sieben Klauseln in den AGB und in den FAQ („frequently asked questions“), die im Zusammenhang mit der Sitzplatzreservierung stehen. In erster Instanz wurden alle eingeklagten Klauseln für unzulässig befunden.

Schutzmaskenhersteller Silvercare wegen irreführender Werbung verurteilt

Im Kampf gegen unzulässige Bewerbung von Corona-Schutzausrüstung kann der Verein für Konsumenteninformation (VKI) neuerlich einen Erfolg für sich verbuchen. Das Landesgericht (LG) Linz gab dem VKI in dem im Auftrag des Sozialministeriums geführten Verfahren Recht und verbot der Silvercare GmbH die Bewerbung der von ihr vertriebenen NMS-Masken mit wissenschaftlich nicht belegten Schutzwirkungen.

EuGH-Vorlage zur Klagsbefugnis bei DSGVO-Verstößen

Der Anlassfall ist ein Verbandsverfahren nach § 28 KSchG des VKI. Es geht um zwei Klauseln eines Autovermieters. Der VKI brachte ua einen Verstoß gegen Art 25 Abs 2 DSGVO (Privacy by default; Grundsatz der Datenminierung) vor. Der OGH legte nun dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vor, ob die DSGVO nationalen Regelungen entgegensteht, die ua Verbänden die Befugnis einräumen, wegen Verstößen gegen die DSGVO unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte einzelner betroffener Personen im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten ua unter den Gesichtspunkten des Verbots der Verwendung unwirksamer AGB vorzugehen.

Reiserücktritt wegen COVID-19-Pandemie – Klage brachte TUI Deutschland zum Einlenken

Der VKI hat erfolgreich zwei Konsumenten unterstützt, die eine für Ende März 2020 gebuchte Reise auf einem Kreuzfahrtschiff aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht antreten wollten. Der Reiseveranstalter, die TUI Deutschland GmbH, verweigerte zunächst die Rückzahlung eines Teils der Kosten. Nachdem aber mit Hilfe des VKI eine Klage eingebracht wurde, zahlte TUI Deutschland den Reisepreis zur Gänze zurück.

Gesetzwidrige Kreditwerbung der Santander Bank

Der VKI klagte – im Auftrag des Sozialministeriums – erfolgreich die Santander Consumer Bank GmbH. Verfahrensgegenstand war die Bewerbung des Kredits auf der Startseite der Bank.

Keine Warnpflicht bei Müsliriegel

Der Kläger beschädigte sich beim Essen eines Müsliriegels einen Zahn. Das Produkt enthielt keinen Warnhinweis darauf, dass Schalen von Mandeln oder Nüssen enthalten sein könnten. Die Klage gestützt auf Produkthaftung wurde abgewiesen. Es entspreche der allgemeinen Erfahrung, dass in Müsliprodukten, denen eine gewisse Kernigkeit und Stückigkeit immanent sei, Kern- und Schalenteile enthalten sein könnten.

Irreführende „5G-Ready“-Werbung von T-Mobile

Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums den Telekommunikationsanbieter T-Mobile wegen irreführender Bewerbung seiner „5G-Ready“-Tarife geklagt und bekam nun vom Handelsgericht (HG) Wien Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

OGH zu Verweisen auf andere Klauselwerke

In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen ein Kreditinstitut wegen Klauseln in Verbraucherkrediten nach dem VKrG ging es vor allem um Verweise auf andere Klauselwerke und um die Möglichkeit der Teilung von Klauseln.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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