Urteil: Zur verdienstlichen Tätigkeit des Immobilienmaklers
Keine Verdienstlichkeit, wenn der Makler dem Interessenten den Namen des Eigentümers nicht nennt und das Geschäft später auf Grund eines eigenen Inserates des Eigentümers zu Stande kommt.
Keine Verdienstlichkeit, wenn der Makler dem Interessenten den Namen des Eigentümers nicht nennt und das Geschäft später auf Grund eines eigenen Inserates des Eigentümers zu Stande kommt.
Der OGH fällte in einem Musterprozess des VKI ein weitreichendes Urteil: Die Bank muss gemäß § 25c KSchG einen Bürgen auf die schlechte wirtschaftliche Lage des Hauptschuldners hinweisen, ansonsten haftet der Bürge für die Schuld nicht, die er - bei korrekter Information - nicht übernommen hätte.
Optische Verbilligung ohne echte Preisreduktion bei Elektrogeräten.
Bank muss Bürgen aufklären
Immaterieller Schadenersatz
Der OGH bejaht bei grober Fahrlässigkeit auch Schmerzengeld für Seelenschmerzen, wenn diese keinen Krankheitswert erreichen.
Ein Konsument klagte einen Mobilfunkbetreiber auf Rückzahlung des Aktivierungsentgelts von 800 Schilling (58,14 Euro). Der Mobilfunkbetreiber hatte diese Summe für die Freischaltung zweier Mobiltelefone unberechtigterweise von dessen Konto eingezogen.
Mit 1. März 2002 tritt die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (VO 44/2001) in Kraft; wir stellen die Neuerungen für Verbraucher vor.
Der VKI hat - im Auftrag des BMJ - PSK, Bank Austria (CA) und RLB NÖ-Wien wegen ihrer seit 1.3.1997 verwendeten Zinsgleitklauseln mit "Aufrundungsspirale" geklagt und in erster Instanz Recht bekommen.
VKI gewinnt gegen Bank Austria und CA
Ein Ratgeber von "Konsument"-Extra
Der VKI konnte im Jahr 2000 in einem Musterprozess eine Judikaturwende des OGH in Sachen Verrechnung von Baukosten-Skonti durch gemeinnützige Bauträger erreichen. Nun haben wir im zweiten Rechtsgang eine weitere Lücke zur Mehrverrechnung schließen können.
Rund um die Festnahme und Verurteilung des PKK-Führers Öcalan im Jahr 1999 kam es zu einer Storno-Welle bei Türkei-Urlauben. Von Frühbuchern wurden von Reiseveranstaltern dennoch Stornogebühren verlangt. Zu Unrecht, wie der OGH in einem Musterprozess des VKI feststellt.
Das Basiswerk "Ihre Rechte als Konsument" wurde aktualisiert und neu aufgelegt.
Nach dem Verlust der Gemeinnützigkeit durch die Budgetbegleitgesetze 2001 und 2002 kommt es durch die WGG-Novelle 2002 zu einer Anpassung des WGG, um eine Veräußerung des Wohnungsbestandes zu ermöglichen.
Immer mehr enttäuschte Konsumenten
Neben dem von der BAWAG an alle Rechtsanwälte versendeten rechtskräftige Urteil des HG Wien gibt es zwischenzeitlich zwei weitere Beschlüsse von Instanzgerichten.
Am 1.1.2002 trat das Gewährleistungsänderungsgesetz in Kraft. Näheres zu den Neuerungen siehe Verbraucherrecht 12/2001
Die Media Märkte haben Logo und Namen des VKI ohne Zustimmung verwendet. Wir wehren uns mit Erfolg.
Am 1.1.2002 trat das E-Commerce-Gesetz (kurz ECG) in Kraft, welches die Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Rechtsverkehr umsetzt.
Das Basiswerk "Ihre Rechte als Konsument" wurde aktualisiert und neu aufgelegt.
Nach nur eineinhalb Jahren werden Bestimmungen der Wohnrechtsnovelle 2000 wieder zurückgenommen. Wir stellen die wichtigsten Neuerungen vor:
Weicht der Inhalt einer Unfallversicherungspolizze vom Antrag ab, muss der Kunde auf diese Abweichung aufmerksam gemacht werden. Geschieht dies nicht, gilt der Inhalt des Versicherungsantrages als vereinbart.
Der VKI erzielt einen Teilerfolg in der Sammelklage gegen die BAWAG: Zwischenanträge auf Feststellung zurückgewiesen.
Telefonkunden können sich nicht auf die Sittenwidrigkeit von Telefonsex berufen, Telefonnetz und Vertrag mit dem Betreiber sind wertneutral.
Am 1.1.2002 wird eine Novelle zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und zum Konsumentenschutzgesetz in Kraft treten. Damit wird die Richtlinie 1999/44/EG "Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie" umgesetzt und darüber hinausgehend Änderungen im Recht der Gewährleistung vorgenommen.
Der Handel versucht den Eindruck zu erwecken, dass mit diversen "Garantien" die ab 1.1.2002 geltenden Regelungen zur Gewährleistung vorweggenommen würden. Davor ist zu warnen. Der VKI rät daher: Entweder der Händler vereinbart das neue Gewährleistungsrecht freiwillig mit dem Kunden, oder man kauft erst im Jänner 2002.
Die Befristung einer Telefonwertkarte ohne Erstattung eines nicht verbrauchten Guthabens ist laut deutschem Bundesgerichtshof (BGH) gröblich benachteiligend.
Nach VKI-Sieg im Musterprozess zahlen Wiener Linien allen betroffenen Kunden Entgelterhöhung zurück. Rund 125.000 Betroffene bekommen ca. 30 Millionen Schilling (2,18 Millionen Euro).
Der VKI hat für eine Konsumentin einen Musterprozess um die einseitige Preiserhöhung einer Jahreskarte der Wiener Linien geführt und nunmehr beim OGH gewonnen.
Wenn bei neuen Buchungen Sicherheitszuschläge vereinbart werden, werden die Kunden dafür wohl Verständnis haben. Der nachträglichen Preiserhöhung durch solche Zuschläge sind aber enge Grenzen gesetzt.
Die BAWAG feiert ein für sie positives Berufungsurteil des HG Wien im Streit um die Verrechnung von Kreditzinsen. Das Urteil ist ein Ausreißer, da es eher die Fehler in der Prozessführung des Klägers dokumentiert. Für die Musterprozesse und Sammelklagen des VKI ist es ohne jede Vorbildwirkung.
Die Mobilkom verwendete in ihrem Kundenbindungsprogramm "mobilpoints" gesetzwidrige Klauseln.
Handelsgericht Wien beurteilt erneut dreizehn von neunzehn Klauseln als gesetzwidrig
Die Beweislast für die Anbahnung eines Geschäftes nach § 3 Abs 3 KSchG trifft den Unternehmer
Der OGH geht davon aus, dass die Bank bei Auslandsüberweisungen für Drittbanken nicht wie für Erfüllungsgehilfen, sondern nur für Auswahlverschulden haftet.
Der VKI geht nunmehr - im Auftrag des BMJ - auch gegen einige lokale Raiffeisenbanken wegen zuviel verrechneter Kreditzinsen in Kreditverträgen aus den Jahren vor 1997 mit Musterprozessen vor.
Im Lichte der Terroranschläge am 11.9.2001 wollen viele Reisende Flugreisen stornieren. Wann ist ein kostenloser Rücktritt möglich, wann muss man Stornogebühren bezahlen?
Der VKI hat die BAWAG wegen zuviel kassierter Zinsen aus Krediten vor 1997 mit einer Sammelklage geklagt. Diese Sammelklage wird nunmehr von 2 auf über 8 Millionen Schilling (€ 581.382,67) aufgestockt.
Der EuGH befasst sich in einem Vorabentscheidungsverfahren mit der Ersatzfähigkeit von entgangener Urlaubsfreude. Der Generalanwalt leitet Schadenersatzansprüche aus der Richtlinie ab.
Mit Unterstützung des VKI wurde die Klage einer Bank gegen die mithaftende Ehegattin erfolgreich abgewehrt.
Fluglinien haften für Bargeld, das aus abgegebenem Handgepäck gestohlen wird.
Die Rechtsabteilung befindet sich nun in der VKI-Zentrale am Wiener Naschmarkt
Wohnungsverkauf von privat an privat. Der Verkäufer muss über Mängel aufklären. In einer jüngeren Entscheidung - erwirkt von Dr. Thomas Höhne - nimmt der OGH zu den Aufklärungspflichten eines privaten Wohnungsverkäufers Stellung.
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