Info: Gutachter bestätigt VKI im Musterprozess gegen BAWAG
Zinssätze wurden nicht den Schwankungen der Geld- und Kapitalmärkte angepasst
Zinssätze wurden nicht den Schwankungen der Geld- und Kapitalmärkte angepasst
Zuviel verrechnete Kreditzinsen - die Gerichtsverfahren gegen Banken nehmen zu. Hier die Pro- und Kontra- Argumente in Kurzform.
Keine Einwände gegen die Kontoauszüge? In einer richtungsweisenden Entscheidung hat der OGH zu der Wirkung des Saldoanerkenntnisses Stellung genommen. Diese Klarstellung beendet eine langjährige uneinheitliche Rechtsprechung.
Immobilienbeteiligungen an der KRECO Realitäten AG wurden nicht korrekt abgeschichtet. Ein Musterprozess der Bundesarbeitskammer (BAK) endete mit Submissionsvergleich.
Der VKI gewann - wieder einmal - einen Musterprozess gegen Figurella. Figurella versprach Abspeckerfolge, die mit Ozon und Wärme nicht zu erreichen sind.
Die Einlagensicherung verrechnet - zu Unrecht - Vorschusszinsen. Der VKI prüft einen Musterprozess.
Wann akzeptiert ein Kreditkunde die Abrechnung der Bank? Der Oberste Gerichtshof hat nun klargestellt, dass das Schweigen des Kunden zu seinem Kontoabschluss allein noch keine Zustimmung bedeutet. Saldoanerkenntnis sei kein konstitutives Anerkenntnis.
Seit 1.3.1997 verwenden die Banken nachvollziehbare Zinsgleitklauseln. Doch viele dieser Klauseln haben dennoch einen Haken: Die Banken - nicht alle, aber viele - sehen in der Klausel vor, bei jeder Zinsänderung regelmäßig auf den nächsten Achtel-Prozentpunkt aufzurunden - zu Lasten der Konsumenten.
Handybenützer waren überrascht und zum Teil wenig erfreut: Mit unverlangten SMS machte die Firma IBC Werbung für Sex-Hotlines (Mehrwertnummern) gemacht.
In der Sammelklage des VKI gegen GTT wegen der Massenerkrankungen von Urlaubern im Magic Life Club in Bodrum Ende Mai/Anfang Juni 2000 hat nun die erste Verhandlung bei Gericht stattgefunden.
Die Creditanstalt verwendet in ihren Geschäftsbedingungen für Girokonten Klauseln, die gesetz- und sittenwidrig sind. Der VKI hatte die CA - im Auftrag des BMJ (Sektion Konsumentenschutz) - abgemahnt und eine Unterlassungserklärung gefordert. Diese wurde verweigert. Im nachfolgenden Verbandsklageverfahren konnte die CA in den Unterinstanzen bei einigen Klauseln sogar zunächst ihren Standpunkt durchsetzen, bis nunmehr der OGH der Klage des VKI in allen Punkten stattgegeben hat.
Seit Ende Jänner ist die Sammelklage des VKI (in Zusammenarbeit mit der AK Kärnten, AK Vorarlberg und AK Tirol) gegen die BAWAG um Rückzahlungen von zuviel verrechneten Zinsen aus Verbraucherkrediten aus der Zeit vor 1997 bei Gericht anhängig.
Konsument fordert Rückzahlung der Stornogebühr von Gulet Touropa Touristik. Grund für den Rücktritt vom Vertrag war die Angst vor Terroranschlägen nach der Festnahme von Kurdenführer Öcalan.
Das BGHS Wien wies die Klage eines - von der AKNÖ unterstützen - Kunden auf Rückzahlung von rund 60.000.- öS aus zuviel verrechneten Zinsen aus einem Kreditvertrag aus dem Jahr 1991 ab.
"Kollektiver Rechtsschutz im Zivilprozessrecht"
Einseitige Preiserhöhung der Wiener Linien
Seit 1.3.1997 verwenden die Banken zwar nachvollziehbare Zinsgleitklauseln, doch viele dieser Klauseln haben dennoch einen Haken: Die Banken sehen in der Klausel vor, bei jeder Zinsänderung regelmäßig auf den nächsten Achtel-Prozentpunkt aufzurunden.
Die BAWAG hat am 26.4.2001 mitgeteilt, sie habe ein Verfahren um die Zinsabrechnung aus "Altverträgen" gewonnen.
Die Banken tauschen - im Lichte von Verbandsklagen des VKI (im Auftrag des BMJ) - die alten AGBKU aus dem Jahre 1979 (mit 55 gesetzwidrigen Klauseln) gegen neue AGB aus.
Am 1.1.2002 wird eine Novelle zum ABGB und zum KSchG in Kraft treten, mit der die Richtlinie 1999/44/EG "Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie" umgesetzt wird. Gleichzeitig werden darüber hinausgehende Änderungen im Recht der Gewährleistung vorgenommen.
Figurella klärte Konsumentin nicht über gesundheitliche Risken auf und führte keine Eignungsuntersuchung durch.
Prof. Wilhelm greift in ecolex 3/2001 das heiße Thema "Zinsgleitklauseln" noch einmal auf (siehe auch Informationen zum Verbraucherrecht 3/2001 zu ecolex 2/2001).
Es geht um einen Verbraucherkredit aus dem Jahr 1991.Der Kunde zahlte unregelmäßig, die Bank stellte den Kredit fällig und klagte das Geld schließlich ein. In diesem Verfahren behandelte der Oberste Gerichtshof (OGH) nebenbei und ohne in die Tiefe zu gehen auch die Zulässigkeit von Zinsgleitklauseln
Die von den Banken seit 1.3.1997 verwendeten Zinsgleitklauseln bauen auf klaren Parametern (SMR-VIBOR) auf. Sie sind erheblich klarer gestaltet, als dies vor 1997 der Fall war. Dennoch gibt es Klauseln, bei denen "der Teufel im Detail steckt".
Wer eine Wohnung sucht, hat viele Fragen. In Kürze erscheint das Buch "Orientierung am Wohnungsmarkt" - ein Werk des VKI in Zusammenarbeit mit dem ÖGB-Verlag.
Die erste Entscheidung in Österreich zum Thema Sittenwidrigkeit von Telefonsex in Zusammenhang mit Mobilfunkbetreibern liegt vor.
Der VKI klagt Landmaschinenhändler
Der vorliegende Fall zeigt die Funktionsweise der sogenannten UKV-Liste (Liste der unerwünschten Kontoverbindungen der Banken) auf. Diese Liste wird vom Kreditschutzverband (KSV) im Auftrag der Banken geführt.
Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und der Tarife verstoßen gegen das Konsumentenschutzgesetz
Der VKI hat - im Auftrag des BMJ (Sektion Konsumentenschutz) fünf Klauseln in den Geschäftsbedingungen der Firma APCOA abgemahnt und - mangels Abgabe einer Unterlassungserklärung - mit Verbandsklage bekämpft. Das Verfahren wurde nunmehr rechtskräftig gewonnen.
Vor mehr als einem Jahr hatten Konsumenten über die Handelskette Niedermeyer und über ein News-, TV-Media oder Format-Abo einen Gratis-PC samt Internetzugang erhalten. Jetzt fordert die Yline Service AG von einigen Kunden den PC zurück. Begründung: Sie hätten zu wenig gesurft.
Es häufen sich Beschwerden von Autofahrern, die auf frei zufahrbaren Parkplätzen auf der Wiener Donauinsel geparkt haben, ohne zu bemerken, dass es sich um reservierte Parkplätze der Firma APCOA handelte.
Wer sein Fahrrad nicht "im Blick" behält hätte keinen Anspruch auf Zahlung der Versicherungssumme. Dieses Argument hielt einem Musterprozess des VKI nicht stand.
Die Verbandsklagen des VKI wegen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der österr. Kreditunternehmungen sind abgeschlossen. Nun beginnen die Kreditinstitute neue AGB mit Ihren Kunden zu vereinbaren.
In einer Verbandsklage gegen einen Wohnwagen-Verkäufer konnte eine rechtspolitisch interessante Entscheidung erwirkt werden.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen die BAWAG die erste Sammelklage wegen unfairer Verrechnung von Kreditzinsen eingebracht. Weitere Klagen werden folgen. Beteiligung an Sammelklagen noch bis 15.3.2001 möglich.
Der VKI mahnt die BAWAG ab und klagt mangels Unterlassungserklärung
Wenn der Makler nicht auf ein Naheverhältnis zum Abgeber hinweist, verliert er Anspruch auf seine Provision.
In den Informationen zum Verbraucherrecht 12/2000 wurde über ein erfreuliches Urteil in einem Musterprozess des VKI gegen IBC berichtet. Dieses Urteil erster Instanz wurde - IBC ergriff kein Rechtsmittel - nunmehr rechtskräftig.
Ein (berechtigter) Rücktritt vom Vermittlungsauftrag und Anbot beseitigt nicht eine allfällige Beauftragung eines Vertragserrichters. Dieser kann daher Honorarforderungen stellen.
Die Altersgrenze für die Erreichung der Volljährigkeit wird auf das 18. Lebensjahr herabgesetzt.
Die Banken (vor allem ERSTE BANK und CA) beginnen gesetzwidrige Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu entrümpeln. Die neuen AGB enthalten aber neue konsumentenfeindliche Bestimmungen, die noch vor Gericht zu prüfen sein werden.
Der VKI hat einen Musterprozess gegen die Firma IBC in erster Instanz gewonnen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Ankündigung von Sammelklagen durch den VKI (Informationen zum Verbraucherrecht 11/2000) hat viel Aufsehen und Resonanz von seiten der Verbraucher gefunden.
Der VKI geht mit dem Modell "Sammelklage" nach österreichischem Recht einen neuen Weg in der Durchsetzung von Rechtsansprüchen von Verbrauchern.
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