Urteil: Kein Provisionsanspruch
Kein Provisionsanspruch für Vermittlung von Fremdwährungskredit bei gescheiterter
Risikoaufklärung.
Kein Provisionsanspruch für Vermittlung von Fremdwährungskredit bei gescheiterter
Risikoaufklärung.
Die Bausparkassen haben bei Gesprächen im Finanzministerium (BMF) angekündigt, die Konditionen (4,5 % Spar- und 6 % Darlehenszinsen) reduzieren zu müssen, da sonst das Bausparkassensystem insgesamt gefährdet erscheine. Nach zähen Gesprächen wurde die folgend skizzierte Lösung in Aussicht gestellt.
Der VKI führte gegen den Wirtschaftsdienst H.Liegl & Co. ein Verbandsklagsverfahren um die Unterlassung zweier gesetzwidriger Klauseln.
Der Vertreter führte aufgrund konkreter Fragen der Klägerin zu den Bedingungen des in Aussicht genommenen Mitarbeitervertrages die Klägerin in Irrtum. Er haftet nun aus dem Titel des Schadenersatzes.
Der Luftkrieg der NATO gegen Jugoslawien könnte in den Sommermonaten Flugverspätungen verursachen.
Seit Herbst 1997 sorgt die von der Mobilkom einseitig eingeführte Zahlscheingebühr von 30,- Schilling für große Aufregung unter den Konsumenten. Nun konnte der VKI in erster Instanz einen Musterprozeß gewinnen. Die Vertragsänderung ist gesetz- und sittenwidrig!
Der VKI hatte die Post & Telekom Austria AG wegen ihrer AGB für den Verkauf und die Installation von Endgeräten und anderen Fernmeldeanlagen abgemahnt und schlußendlich Verbandsklage eingebracht.
Der OGH geht davon aus, daß auch Kundenrabatt-programme dem KSchG unterliegen und erklärt eine Reihe von Klauseln für unwirksam.
Die Firma Figurella Figur- und Schönheits-Studio GmbH in 1070 Wien, Zieglergasse 6 ist in Konkurs.
Mit der Verhaftung des PKK-Führers Öcalan und den darauf folgenden Anschlägen - vor allem in Istanbul - sowie den Terrordrohungen der PKK gegen touristische Ziele, stellte sich für Verbraucher die Frage, ob man von einer bereits gebuchten Pauschalreise in die Türkei kostenlos zurücktreten könne.
Schiff verpasst - Preisminderung um ein Drittel
Die Kataloganmerkung "leicht geänderter Programmablauf" rechtfertigt nicht, das Reiseprogramm nachträglich umfassend abzuändern.
Verschiedenste Reiseveranstalter bewerben die Malediven nach wie vor als Paradies für "Taucher und Schnorchler" und weisen in ihren Katalogen auf reichhaltige Korallenarten hin.
Gewährleistung, Schadenersatz und Produkthaftung als in Frage kommende Haftungsgrundlagen.
Der VKI führt sei 1990 einen Musterprozeß gegen eine Bank rund um die Risikoverteilung im Fall des Mißbrauches einer Bankomatkarte durch Dritte. Nachdem das Verfahren in 1.Instanz gewonnen werden konnte liegt uns nunmehr das (nicht rechtskräftige) Urteil des Berufungsgerichtes vor.
Wird ein Wertpapier oder eine sonstige Geldanlage als "risikolos" verkauft, muß der Erwerber innerhalb von drei Jahren ab Kauf des Papiers zumindest eine Feststellungsklage bei Gericht eingebracht haben, sonst sind die Ansprüche aus der aus der mangelhaften Beratung allenfalls verjährt.
Bei grenzüberschreitenden Konflikten stellt sich die Frage: Wo kann geklagt werden und welches Recht ist anwendbar?
Die einseitige Umstellung eines Abbuchungsauftrages auf das Einzugsverfahren ist nicht möglich.
Eine Rekursentscheidung sieht in der gängigen Vereinbarung von Dauerrabatt-Rückforderungen bei vorzeitiger Kündigung von Versicherungsverträgen keine Sittenwidrigkeit.
Sachverständige berechnete den Wert des um S 26.340,-- angebotenen Kurses mit rund S 6.000,--. Damit ist die Verkürzung über die Hälfte gegeben.
Der VKI hat das Tierhilfswerk Österreich mit einer Verbandsklage nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) wegen unzureichender Belehrung über das Rücktrittsrecht nach dem Paragraph 3 KSchG geklagt.
Besonders beim Kauf von Liegenschaften oder Eigentumswohnungen wird zur Abwicklung des Vertrages von den Vertragsparteien oft ein Dritter - ein Rechtsanwalt oder Notar - als Treuhänder eingeschaltet.
Das Brüsseler Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen (EuGVÜ) und das Römische Schuldvertragsübereinkommen (EVÜ) sind am 1.12.1998 in Kraft getreten.
Über die Ehe zwischen Geschäftsführerin und Gesellschafterin der verkaufenden Gesellschaft und Geschäftsführer und Gesellschafter des Maklerunternehmens ist der Verbraucher aufzuklären. Falls nicht: Kein Provisionsanspruch.
Seit 1992 führt der VKI im Auftrag des Büro für Konsumentenfragen eine präventive Kontrolle von Geschäftsbedingungen durch und geht gegen gesetz- und sittenwidrige Klauseln mit Verbandsklage vor.
Der OGH verlangt die (schriftliche) Aufklärung des Verbrauchers über die Nebenkosten sowie auch Aufklärung über Umstände rund um Betriebsanlagenbewilligungen, ansonsten droht die Kürzung der Provision.
Richtlinie in Spanien umgesetzt
Eine Filiale eines Fitness-Centers wurde geschlossen. Die Kunden sollen in den anderen Filialen trainieren war die Ansicht des Unternehmers. Geld anteiligt retour urteilte das Gericht über VKI-Klage.
Der klagende Verbraucher unterzeichnete 1994 einen Antrag auf eine Bündelversicherung. Auf der Rückseite des Vertragsantrages war die Vereinbarung vorgesehen, daß bei vorzeitiger Auflösung des Versicherungsvertrages sich der Versicherungsnehmer verpflichtet jene Vorteile (Dauerrabatt, Beitragsrückerstattung) zu ersetzen, die ihm wegen einer vorgesehenen längeren Vertragslaufzeit gewährt worden sind.
Wieder ein erfolgreicher Musterprozeß der AK-Salzburg.
Sachverständigengutachten räumt die Möglichkeit ein, ohne vorherige Kenntnis der PIN Abhebungen an Geldautomaten vorzunehmen
Ein "Flugaufschlag" sollte als Aufpreis für ein Dinner verkauft werden. Pech für den Veranstalter: "Kein Dinner - kein Aufpreis" sagt das Gericht in einem VKI - Musterprozeß.
Die Regelung, daß der Verbraucher im Fall des Zahlungsverzuges Verzugszinsen und Mahn- und Inkassokosten zahlen soll, findet sich in zahlreichen AGB von Unternehmern. DerVKI ist gegen eine solche typische Klausel in den AGB eines Versandhauses mit Verbandsklage vorgegangen und hat beim OGH Recht bekommen.
Ohne schriftlicher Vereinbarung gibt es keine Vermittlungsprovision.
Die Judikatur zum Thema Mißbrauch von gestohlenen (weil "sorglos" verwahrten) Euroschecks festigt sich. Die Bank trifft, da sie die Unterschriften nicht prüft, ein Mitverschulden von 50 Prozent.
Die Erläuterungen zur Telefonrechnung geben fal-sche Hinweise zur Einspruchsfrist.
Das Fotokeilen am Friedhof über den "Zeremonienmeister" ist keine Anbahnung durch den Verbraucher; der Rücktritt nach § 3 KSchG steht zu.
Wieder einmal bestätigt: Der Kauf einer allgemeinen Enzyklopädie ist für eine Fachärztin kein Unternehmergeschäft; der Rücktritt gemäß § 3 KSchG ist also zulässig.
Weitere Urteile zur Frage, wie konkret die Rückerstattung eines Dauerrabattes bei vorzeitiger Kündigung vereinbart sein muß
Am 17.10.1998 trat die EU-Verordnung (2027/97 des Rates vom 9.10.1997) über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen in Kraft.
Spanischer Kongreß beschließt Umsetzung der EU-Richtlinie.
Unterschiedliche Entscheidungen von Untergerichten - der VKI will Klärung durch Musterprozeß erreichen.
Eine Mithaftung der haushaltsführenden Ehegattin für Geschäftskredite über 12 Millionen ist sittenwidrig (nicht rechtskräftig).
Der Mantel aus der Hotelhalle kostete statt rund 7000 Schilling rund 50.000 Schilling. Trotzdem sieht der OGH keinen Grund für eine Irrtumsanfechtung oder einen Rücktritt gemäß § 3 KSchG.
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