Urteil: Rechtsprechungsänderung bei Abweichen der Polizze
Statt von Dissens auszugehen nimmt der OGH nun an, dass der Versicherungsvertrag gemäß dem Antrag zustandekommt.
Statt von Dissens auszugehen nimmt der OGH nun an, dass der Versicherungsvertrag gemäß dem Antrag zustandekommt.
Der unbedarfte Anleger muss steuerbegünstigte Anlagen nicht sofort - mit Verlusten verkaufen - wenn die Kurse sinken. Der Anlageberater haftet für die falsche Beratung ohne Einschränkung.
Wenn rund um die Verbesserung Unklarheiten herrschen, kann man auch auf Feststellung des Bestehens der Gewährleistung klagen, um Fristen zu wahren.
Wäschesparverträge der Firma Prantl in Lustenau sind im Beratungszentrum des VKI Quelle für laufende Beschwerden. Verbraucher haben sich das Sparen auf ein bestimmtes Wäschepaket aufschwatzen lassen und wollen - oft auch nach einiger Zeit der Ratenzahlung - vom Vertrag zurücktreten.
Software aus 1994 kann - fehlt die Jahr-2000-Tauglichkeit - mangelhaft sein. Es ist auf die übliche Nutzungsdauer der Software, den Vertragszweck und auch das Projektvolumen abzustellen.
Im Musterprozess des VKI gegen die Mobilkom um das umstrittene Zahlscheinentgelt von 30.- Schilling hat das Berufungsgericht nunmehr das Ersturteil abgeändert und die Klage abgewiesen. Gleichzeitig hat es aber die ordentliche Revision zugelassen.
Aus der Vertragsurkunde muss unzweifelhaft zu entnehmen sein, wie hoch sich die Normalprämie und wie hoch sich entweder die gewährte Ermäßigung oder die tatsächlich zu entrichtende Prämie darstellt.
Die Zeit des Kaufes von Weihnachtsgeschenken aktualisiert Probleme rund um Umtausch und Gewährleistung. Ein vorweihnachtlicher Beitrag zur Klärung der Rechtsgrundlagen.
Eine Studie von RA Dr.Irene Welser in Zusammenarbeit mit Univ.-Prof.Dr.Rudolf Welser
Die AGB der Kreditunternehmungen (AGBKU) aus 1979 werden von allen österreichischen Kreditinstituten den Geschäftsbeziehungen mit den Kunden zugrundegelegt. Als Verbraucher muss man sich der Geltung der AGBKU unterwerfen. Akzeptiert man sie nicht, hat man kaum Chance auf ein Konto.
Seit Jahren wird der VKI mit Beschwerden über zu hohe Telefongebühren konfrontiert, die zumeist auf die Inanspruchnahme von Telefonsexmehrwertdiensten zurückzuführen sind.
Klärt der Unternehmer den Verbraucher nicht über die Nachfristzeit auf, ist der Rücktritt auch ohne Nachfristsetzung wirksam.
Neue Datenbank des BMJ
Debet-Saldo von rund 84.000.- Schilling durch eine zweite Bankomatkarte, die der Verbraucher nie bestellt und auch nie bekommen hat.
Die Banken haben sich im Juni 1999 auf neue AGB für das Bankomatservice geeinigt. Im Zuge des Austausches von ablaufenden Karten werden diese Bedingungen derzeit Kunden zugesandt.
Neuartiges Verfahren zur Mauertrockenlegung versagte. Verbraucher forderte 25-jährigen Garantieanspruch ein.
Klage gegen Bank abgewiesen. Ist die Republik Österreich zuständig, die in der RSV Ansprüche vorsieht, die in der Praxis nicht durchsetzbar sind?
Die Kriterien zur Prüfung der Sittenwidrigkeit gelten auch für Geschäfte zwischen Privaten.
Wer seinen Namen oder seine Marke auf einem Produkt angibt, haftet nach dem PHG als Anscheinsproduzent.
Anrufe bzw Telefaxe zu Werbezwecken sind unzulässig.
Ab 1.10.1999 gilt das KSchG auch für den Beitritt zu "gemeinnützigen Vereinen", wenn den Mitgliedern nur eingeschränkte Rechte eingeräumt werden
Am 1.9.1999 tritt wieder einmal eine Novelle des Wohnrechtes in Kraft. Sie bringt Änderungen beim Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG), beim Mietrechtsgesetz (MRG) und beim Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wir stellen die Neuerungen kurz dar.
Der Verbraucher wurde vom Bankangestellten nicht besonders auf eine unüblich benachteiligende Klausel hingewiesen. Diese Klausel wurde deshalb nicht Inhalt der Bürgschaftsvereinbarung.
Diese Form der Werbung während eines Telefongesprächs verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, weil es zu einer unzumutbaren Belästigung der angerufenen Telefonteilnehmer kommt.
Auch e-mail-Werbung ohne vorherige Zustimmung des Adressaten ist nun gemäß § 101 TKG verboten.
Der VKI kann von einer erfolgreichen Verbandsklage gegen die Firma IS Inkassoservice Karl Unterbrunner KG berichten.
Eine neue Richtlinie führt die Informationspflichten in Prospekt und Vertrag, ein Rücktrittsrecht binnen 10 Tagen ab Vertragsabschluß und ein Recht zur Vertragsauflösung binnen drei Monaten ein.
Das Fernabsatzgesetz wurde beschlossen und bringt wesentliche Neuerungen für den Konsumentenschutz. Bereits ab 1.10.1999 werden irreführende Gewinnzusagen gerichtlich klagbar sein!
Milleniumsreisen sind nicht nur exklusiv und teuer, sondern manche Veranstalter wollen auch 100% Stornogebühr vereinbaren. Der VKI geht dagegen vor.
Der OGH stellt klar, daß auch von Aufsichtsbehörden "genehmigte" AGB der Kontrolle der Zivilgerichte unterliegen.
Wenn der Versicherer auf eine Verlängerungsau-tomatik nicht besonders hinweist, dann ist eine Verlängerungsklausel unwirksam.
Ein Gebrauchtwagenhändler gibt zuerst eine "Vollgarantie" und versucht - vergeblich - diese trickreich wieder einzuschränken.
Am 1.7.1999 tritt ein neues Arbeitnehmerschutzgesetz in Kraft, welches leider auch private Baustellen betrifft, das Bauarbeiterkoordinationsgesetz. Es handelt sich dabei um die Umsetzung der Artikel 2 bis 7 der EU-Baustellen-Richtlinie.
Fehlen konkrete Hinweise auf die Gefahr künftiger Anschläge, kann man nicht kostenlos von der Reise zurücktreten.
Gratisbezug über Testmagazin Konsument möglich
Unter anderem sollen nun irreführende Gewinn-spiele klagbar gemacht werden.
Verbraucher klagten die Republik Österreich auf Schadenersatz.
Kein Provisionsanspruch für Vermittlung von Fremdwährungskredit bei gescheiterter
Risikoaufklärung.
Die Bausparkassen haben bei Gesprächen im Finanzministerium (BMF) angekündigt, die Konditionen (4,5 % Spar- und 6 % Darlehenszinsen) reduzieren zu müssen, da sonst das Bausparkassensystem insgesamt gefährdet erscheine. Nach zähen Gesprächen wurde die folgend skizzierte Lösung in Aussicht gestellt.
Der VKI führte gegen den Wirtschaftsdienst H.Liegl & Co. ein Verbandsklagsverfahren um die Unterlassung zweier gesetzwidriger Klauseln.
Der Vertreter führte aufgrund konkreter Fragen der Klägerin zu den Bedingungen des in Aussicht genommenen Mitarbeitervertrages die Klägerin in Irrtum. Er haftet nun aus dem Titel des Schadenersatzes.
Der Luftkrieg der NATO gegen Jugoslawien könnte in den Sommermonaten Flugverspätungen verursachen.
Seit Herbst 1997 sorgt die von der Mobilkom einseitig eingeführte Zahlscheingebühr von 30,- Schilling für große Aufregung unter den Konsumenten. Nun konnte der VKI in erster Instanz einen Musterprozeß gewinnen. Die Vertragsänderung ist gesetz- und sittenwidrig!
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