Neues Buch: Orientierung am Wohnungsmarkt
Wer eine Wohnung sucht, hat viele Fragen. In Kürze erscheint das Buch "Orientierung am Wohnungsmarkt" - ein Werk des VKI in Zusammenarbeit mit dem ÖGB-Verlag.
Wer eine Wohnung sucht, hat viele Fragen. In Kürze erscheint das Buch "Orientierung am Wohnungsmarkt" - ein Werk des VKI in Zusammenarbeit mit dem ÖGB-Verlag.
Die erste Entscheidung in Österreich zum Thema Sittenwidrigkeit von Telefonsex in Zusammenhang mit Mobilfunkbetreibern liegt vor.
Der VKI klagt Landmaschinenhändler
Der vorliegende Fall zeigt die Funktionsweise der sogenannten UKV-Liste (Liste der unerwünschten Kontoverbindungen der Banken) auf. Diese Liste wird vom Kreditschutzverband (KSV) im Auftrag der Banken geführt.
Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und der Tarife verstoßen gegen das Konsumentenschutzgesetz
Der VKI hat - im Auftrag des BMJ (Sektion Konsumentenschutz) fünf Klauseln in den Geschäftsbedingungen der Firma APCOA abgemahnt und - mangels Abgabe einer Unterlassungserklärung - mit Verbandsklage bekämpft. Das Verfahren wurde nunmehr rechtskräftig gewonnen.
Vor mehr als einem Jahr hatten Konsumenten über die Handelskette Niedermeyer und über ein News-, TV-Media oder Format-Abo einen Gratis-PC samt Internetzugang erhalten. Jetzt fordert die Yline Service AG von einigen Kunden den PC zurück. Begründung: Sie hätten zu wenig gesurft.
Es häufen sich Beschwerden von Autofahrern, die auf frei zufahrbaren Parkplätzen auf der Wiener Donauinsel geparkt haben, ohne zu bemerken, dass es sich um reservierte Parkplätze der Firma APCOA handelte.
Wer sein Fahrrad nicht "im Blick" behält hätte keinen Anspruch auf Zahlung der Versicherungssumme. Dieses Argument hielt einem Musterprozess des VKI nicht stand.
Die Verbandsklagen des VKI wegen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der österr. Kreditunternehmungen sind abgeschlossen. Nun beginnen die Kreditinstitute neue AGB mit Ihren Kunden zu vereinbaren.
In einer Verbandsklage gegen einen Wohnwagen-Verkäufer konnte eine rechtspolitisch interessante Entscheidung erwirkt werden.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen die BAWAG die erste Sammelklage wegen unfairer Verrechnung von Kreditzinsen eingebracht. Weitere Klagen werden folgen. Beteiligung an Sammelklagen noch bis 15.3.2001 möglich.
Der VKI mahnt die BAWAG ab und klagt mangels Unterlassungserklärung
Wenn der Makler nicht auf ein Naheverhältnis zum Abgeber hinweist, verliert er Anspruch auf seine Provision.
In den Informationen zum Verbraucherrecht 12/2000 wurde über ein erfreuliches Urteil in einem Musterprozess des VKI gegen IBC berichtet. Dieses Urteil erster Instanz wurde - IBC ergriff kein Rechtsmittel - nunmehr rechtskräftig.
Ein (berechtigter) Rücktritt vom Vermittlungsauftrag und Anbot beseitigt nicht eine allfällige Beauftragung eines Vertragserrichters. Dieser kann daher Honorarforderungen stellen.
Die Altersgrenze für die Erreichung der Volljährigkeit wird auf das 18. Lebensjahr herabgesetzt.
Die Banken (vor allem ERSTE BANK und CA) beginnen gesetzwidrige Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu entrümpeln. Die neuen AGB enthalten aber neue konsumentenfeindliche Bestimmungen, die noch vor Gericht zu prüfen sein werden.
Der VKI hat einen Musterprozess gegen die Firma IBC in erster Instanz gewonnen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Ankündigung von Sammelklagen durch den VKI (Informationen zum Verbraucherrecht 11/2000) hat viel Aufsehen und Resonanz von seiten der Verbraucher gefunden.
Der VKI geht mit dem Modell "Sammelklage" nach österreichischem Recht einen neuen Weg in der Durchsetzung von Rechtsansprüchen von Verbrauchern.
Zwei Entscheidungen des OGH zeigen, welche Umstände für das richterliche Mäßigungsrecht im Sinn des § 25d KSchG zu berücksichtigen sind.
Das LG Düsseldorf hat eine typische unbestimmte Zinsgleitklausel für gesetzwidrig erklärt. Damit beginnt auch in Deutschland die Auseinandersetzung zwischen Verbraucherschützern und Banken um unkorrekte Kreditzinsenverrechnungen.
Einige Banken verwenden die Identifikation von Sparbüchern dazu, weitere Kundendaten zu sammeln und für Marketingzwecke einzusetzen.
IBC hat einen Verbraucher auf Zahlung von 175.- öS geklagt, konnte aber nicht beweisen, wer tatsächlich die "Telefon-Sex"-Dienstleistung in Anspruch nahm. Die Klage wurde abgewiesen.
Eine Bank "gewährt" einem Achtzehnjährigen einen 500.000.- Schilling-Kredit für dessen Eltern und diese genehmigen - no na - das Geschäft. Der OGH sieht dieses Geschäft als sittenwidrig an.
Der BGH lässt einen Widerspruch auch über die Frist von sechs Wochen zu; dennoch sollte man sofort bzw. jedenfalls in der Frist Widerspruch gegen bestreitbare Buchungen erheben.
In einem spanischen Vorabentscheidungsverfahren nimmt der EuGH zu missbräuchlichen Gerichtsstandsklauseln Stellung.
Die Wiener Linien bieten für die Jahreskarte auch die Möglichkeit der Ratenzahlung an. In den Geschäftsbedingungen findet sich eine Klausel, wonach die Abbuchung der Raten "zum jeweils gültigen Tarif" erfolgt. Diese Klausel ist unwirksam, der Verweis auf AGB "in der jeweils gültigen Fassung" ebenfalls. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Eine Konsumentin antwortet auf ein Privatinserat, gerät an ein Partnerinstitut, unterschreibt vorschnell einen Vermittlungsvertrag, tritt davon fristgerecht zurück und muss - mit Hilfe des VKI - um die Rückzahlung des Entgeltes streiten.
Der OGH hat in einem seit zehn Jahren gerichtsanhängigen Musterprozess des VKI dem Verbraucher Recht gegeben und eine Klausel der Bankomatbedingungen für gröblich benachteiligend erklärt.
Ein erstes (rechtskräftiges) Urteil eines Bezirksgerichtes gibt den Konsumentenschützern Recht: Die Bank muss überhöht kassierte Zinsen - aus Verträgen vor 1.3.1997 - an den Kreditnehmer herausgeben.
Erneut wurden die Wohngesetze MRG, WEG und WGG novelliert. Erneut wurden die Wohngesetze MRG, WEG und WGG novelliert. Die wichtigsten Änderungen betreffen das MRG und das WGG sowie die Streichung des Hausbesorgergesetzes (HBG). Die wichtigsten Änderungen betreffen das MRG und das WGG sowie die Streichung des Hausbesorgergesetzes (HBG).
Banken müssen über Bedingungen uns Risken einer Vermögensanlage aufklären. Tun Sie dies nicht, dann kann der Konsument Schadenersatz (hier: Zinsenschaden) verlangen.
Auch Reisegutscheine für bestimmte in Aussicht genommene Pauschalreisen sind von der RSV-Insolvenzabsicherung geschützt. Die Bankgarantie bietet dem Geschädigten einen direkten Anspruch gegen die Bank. Fehler des Abwicklers muss sich die Bank zurechnen lassen.
Eine OGH-Entscheidung zur Geltendmachung von Ansprüchen aus irreführenden Gewinnversprechen mit einer Verbandsklage nach § 55 Abs 4 JN.
Ein Rücktritt von einer Anfang Februar 1999 gebuchten Türkeireise (im Sommer 1999) war wegen Unzumutbarkeit wegen Terrordrohungen auch gegen Touristenziele berechtigt. Der Reiseveranstalter muss- im Musterprozess des VKI - die kassierte Stornogebühr zurückzahlen.
Der VKI klagte einen Unternehmer mit Sitz in München auf Unterlassung der Verwendung gesetzwidriger Klauseln. Der OGH fragt nun den EuGH, ob eine Klage in Österreich möglich ist.
Nach zweijährigen weitgehend fruchtlosen Verhandlungen um gesetzeskonforme Geschäftsbedingungen hat der VKI nunmehr eine Bank und eine Sparkasse - stellvertretend für die Banken-Branche - abgemahnt.
Kündigungen des Versicherungsnehmers bei Gebäudeversicherungs- bzw. Eigenheimbündelverträgen werden häufig vom Versicherer nicht anerkannt. Der Grund: Die Zustimmung des Vinkulargläubigers wurde nicht rechtzeitig vorgelegt. Kurze Besprechung eines Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Peter Jabornegg zu einem Spezialproblem.
Reiseveranstalter können nur unter ganz bestimmten Bedingungen Währungsschwankungen als Grund für eine einseitige Preiserhöhung heranziehen.
Wenn Flugplätze, bei denen man dem Buchenden den Ersatz eines Reisenden durch einen anderen verweigert, nochmals verkauft werden, dann muss der Unternehmer den Erlös dieser Verwertung herausgeben. Leider kein Musterurteil, weil ein Zahlungsbefehl mangels Einspruch rechtskräftig wurde.
Eine Verbraucherin ließ sich einen Franchisevertrag über den Vertrieb eines Staubsaugers (Filter Queen 2000) aufdrängen. Das Entgelt wurde als weit überhöht angesehen und die Klage gegen die drittfinanzierende Bank gestützt auf den Einwendungsdurchgriff hatte Erfolg.
Der VKI gewinnt gegen KLM einen Musterprozess um Schadenersatz für einen überbuchten Flug von Lima nach Wien.
Ein mangelhafter Motor führte zu einem Gewährleistungsstreit zwischen zwei Unternehmern und zu einer Klarstellung zum Thema Gewährleistung.
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