Urteile: Bürgschaften vermögensschwacher Angehöriger
Zwei Entscheidungen des OGH zeigen, welche Umstände für das richterliche Mäßigungsrecht im Sinn des § 25d KSchG zu berücksichtigen sind.
Zwei Entscheidungen des OGH zeigen, welche Umstände für das richterliche Mäßigungsrecht im Sinn des § 25d KSchG zu berücksichtigen sind.
Das LG Düsseldorf hat eine typische unbestimmte Zinsgleitklausel für gesetzwidrig erklärt. Damit beginnt auch in Deutschland die Auseinandersetzung zwischen Verbraucherschützern und Banken um unkorrekte Kreditzinsenverrechnungen.
Einige Banken verwenden die Identifikation von Sparbüchern dazu, weitere Kundendaten zu sammeln und für Marketingzwecke einzusetzen.
IBC hat einen Verbraucher auf Zahlung von 175.- öS geklagt, konnte aber nicht beweisen, wer tatsächlich die "Telefon-Sex"-Dienstleistung in Anspruch nahm. Die Klage wurde abgewiesen.
Eine Bank "gewährt" einem Achtzehnjährigen einen 500.000.- Schilling-Kredit für dessen Eltern und diese genehmigen - no na - das Geschäft. Der OGH sieht dieses Geschäft als sittenwidrig an.
Der BGH lässt einen Widerspruch auch über die Frist von sechs Wochen zu; dennoch sollte man sofort bzw. jedenfalls in der Frist Widerspruch gegen bestreitbare Buchungen erheben.
In einem spanischen Vorabentscheidungsverfahren nimmt der EuGH zu missbräuchlichen Gerichtsstandsklauseln Stellung.
Die Wiener Linien bieten für die Jahreskarte auch die Möglichkeit der Ratenzahlung an. In den Geschäftsbedingungen findet sich eine Klausel, wonach die Abbuchung der Raten "zum jeweils gültigen Tarif" erfolgt. Diese Klausel ist unwirksam, der Verweis auf AGB "in der jeweils gültigen Fassung" ebenfalls. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Eine Konsumentin antwortet auf ein Privatinserat, gerät an ein Partnerinstitut, unterschreibt vorschnell einen Vermittlungsvertrag, tritt davon fristgerecht zurück und muss - mit Hilfe des VKI - um die Rückzahlung des Entgeltes streiten.
Der OGH hat in einem seit zehn Jahren gerichtsanhängigen Musterprozess des VKI dem Verbraucher Recht gegeben und eine Klausel der Bankomatbedingungen für gröblich benachteiligend erklärt.
Ein erstes (rechtskräftiges) Urteil eines Bezirksgerichtes gibt den Konsumentenschützern Recht: Die Bank muss überhöht kassierte Zinsen - aus Verträgen vor 1.3.1997 - an den Kreditnehmer herausgeben.
Erneut wurden die Wohngesetze MRG, WEG und WGG novelliert. Erneut wurden die Wohngesetze MRG, WEG und WGG novelliert. Die wichtigsten Änderungen betreffen das MRG und das WGG sowie die Streichung des Hausbesorgergesetzes (HBG). Die wichtigsten Änderungen betreffen das MRG und das WGG sowie die Streichung des Hausbesorgergesetzes (HBG).
Banken müssen über Bedingungen uns Risken einer Vermögensanlage aufklären. Tun Sie dies nicht, dann kann der Konsument Schadenersatz (hier: Zinsenschaden) verlangen.
Auch Reisegutscheine für bestimmte in Aussicht genommene Pauschalreisen sind von der RSV-Insolvenzabsicherung geschützt. Die Bankgarantie bietet dem Geschädigten einen direkten Anspruch gegen die Bank. Fehler des Abwicklers muss sich die Bank zurechnen lassen.
Eine OGH-Entscheidung zur Geltendmachung von Ansprüchen aus irreführenden Gewinnversprechen mit einer Verbandsklage nach § 55 Abs 4 JN.
Ein Rücktritt von einer Anfang Februar 1999 gebuchten Türkeireise (im Sommer 1999) war wegen Unzumutbarkeit wegen Terrordrohungen auch gegen Touristenziele berechtigt. Der Reiseveranstalter muss- im Musterprozess des VKI - die kassierte Stornogebühr zurückzahlen.
Der VKI klagte einen Unternehmer mit Sitz in München auf Unterlassung der Verwendung gesetzwidriger Klauseln. Der OGH fragt nun den EuGH, ob eine Klage in Österreich möglich ist.
Nach zweijährigen weitgehend fruchtlosen Verhandlungen um gesetzeskonforme Geschäftsbedingungen hat der VKI nunmehr eine Bank und eine Sparkasse - stellvertretend für die Banken-Branche - abgemahnt.
Kündigungen des Versicherungsnehmers bei Gebäudeversicherungs- bzw. Eigenheimbündelverträgen werden häufig vom Versicherer nicht anerkannt. Der Grund: Die Zustimmung des Vinkulargläubigers wurde nicht rechtzeitig vorgelegt. Kurze Besprechung eines Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Peter Jabornegg zu einem Spezialproblem.
Reiseveranstalter können nur unter ganz bestimmten Bedingungen Währungsschwankungen als Grund für eine einseitige Preiserhöhung heranziehen.
Wenn Flugplätze, bei denen man dem Buchenden den Ersatz eines Reisenden durch einen anderen verweigert, nochmals verkauft werden, dann muss der Unternehmer den Erlös dieser Verwertung herausgeben. Leider kein Musterurteil, weil ein Zahlungsbefehl mangels Einspruch rechtskräftig wurde.
Eine Verbraucherin ließ sich einen Franchisevertrag über den Vertrieb eines Staubsaugers (Filter Queen 2000) aufdrängen. Das Entgelt wurde als weit überhöht angesehen und die Klage gegen die drittfinanzierende Bank gestützt auf den Einwendungsdurchgriff hatte Erfolg.
Der VKI gewinnt gegen KLM einen Musterprozess um Schadenersatz für einen überbuchten Flug von Lima nach Wien.
Ein mangelhafter Motor führte zu einem Gewährleistungsstreit zwischen zwei Unternehmern und zu einer Klarstellung zum Thema Gewährleistung.
Eine Verbraucherin ging bis zum OGH und erhielt die Bestätigung: Die Werbung für "Black Jack" (mit einer "individuellen" Postkarte aus NY) war ein Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte und unzulässig.
Eine Ehegattin hatte - völlig vermögenslos und ohne wesentliches Einkommen - auf Betreiben ihres Ehegatten die Mithaftung für einen Betriebsmittel-Kredit übernommen. Der OGH sah diese Mithaftung als sittenwidrig an.
Erhebungen des VKI und der Arbeiterkammern ergeben: Tausenden Kreditnehmern mit Verträgen vor 1.3.1997 wurden von den Banken überhöhte Zinsen verrechnet. Wir zeigen die rechtliche Situation für Verbraucher auf.
In einer Informationsveranstaltung der AK (in Zusammenarbeit mit dem VKI) konnten zahlreiche Details zu den Konsequenzen des sensationellen Skonti-Urteils des OGH geklärt werden.
Die Banken können seit kurzem die Limits für Bankomatbehebungen mit ihren Kunden frei vereinbaren. Das bringt für die Kunden erhöhte Risken.
Der OGH stellt die Kriterien für eine korrekte Endabrechung dar. Diese Klarstellung ist auch für die Fristen zur Bestreitung von Endabrechnungen wesentlich.
Der Internetprovider Chello hatte Probleme mit den Mail-Servern. Nun sollten die Kunden Preisminderung bekommen.
Nach dem VKI-Musterurteil stellen sich viele die Frage: Wie kann ich meine Rechte konkret durchsetzen. Eine AK-Informationsveranstaltung soll diese Fragen beantworten helfen.
Die AK Wien hat in einem Musterprozess klarstellen können: Wenn der Unternehmer über das Rücktrittsrecht falsch oder unvollkommen belehrt, dann kann der Verbraucher bis ein Monat nach beiderseitiger Vertragserfüllung zurücktreten.
Mit abgesagten "Gewinnreisen" wurde ein Schaden von bislang über 370.000 Schilling verursacht. Der VKI sammelt die Geschädigten und vertritt deren Interessen.
Probleme mit Internet-Providern häufen sich. Man könnte diese unter "Dichtung und Wahrheit" pointiert zusammenfassen. Wir zeigen wie man sich zur Wehr setzen kann.
Das KSchG und damit auch das Rücktrittsrecht gemäß § 3 KSchG ist auch auf den Beitritt zu gemeinnützigen Vereinen anzuwenden, wenn den Mitgliedern nur eingeschränkte Mitgliedschaftsrechte eingeräumt werden.
Beweislast für Behebungen vom Sparbuch liegt bei der Bank.
Am 1.1.2000 trat das neue Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000) in Kraft und brachte zahlreiche Neuerungen.
Zur Auslegung von offenen Fragen rund um die Verordnung.
Verbraucherin tritt aus gesundheitlichen Gründen von einem Vertrag mit Figurella zurück.
Wenn ein Unternehmer mit Sitz im Ausland gesetzwidrige AGB in Österreich verwendet, dann kann er - so das nicht rechtskräftige Urteil - ebenso wie bei UWG-Verstößen in Österreich geklagt werden.
Das Gesetz versucht den Spendenkeilern Regeln zu setzen. Bleibt abzuwarten, ob diese in der Praxis Wirkung zeigen.
Die jahrzehntelange Praxis von Bauträgern, Baukostenskonti in die eigene Tasche zu vereinnahmen wurde vom OGH in einem VKI-Musterprozess für illegal erklärt. Nun droht eine Flut von Rückforderungen seitens der Konsumenten.
Ein typischer Maklerfall: Konsumenten müssen bei Gericht einer "Depotzahlung" von 200.000.- Schilling nachlaufen und bekommen - unterstützt vom VKI - Recht.
Die Verjährung des Anspruches des Werkbestellers auf Ersatz des Erfüllungsinteresses wird erst dann in Gang gesetzt, wenn für ihn feststeht, dass die Verbesserung durch den Dritten misslungen ist.
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