Urteil: Zinsgleitklausel - OLG Wien für BAWAG
In einer Klage von Konsumenten (mit Rechtsschutzversicherung) gegen die BAWAG hat das OLG Wien - mit wenig überzeugender Begründung - der BAWAG Recht gegeben und die Revision zugelassen.
In einer Klage von Konsumenten (mit Rechtsschutzversicherung) gegen die BAWAG hat das OLG Wien - mit wenig überzeugender Begründung - der BAWAG Recht gegeben und die Revision zugelassen.
In der Sammelklage gegen die BAWAG (180 Geschädigte - über 654.000 Euro Streitwert) wegen zuviel verrechneter Kreditzinsen hat das HG Wien dem VKI Recht gegeben.
Der Missbrauch von Bankomatkarten nimmt zu. Die Geschädigten sind über die hohen Schäden entsetzt. Die Banken klären über das Risiko zuwenig auf. Die Bankomatbedingungen erweisen sich als kundenfeindlich.
EU-Kommission verwehrt VKI Einsicht in Lombard-Club-Kartell-Akt
VKI-Sammelklage gegen BAWAG erfolgreich
Durch das ZinsRÄG 2002 (BGBl Nr. 199/2002) kommt es zu wesentlichen Neuerungen betreffend die Ersatzfähigkeit der Kosten eines Inkassobüros.
Zur Problematik von unerwarteten Entgelten für Download-Volumina über 1 GB hinaus hat Jet2Web einen Rechtsstreit vermieden und ein vom VKI erwirktes Versäumungsurteil nicht bekämpft.
OLG Wien zu Kreditverträgen der Bank Austria: Die "Aufrundungsspirale" in der Zinsgleitklausel ist gesetzwidrig; Klauseln zur vorzeitigen Fälligstellung sind intransparent, Kostenüberwälzung auf Kreditnehmer ist unwirksam.
Die Bank muss keine besonderen Nachforschungen hinsichtlich der Vermögenslage des Kreditnehmers anstellen, wenn besondere Umstände beim Bürgen vorliegen.
Der OGH hat einem schwerstgradig körperlich und seelisch beeinträchtigten Mann einen Betrag von rund 218.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
Es ist keine Anbahnung, wenn ein Unternehmer den Hausbesuch von sich aus ankündigt. Mündlicher Rücktritt reicht aus, wenn Unternehmer unmissverständlich damit einverstanden scheint.
Das OLG Wien bestätigt als Berufungsgericht die Rechtsansicht des VKI zu "neuen" Zinsgleitklauseln: Die "Aufrundungsklausel" ist gesetzwidrig und die Bank muss Zinssätze und Kapitaltilgung bei laufenden Krediten von sich aus richtig stellen.
Der OGH hat dem EuGH zur Frage der Verbrauchereigenschaft im Sinn des § 13 EuGVÜ einige Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Die Bank muss gemäß § 25c KSchG den Bürgschaftsvertrag so gestalten, dass dem Bürgen das Ausmaß seiner Verpflichtung klar ist.
Sind Rückforderungen nach dreißig oder schon nach drei Jahren verjährt? Das LG St. Pölten urteilte in einem Fall für drei Jahre.
Sagt der Händler eine Garantie zu und wird in der Folge eine Garantieurkunde einer Garantieversicherung übergeben, bleibt trotzdem die Garantieverpflichtung des Händlers aufrecht.
Keine Preisvorteile bei Hotels und Pauschalreisen
Auch ohne Gesetzesänderung Entschädigung möglich
Bei Verzug des Partnervermittlungsinstitutes kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Nachfristsetzung ist dabei nicht erforderlich.
Der VKI begrüßt den Entwurf des BMJ zur Regelung von Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude, weist aber darauf hin, dass - auch ohne Gesetzesänderung - bereits heute Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude verlangt werden kann. Der VKI gibt daher Tipps zur Durchsetzung solcher Ansprüche.
Der OGH hat die Revision der geschädigten Anleger als unzulässig zurückgewiesen. Somit haftet die Republik Österreich nicht für allfällige Verfehlungen der Bankenaufsicht im Zusammenhang mit der Riegerbank-Anleihe.
Der OGH hat festgehalten, dass die Genossenschaft eine Gutschrift aus der Baukosten-Endabrechnung anteilig an die betroffenen Mieter bzw. Vormieter ausbezahlen muss.
Am 1.8.2002 ist eine Novelle zur Gewerbeordnung in Kraft getreten, die etwa Änderungen für Direct Marketing bringt. Auch das Konsumentenschutzgesetz wurde novelliert.
Der BGH geht davon aus, dass eine solche Gebühr - weil nicht Hauptleistungspflicht - der Inhaltskontrolle unterliegt und im übrigen gröblich benachteiligend ist.
Der VKI prüft Schadenersatzansprüche von Bankkunden gegen Banken wegen gesetzwidriger Absprachen im Lombardclub-Kartell und verlangt dazu Akteneinsicht bei der EU Kommission.
Mangelhafte Produktinformation, wenig Transparenz bei Leistung und Spesen
Die AK Salzburg hat einen Musterprozess rund um ein Brautkleid gewonnen.
Der VKI hat eine Verbandsklage gegen die Telekom Austria rund um Informationspflichten nach dem Fernabsatzgesetz bei der Rufnummernauskunft gewonnen.
Das Handelsgericht Wien geht davon aus, dass das KSchG dem Warschauer Abkommen und der CMR vorgeht.
Beim Öffnen der Flasche schoss der Inhalt explosionsartig heraus, sodass die Konsumentin Verätzungen erlitt. Das Gericht sprach Schadenersatz aus Produkthaftung zu.
Nach EuGH Entscheidung spricht Linzer Gericht immaterieller Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude in richtlinienkonformer Interpretation des österreichischen Schadenersatzrechtes bereits jetzt - vor einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung - zu.
Der OGH hat in einem Verbandsklagsverfahren wegen einer Tarifanpassungsklausel in Krankenversicherungsverträgen die Klage des VKI abgewiesen und damit der ex-ante-Kontrolle defacto eine Abfuhr erteilt.
EVD hat im Verfahren gegen den Rechtsanwaltsverein eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Irrtumsanfechtung gegen Vertrag war verjährt, Prozesserfolg durch Schadenersatzanspruch wegen falscher Aufklärung.
Das Landesgericht für ZRS Graz hat festgehalten, dass § 25c KSchG auch auf Pfandbestellungen anwendbar ist.
Der Rechtsanwaltsverein hat eine Unterlassungsklage gegen EVD eingebracht, da in den Gewinnzusagen ein Rechtsanwalt aufscheint, der in Österreich nicht eingetragen ist.
Die Firma Prantl will eine OGH-Entscheidung in einem Musterprozess des VKI außergerichtlich nicht akzeptieren. Klagt man, dann wird gezahlt.
Die Fa. Odyssee Reisen hat nach einer Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
Versicherung kapituliert bei Streit um Rückforderung des Dauerrabattes.
Das BGHS Wien erklärt die alte Zinsanpassungsklausel für unwirksam und rechnet den Kredit nach der neuen Zinsgleitklausel nach. Das Ergebnis: rund 8000 € Rückerstattung. Dazu weiters: Die Verjährung beträgt zumindest 30 Jahre.
Eine zehnbändige Enzyklopädie ist eine unteilbare Leistung.
Im Rechtspanorama der PRESSE vom 22.4.2002 erschien ein Artikel mit der Überschrift: "Enttäuschung für enttäuschte Urlauber: Schadenersatz erst nach Gesetzesänderung".
Im Zusammenhang mit Gewinnversprechen erhalten Konsumenten auch Tonbandanrufe, in denen auf Gewinnzusagen hingewiesen wird. Der VKI geht dagegen vor.
Das Landesgericht Salzburg bestätigt in einem Urteil die Zulässigkeit der Irrtumsanfechtung.
Die Fa. Goldadler hat nach einer Abmahnung von 54 Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
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