Urteil: Klage gegen Telekom gewonnen (Kostenpflichtige Telefonauskunft)
Klage gegen die Telekom Austria wegen mangelnder Information bei Telefonauskunftdiensten auch in zweiter Instanz gewonnen.
Klage gegen die Telekom Austria wegen mangelnder Information bei Telefonauskunftdiensten auch in zweiter Instanz gewonnen.
Prince of Wales bewirbt geänderte Konfektionsware als "Maßanzug". Der VKI klagte auf Unterlassung Eine einstweilige Verfügung des HG Wien wurde inzwischen erlassen.
Der OGH verneint die Anwendbarkeit der §§ 25c und 25d KSchG auf Pfandbesteller mangels einer Gesetzeslücke. Die Lehre kritisiert diese Entscheidung und der VKI strebt einen klärenden Musterprozess an.
Vorsicht bei Vermittlung
Devisen, Schulden, Spesen, sparen
Verbandsklagen, die auf Unterlassung gesetzwidriger Klauseln gerichtet sind, können auch dann gemäß Art 5 Z 3 EuGVÜ bei einem österreichischen Gericht eingebracht werden, wenn das beklagte Unternehmen seinen Sitz im Ausland hat.
Das Oberlandesgericht Koblenz hat einer Besucherin eines Popkonzertes Schmerzengeld in Höhe von € 3.430 zugesprochen.
Kostenpflichtige Telefonauskunftanbieter müssen nach dem Fernabsatzgesetz die Kunden vorweg über die Kosten informieren.
Der VKI hat im VR-Info 10/2002 über zunehmende Fälle des Bankomatmissbrauchs durch Dritte und hohe Schäden bei den Bankkunden berichtet. Nun hat der VKI - im Auftrag des BMJ - die Kundenrichtlinien für Bankomatkarte abgemahnt. Kommt es zu keiner Unterlassungserklärung wird eine gerichtliche Klärung über eine Verbandsklage betrieben.
Die Firma Prince of Wales bewirbt in Zeitungsinseraten den Verkauf von - nach den Maßen des Kunden - umgearbeitete Konfektionsware in irreführender Weise so, wie wenn es sich tatsächlich um Maßanzüge handeln würde. Der VKI klagt nach dem UWG auf Unterlassung. Das Verfahren ist anhängig.
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Gericht verurteilt Versandhaus zu hoher Zahlung aus irreführender Gewinnzusage
Die BA-CA hat nach der Fusion von BA und CA ihre Geschäftsbedingungen geändert und ihre Kunden darüber mittels Info am Kontoauszug hingewiesen.
Das OLG Wien bestätigt als Berufungsgericht neuerlich die Rechtsansicht des VKI zu "neuen" Zinsgleitklauseln: Die "Aufrundungsklausel" ist gesetzwidrig und die Bank muss Zinssätze und Kapitaltilgung bei laufenden Krediten von sich aus richtig stellen.
In einer Klage von Konsumenten (mit Rechtsschutzversicherung) gegen die BAWAG hat das OLG Wien - mit wenig überzeugender Begründung - der BAWAG Recht gegeben und die Revision zugelassen.
In der Sammelklage gegen die BAWAG (180 Geschädigte - über 654.000 Euro Streitwert) wegen zuviel verrechneter Kreditzinsen hat das HG Wien dem VKI Recht gegeben.
Der Missbrauch von Bankomatkarten nimmt zu. Die Geschädigten sind über die hohen Schäden entsetzt. Die Banken klären über das Risiko zuwenig auf. Die Bankomatbedingungen erweisen sich als kundenfeindlich.
EU-Kommission verwehrt VKI Einsicht in Lombard-Club-Kartell-Akt
VKI-Sammelklage gegen BAWAG erfolgreich
Durch das ZinsRÄG 2002 (BGBl Nr. 199/2002) kommt es zu wesentlichen Neuerungen betreffend die Ersatzfähigkeit der Kosten eines Inkassobüros.
Zur Problematik von unerwarteten Entgelten für Download-Volumina über 1 GB hinaus hat Jet2Web einen Rechtsstreit vermieden und ein vom VKI erwirktes Versäumungsurteil nicht bekämpft.
OLG Wien zu Kreditverträgen der Bank Austria: Die "Aufrundungsspirale" in der Zinsgleitklausel ist gesetzwidrig; Klauseln zur vorzeitigen Fälligstellung sind intransparent, Kostenüberwälzung auf Kreditnehmer ist unwirksam.
Die Bank muss keine besonderen Nachforschungen hinsichtlich der Vermögenslage des Kreditnehmers anstellen, wenn besondere Umstände beim Bürgen vorliegen.
Der OGH hat einem schwerstgradig körperlich und seelisch beeinträchtigten Mann einen Betrag von rund 218.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
Es ist keine Anbahnung, wenn ein Unternehmer den Hausbesuch von sich aus ankündigt. Mündlicher Rücktritt reicht aus, wenn Unternehmer unmissverständlich damit einverstanden scheint.
Das OLG Wien bestätigt als Berufungsgericht die Rechtsansicht des VKI zu "neuen" Zinsgleitklauseln: Die "Aufrundungsklausel" ist gesetzwidrig und die Bank muss Zinssätze und Kapitaltilgung bei laufenden Krediten von sich aus richtig stellen.
Der OGH hat dem EuGH zur Frage der Verbrauchereigenschaft im Sinn des § 13 EuGVÜ einige Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Die Bank muss gemäß § 25c KSchG den Bürgschaftsvertrag so gestalten, dass dem Bürgen das Ausmaß seiner Verpflichtung klar ist.
Sind Rückforderungen nach dreißig oder schon nach drei Jahren verjährt? Das LG St. Pölten urteilte in einem Fall für drei Jahre.
Sagt der Händler eine Garantie zu und wird in der Folge eine Garantieurkunde einer Garantieversicherung übergeben, bleibt trotzdem die Garantieverpflichtung des Händlers aufrecht.
Keine Preisvorteile bei Hotels und Pauschalreisen
Auch ohne Gesetzesänderung Entschädigung möglich
Bei Verzug des Partnervermittlungsinstitutes kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Nachfristsetzung ist dabei nicht erforderlich.
Der VKI begrüßt den Entwurf des BMJ zur Regelung von Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude, weist aber darauf hin, dass - auch ohne Gesetzesänderung - bereits heute Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude verlangt werden kann. Der VKI gibt daher Tipps zur Durchsetzung solcher Ansprüche.
Der OGH hat die Revision der geschädigten Anleger als unzulässig zurückgewiesen. Somit haftet die Republik Österreich nicht für allfällige Verfehlungen der Bankenaufsicht im Zusammenhang mit der Riegerbank-Anleihe.
Der OGH hat festgehalten, dass die Genossenschaft eine Gutschrift aus der Baukosten-Endabrechnung anteilig an die betroffenen Mieter bzw. Vormieter ausbezahlen muss.
Am 1.8.2002 ist eine Novelle zur Gewerbeordnung in Kraft getreten, die etwa Änderungen für Direct Marketing bringt. Auch das Konsumentenschutzgesetz wurde novelliert.
Der BGH geht davon aus, dass eine solche Gebühr - weil nicht Hauptleistungspflicht - der Inhaltskontrolle unterliegt und im übrigen gröblich benachteiligend ist.
Der VKI prüft Schadenersatzansprüche von Bankkunden gegen Banken wegen gesetzwidriger Absprachen im Lombardclub-Kartell und verlangt dazu Akteneinsicht bei der EU Kommission.
Mangelhafte Produktinformation, wenig Transparenz bei Leistung und Spesen
Die AK Salzburg hat einen Musterprozess rund um ein Brautkleid gewonnen.
Der VKI hat eine Verbandsklage gegen die Telekom Austria rund um Informationspflichten nach dem Fernabsatzgesetz bei der Rufnummernauskunft gewonnen.
Das Handelsgericht Wien geht davon aus, dass das KSchG dem Warschauer Abkommen und der CMR vorgeht.
Beim Öffnen der Flasche schoss der Inhalt explosionsartig heraus, sodass die Konsumentin Verätzungen erlitt. Das Gericht sprach Schadenersatz aus Produkthaftung zu.
Nach EuGH Entscheidung spricht Linzer Gericht immaterieller Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude in richtlinienkonformer Interpretation des österreichischen Schadenersatzrechtes bereits jetzt - vor einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung - zu.
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